Eventuelles Erbe

Begonnen von kaneryan, 04. November 2020, 13:33:42

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crazy

1/18 von 100.000 sind 100.000:18.
Wenns 100.000 sind bekämest Du also 5555 Euro

kaneryan


kaneryan

Hallo und Sry das ich euch mit diesem Thema nochmal nerve.
Ich möchte nochmal etwas wissen.
Ist die Anrechnung des Erbes Pflichtprogramm oder hat meine SB da "Spielraum"?.
Mir ging nämlich folgendes durch den Kopf:
Da ich ja auf Arbeitssuche bin aber grundsätzlich IMMER die fehlende Mobilität ein Thema ist, gibt es für meinen Sb die möglichkeit mir zu gestatten von dem Erbe einen neuen (ich erkläre gleich kurz warum neu) Roller anzuschaffen?
Klar gibt es hier ÖPNV aber der fährt hier nur 1x in der Stunde was zb bedeutet das ich erst einen Bus um 9 zur Arbeit nehmen könnte weil ich ja erst vorher dafür Sorgen muss das mein Sohn zur Schule kommt.
Das wäre schonmal ein Aspekt da ich damit eine Stunde eher einsatzbereit wäre.
Der zweite Aspekt ist dass wenn ich auf ÖPNV angewiesen wäre das JC ja auch die ÖPNV Fahrtkosten übernehmen müsste.
Sprich: Durch meine Eigenmobilität wäre dies auch fürs JC von vorteil.
Nun zu meinem letzten und warum neuanschaffung.
Da ich was Technik angeht eine Null bin habe ich gedacht das die Anschaffung eines neuen Rollers ja nun auch einen gewissen Garantieaspekt mit sich bring.
Geht er kaputt hab ich n Ansprechpartner und auf vieles Garantie.
Kauf ich n gebrauchten hab ich evtl pech und der geht nach 14 ganz kaputt und ich darf selbst zusehen wenn es sich überhaupt lohnt.
Bei zb 2 Jahren garantie hätte ich in der zeit möglichkeit für danach anfallende dinge geld anzusparen.
Das Thema Mobilität begleitet mich bei der Jobsuche immer und da dachte ich mir warum kann man das erbe nicht teilweise nutzen um genau das große problem zu beseitigen.
Also kann meine SB dem zustimmen oder ist sie verpflichtet mir alles anzurechnen und solche Argumente zu Ignorieren?

Ich danke euch!

Deadpool

Zitat von: kaneryan am 05. September 2021, 20:56:38Also kann meine SB dem zustimmen oder ist sie verpflichtet mir alles anzurechnen und solche Argumente zu Ignorieren?

Das Einkommen ist gem. § 11 SGB II anzurechnen. Da gibt es kein Ermessen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. August 2021, 16:13:19Deswegen Quittungen von allem was du einkaufst aufheben dann kannst du uU früher ALG 2 wieder beantragen

Das gibt es bei frühzeitigem Verbrauch der einmaligen Einnahme aber nur als Darlehen:

Zitat.(4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen. Satz 1 gilt auch, soweit Leistungsberechtigte einmalige Einnahmen nach § 11 Absatz 3 Satz 4 vorzeitig verbraucht haben.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html

kaneryan

Ok, Danke.
Dann kann ich den Gedanken wohl abschreiben.
Schade.
Wäre in meinen Augen eig. eine "Win Win" Situation für beide Seiten gewesen.