Verjährungsfrist

Begonnen von Requiem0412, 20. Oktober 2021, 19:19:50

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Requiem0412

Hallo,

ich bin neu hier und hätte eine frage und hoffe ihr könnt sie mir beantworten.

Das amt fordert jetzt nach etwas mehr als 10 Jahren ein Darlehen zurück, bei dem ich mir eigentlich sicher war, das es schon längst beglichen war.

Im Gegenzug wurden mir in den Jahren 2000 bis 2011 ein monatliches einkommen von 12,75€ berechnet für einen Parkplatz, der aber Bestandteil des Abschluss für den Mietvertrag war und ab 2012 auch so geführt wurde.

Jetzt habe ich nach einer Überprüfung gebeten und mir wurde mitgeteilt, das dies schon verjährt wäre.

Warum ist das bei denen ok, das sie nach 10 Jahren eine Rückforderung wollen und es bei mir aber wegen einer Verjährungsfrist nicht möglich ist.

Christian007

Moment, habe ich das richtig verstanden dass das JC erst das Darlehen von vor 10 Jahren zurückfordert, und dann eine Klärung des genauen Sachverhalts ablehnt weil sie sagen es wäre Verjährt aber die Forderung aufrecht erhält, ist das richtig?

Wenn ja, dann solltest du dir, meiner Meinung nach, einen Anwalt nehmen denn da stimmt dann eindeutig was nicht. Besonders da du angenommen hast das Darlehen wäre längst beglichen gewesen, was du sicher auch nachweisen kannst.
Manchmal komme ich mir vor wie in einem Asterix-Comic.
Umzingelt von Denktnix, Machtnix, Weissnix, und Kannnix.
Und das schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, als Erklärnix weil Bringtnix.

Requiem0412

Danke für die Antwort.

Das JC hat mir vor 10 Jahren ein Darlehn für eine Waschmaschine gewährt in höhe von 300€ Und fordert dies jetzt 10 Jahre später zurück in monatlichen raten a 44,40€

Als ich einen Widerspruch dagegen einlegte wurde dieser abgelehnt auf Grund, das dieser nicht der Schriftformerfordernis entspricht.

Beim durchsehen einiger alten bescheide ist mir aufgefallen aufgefallen, das mir soweit ich noch nachvollziehen konnte, das mir das JC 10 Jahre Lang einkommen in höhe von 12,75€ berechnet wurden für einen Parkplatz, der aber zum Mietvertrag gehört und eine Voraussetzung war um diese Wohnung zu bekommen.

Mir ist dann aufgefallen, das dieses einkommen in den aktuellen Bescheiden nicht mehr aufgeführt wurde und bei der bitte um dies zu überprüfen wurde es abgelehnt auf Grund von verjährung.

Sheherazade

Zitat von: Requiem0412 am 21. Oktober 2021, 05:42:11
Als ich einen Widerspruch dagegen einlegte wurde dieser abgelehnt auf Grund, das dieser nicht der Schriftformerfordernis entspricht.

Hast du deinen Fehler denn wenigstens korrigiert?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zitat von: Requiem0412 am 20. Oktober 2021, 19:19:50
Warum ist das bei denen ok, das sie nach 10 Jahren eine Rückforderung wollen und es bei mir aber wegen einer Verjährungsfrist nicht möglich ist.
Du hast wahrscheinlich einen Darlehensbescheid erhalten, welcher mittlerweile rechtskräftig ist.
Dieser regelt die Rückzahlungsregelung.
Genauso ist es mit den Bewilligungs - und Änderungsbescheiden 2000 - 2011 (Alg II gibt es erst ab 2005). Diese sind ebenfalls rechtskräftig.
Mit einem Überprüfungsantrag kannst du derzeit max. bis zum 01.01.2020 rückwirkend prüfen lassen.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic