Lohnfortzahlung durch KK fällt in H4-Zeitraum

Begonnen von FightForRight, 06. Oktober 2021, 12:42:51

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FightForRight

Hallo zusammen,

pünktlich zum Ende meines ALG1- Anspruchs konnte ich den letzten Job ergattern, in dem ich nach einer Erkrankung postwendend wieder die Kündigung erhalten habe.
Ich war in den ersten 4 Wochen knapp 2 Wochen erkrankt, habe Anfang des Folgemonats direkt die Kündigung zum 15. erhalten und musste nun direkt H4 beantragen.

Die Lohnfortzahlung bei Erkrankung in den ersten 4 Wochen zahlt ja die KK, diese Zahlung ist aber noch nicht erfolgt und wird in den H4-Zeitraum fallen.

Gilt in diesem Fall mit später erfolgter Zahlung für den Arbeitszeitraum auch das Zuflussprinzip,
und diese KK-Zahlung wird als Einkommen angerechnet?

Sheherazade

Vermutlich, aber ohne genaue Angaben über ALGII-Leistungsbeginn und Zeitraum Krankengeld bleibt es beim Raten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

FightForRight

@ Sheherazade,

ich hab am 1.8. angefangen und war Mitte-Ende August für knapp 2 Wochen krank, innerhalb des ersten Arbeitsmonats zahlt dann die KK die LFZ als Krankengeld, die Kündigung und ALGII-Antrag erfolgten dann zum 15.09.

Die KK hat aber bis heute die LFZ nicht gezahlt, die somit in den (noch nicht bewilligten) H4-Bezug fällt.

Frage ist, ob diese verspätet gezahlte LFZ aus August als Einkommen nach dem Zuflussprinzip angerechnet wird, wenn die nun irgendwann eintrudelt?

Sheherazade

Ich befürchte ja. Leistungsbeginn ALGII war dann zum 01.09.? Lohn wäre dann auch angerechnet worden, dann wird das für eine Lohnersatzleistung nicht anders sein.
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ALGII-Antrag war zum 16.09., die Zahlung der KK ist für die Kranktage im August innerhalb der ersten 4 Wochen (in denen der AG im Krankheitsfall nicht zahlen muss und die KK übernimmt). Daher denke ich auch dass hier das Zuflusprinzip greift.


Sheherazade

Zitat von: FightForRight am 20. Oktober 2021, 12:45:26
ALGII-Antrag war zum 16.09.,

In der Regel wird rückwirkend auf den Monatsersten beschieden, ausser man war bis zum 15. ausser Landes. Das würde für dich bedeuten: ALGII-Antrag am 16.09., Leistungsbeginn laut Bescheid am 01.09. - du hast noch keinen Bescheid?
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nein der Bescheid ist noch nicht da, wollen wir mal keine Hektik verbreiten  :coffee: :grins: