Anrechnung von privaten eBay Verkäufen

Begonnen von Flaushball, 20. Mai 2021, 09:44:26

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Flaushball



Guten Morgen Community,


ich bin seit 2019 selbstständig. Das erste Jahr verlief auch besser als erwartet. 2020 nahmen die Aufträge immer mehr ab und Januar 2021 musste ich dann schließlich (so wie viele andere Selbstständige auch) ALG 2 beantragen.

Nun habe ich aus der Selbstständigkeit Raten und laufende Ausgaben aus Verträgen, die ich ohne Corona locker hätte zahlen können, jetzt von ALG 2 aber nicht mal ansatzweise, wenn man alles zusammenrechnet.

Ich habe nun meinen Weiterbewilligungsantrag gestellt, dazu wurden Kontoauszüge angefordert. Auf diesen sind Ebay Verkäufe zu sehen. Die Einnahmen daraus sind aus der Veräußerung von privaten Gegenständen und wurden auch direkt zum Zahlen von offenen Raten oder Rechnungen genutzt. Unter anderem habe ich einen meiner PCs verkauft. Die Zahlung habe ich direkt zum Ausgleich von Raten genutzt (ist auf dem Auszug auch direkt nach dem Geldeingang als Ausgang sichtbar)

Kann mir da jetzt irgendwie ein Strick draus gegdreht werden und die Weiterbewilligung irgendwie nicht gestattet werden? Ich hab sowieso momemtan quasi gar keine Einnahmen aus meiner Selbstständigkeit und versuche nur irgendwie über Wasser zu bleiben.


Viele Grüße und eine schöne Restwoche.

blaumeise

Zitat von: Flaushball am 20. Mai 2021, 09:44:26Die Einnahmen daraus sind aus der Veräußerung von privaten Gegenständen
In dem Fall ist das nur eine Vermögensumwandlung und kann dir nicht als Einkommen angerechnet werden. Was du mit deinem Vermögen dann machst - Schulden abbezahlen, Kleidung kaufen oder was auch immer -, das bleibt dir überlassen.

Flaushball

Okay das klingt ja schon mal gut. Muss ich das irgendwie beweisen können, dass ich nicht gewinnbringend gehandelt habe?
Einige Dinge waren so alt, da hab ich keine Kaufbelege mehr von. Teilweise sogar auf Flohmärkten gekauft.

blaumeise

Wenn die Teile alt waren, spricht der Preis, den du erzielt hast, wohl für sich selbst. Normalerweise ist es schon sinnvoll, wenn du bei ebay-Verkäufen belegen kannst, dass du keinen Gewinn gemacht hast. Bei privaten, gebrauchten Dingen ist das aber in der Regel nie der Fall. Das sagt einem schon der gesunden Menschenverstand.

Es sei denn, du hast ein wertvolles Sammlerstück verkauft, das mit den Jahren im Wert noch steigt.

Gast49498

So wie @Blaumeise schon geschildert = ist Vermögensumwandlung.

Gewinnbringend ???

Gewinnbringend verkauft man, wenn man gewerbich handelt. Sind also Ebay-Verkäufe ein Teil dein Selbstständigkeit?

Wenn du also auf Flohmärkten einkaufst und auf Ebay verkaufst, ist das gewerblich!

Flaushball

Nein es ist definitiv nicht gewerblich.

Ich habe wie oben beschrieben zum Beispiel einen PC verkauft, definitiv unter dem Wert für den ich ihn bekommen habe.

Dann noch Musikkassetten und Skateboards aus meiner persönlichen Sammlung, die aber auch schon mehrere Jahre in meinem Besitz sind. Von gewinnbringend kann man hier nicht reden.

Ich habe quasi Gegenstände in Geld umgewandelt, um damit Rechnungen zahlen zu können.

Kopfbahnhof

Zitat von: Gast49498 am 20. Mai 2021, 10:58:55Gewinnbringend verkauft man, wenn man gewerbich handelt.
Auch bei privat geht das, kaufst eine Münze für 50€ und bekommst dafür eine Woche später 250€ ist das auch Gewinnbringend, aber nicht Gewerblich. (beim JC allerdings dann Einkommen)

Zitat von: Flaushball am 20. Mai 2021, 11:17:14Nein es ist definitiv nicht gewerblich.

Wenn es um rein privaten Kram aus deinem Haushalt geht, ist es das auch nicht.


Flaushball

Zitat von: vanessa am 20. Mai 2021, 16:54:43
Zitat von: Gast49498 am 20. Mai 2021, 10:58:55Gewinnbringend verkauft man, wenn man gewerbich handelt.
Auch bei privat geht das, kaufst eine Münze für 50€ und bekommst dafür eine Woche später 250€ ist das auch Gewinnbringend, aber nicht Gewerblich. (beim JC allerdings dann Einkommen)

Zitat von: Flaushball am 20. Mai 2021, 11:17:14Nein es ist definitiv nicht gewerblich.

Wenn es um rein privaten Kram aus deinem Haushalt geht, ist es das auch nicht.


Wenn man es genau betrachtet habe ich am Ende wahrscheinlich eher Minus gemacht.

Ich habe mal für mein Gewerbe eine EKS gemacht (für mich, da ich keine abschließende EKS machen muss) und dort habe ich seit Januar über 700 Euro Minus gemacht, weil keinerlei Aufträge reinkommen und die laufenden Betriebskosten trotzdem erhalten bleiben.
Dazu dann noch die privaten laufenden Kosten... Da bin ich zusammen schon über 1200 Euro monatlich.

Ich kann bei keinem der Gegenstände irgendwie nachweisen, was ich dafür ausgegeben habe, bis auf den PC bei dem ich 400 Euro Verlust durch den Verkauf gemacht habe.
Wie gesagt ich versuche nur irgendwie über Wasser zu bleiben. Wenn das JC mir jetzt irgendwie einen Strick draus drehen will, dass ich meine privaten Gegenstände verkaufe, um meine monatlichen Ausgaben irgendwie stemmen zu können, wird mir nichts anderes übrig bleiben als einen Anwalt zu nehmen... Zahle ja schließlich fast 45 Euro Rechtsschutz jeden Monat... :weisnich:

Kopfbahnhof

Zitat von: Flaushball am 20. Mai 2021, 17:35:13kann bei keinem der Gegenstände irgendwie nachweisen, was ich dafür ausgegeben habe
Ist völlig normal, keiner hebt Rechnungen ewig auf, falls es überhaupt welche gab.

üblicher Haushaltskram kann auch Verkauft werden, ohne vom JC gleich als Einkommen gewertet zu werden.

Flaushball

Zitat von: vanessa am 20. Mai 2021, 17:49:27
Zitat von: Flaushball am 20. Mai 2021, 17:35:13kann bei keinem der Gegenstände irgendwie nachweisen, was ich dafür ausgegeben habe
Ist völlig normal, keiner hebt Rechnungen ewig auf, falls es überhaupt welche gab.

üblicher Haushaltskram kann auch Verkauft werden, ohne vom JC gleich als Einkommen gewertet zu werden.

Ich werde jetzt im Endeffekt einfach abwarten müssen, was das Jobcenter zu den Kontoauszügen sagt. Bleibt ja nichts anderes übrig. :weisnich:

Benni

Guten Abend zusammen ich wollte mal wissen als Bsp.wenn ich im Internet etwas auflade für 50euro und ich bekomme 40 zurückgebucht oder ähnliches darf mir das als Einkommen angerechnet werden (ofter passiert).

Wenn aus den Kontoauszügen klar herausgeht das ich mich nicht bereichert habe geschweige den wirklich plus also mehr geld zur Verfügung gehabt ? 

Liebe Grüße :help:  :help:

Fettnäpfchen

 :wand:  siehe deine erste Nachfrage in einem Fremdthema!
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horst

#12
Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 15.03.23 um 14.00 Uhr

Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 15.03.23
ich frage mich nur wie die jetzt Geld verdienen, Kaufen und Verkaufen die jetzt selber Eigenhandel?

tsumo

Zitat von: horst am 18. März 2023, 18:53:56Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 15.03.23 um 14.00 Uhr

Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 15.03.23
ich frage mich nur wie die jetzt Geld verdienen, Kaufen und Verkaufen die jetzt selber Eigenhandel?

Durch den Zusatzservice und Gewerbeleute wohl.

horst

das ersteigern wird ja jetzt auch teuer dadurch das alle Mitglieder der Familie mitsteigern um den Preis hoch zu treiben und für den Zuschlag keine Gebühren zahlen müssen dann danach ihren Artikel einfach wieder einsellen.
Bei mir wurde das Einkaufen bei eBay nicht mehr gestattet, weil ich angeblich in 12 Monaten 2 Artikel nicht bezahlt hätte. Als Käufer spielt das doch jetzt keine Rolle mehr das der VK keine Kosten hat oder?