Heizkostenzuschuss

Begonnen von Lilie79, 02. Februar 2022, 01:07:08

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Lilie79

Hi an alle,

es heißt Leute die Wohngeld beziehen bekommen den heizkostenzuschuss. Soll das heißen Leute im SGB 2 ohne Wohngeld bekommen den Zuschlag nicht?

Bundspecht

Zitat von: Lilie79 am 02. Februar 2022, 01:07:08Soll das heißen Leute im SGB 2 ohne Wohngeld bekommen den Zuschlag nicht?

Nö, warum auch ? Im SGB II werden doch die Heizkosten voll übernommen , wenn diese Angemessen sind
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Fettnäpfchen

Lilie79

Zitat von: Lilie79 am 02. Februar 2022, 01:07:08Soll das heißen Leute im SGB 2 ohne Wohngeld bekommen den Zuschlag nicht?
So habe ich es auch verstanden.
Man könnte meinen das ALG 2 Empfänger nicht hilfebedürftig genug sind.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Lilie79 am 02. Februar 2022, 01:07:08Leute im SGB 2 ohne Wohngeld bekommen den Zuschlag nicht?
Doch sollten sie auch, wenn die HK dadurch höher sind als üblicherweise als Angemessen gelten.
Über die BK Abrechnung beim JC, gearscht dürften dann allerdings alle sein die dann nicht mehr im Bezug sind.

Heinz-Otto

Ich denke durch die höheren HK gelten dann auch höhere Angemessenheitsgrenzen und Nachzahlungen sind dann zu übernehmen.
Nach wie vor kann man sich da m. W. am Heizspiegel orientieren.
Es gibt zwar eine Software HEIKOS für die JC, aber an die bin ich bisher noch nicht ran gekommen.

Gast32644

Zitat von: Heinz-Otto am 02. Februar 2022, 19:36:34
Ich denke durch die höheren HK gelten dann auch höhere Angemessenheitsgrenzen und Nachzahlungen sind dann zu übernehmen.


Das ist doch viel einfacher zu lösen: Das Problem ist ja nicht, dass es viel kälter geworden ist, sondern dass sich die Kosten erhöhen.

Wenn das JC nicht mit meinen Kosten einverstanden ist, dann reiche ich einfach die Abrechnung mit den Verbräuchen von diesem und letzten Jahr ein.

Da können die selber sehen, dass ich nicht mehr geheizt habe, sondern dass die Kosten einfach gestiegen sind.

Heinz-Otto

Zitat von: Gast32644 am 02. Februar 2022, 22:33:32
Zitat von: Heinz-Otto am 02. Februar 2022, 19:36:34
Ich denke durch die höheren HK gelten dann auch höhere Angemessenheitsgrenzen und Nachzahlungen sind dann zu übernehmen.


Das ist doch viel einfacher zu lösen: Das Problem ist ja nicht, dass es viel kälter geworden ist, sondern dass sich die Kosten erhöhen.

Wenn das JC nicht mit meinen Kosten einverstanden ist, dann reiche ich einfach die Abrechnung mit den Verbräuchen von diesem und letzten Jahr ein.

Da können die selber sehen, dass ich nicht mehr geheizt habe, sondern dass die Kosten einfach gestiegen sind.

Das kommt doch auf das selbe raus ;) Durch die höheren Preise steigt die Angemessenheit der HK bei gleichem Verbrauch.
Und selbst wenn der Verbrauch höher ist, müssen die Temperaturen berücksichtigt werden. Die kann man sich im Netz für viele Wohnorte abrufen und auch in den Tabellen der Gradtagszahlen und den Heizspiegel gibt es ja auch noch. Wetterkontor ist super, da kann man für einzelne Monate min., max Temp. Niederschlag, Sonne, Schnee abrufen.
https://www.wetterkontor.de/
https://www.wetterkontor.de/de/wetter/deutschland/rueckblick.asp?id=174

http://klimadaten.ages-gmbh.de/index.php?option=com_content&task=view&id=19&Itemid=33