Kinderfreizeitbonus für minderjährige Kinder und Jugendliche im August 2021

Begonnen von Ottokar, 01. August 2021, 13:13:51

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Ottokar

Kinderfreizeitbonus für minderjährige Kinder und Jugendliche im August 2021

Beim sog. Kinderfreizeitbonus handelt es sich um eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für minderjährige Kinder und Jugendliche aus Familien, für die Kindergeld gezahlt wird und die zusätzlich eine staatliche Sozialleistung aus dem Bereich der Grundsicherung erhalten. Der Kinderfreizeitbonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

Anspruch haben Kinder, die am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt waren und für die Kindergeld gezahlt wird.
Zusätzlich muss eine der folgenden weiteren Voraussetzungen erfüllt sein. Für das Kind wird im August 2021
- Kinderzuschlag (KiZ),
- Wohngeld (gegebenenfalls parallel zu KiZ),
- Sozialhilfe nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII),
- Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (gegebenenfalls parallel zu KiZ),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (auch wenn kein Kindergeld bezogen wird), oder
- Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
gezahlt.

Wer die o.g. Voraussetzungen erfüllt und dabei Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe nach SGB XII bezieht, erhält den Kinderfreizeitbonus nach § 6d Bundeskindergeldgesetz (BKGG) im August 2021 automatisch von der Familienkasse ausgezahlt, dafür ist kein Antrag erforderlich. Dies gilt auch für Anspruchsberechtigte, die gleichzeitig Kinderzuschlag und Wohngeld/Grundsicherung nach SGB II erhalten.
Anspruchsberechtigte, die ausschließlich Grundsicherung nach SGB II erhalten, müssen den Kinderfreizeitbonus ebenfalls nicht beantragen, dieser wird gemäß § 71 Abs. 2 SGB II ebenfalls im August automatisch ausgezahlt.
Anspruchsberechtigte, die ausschließlich Wohngeld oder Grundsicherung nach SGB XII erhalten, müssen den Kinderfreizeitbonus beantragen. Den Antrag erhalten Sie hier.

(Quelle)
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