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Rückerstattung und Darlehen

Begonnen von Valdian, 06. August 2021, 18:47:51

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Valdian

Fettnäppchen,

dir und anderen lieben Dank für Eure Hilfe. Ich habe noch ein anderes Darlehen beim JC laufen und habe eine hohe Rechnung - Nebenkostennachzung für die Wohnung heute erhalten. Ich habe quasi fast kein Geld mehr im Oktober. Bereits jetzt keine Geld, ohne überhaupt Gehalt erhalten zu haben. Das tut richtig weh.  Ich werde jetzt mal den AG bitten, dass er mir das Geld verspätet also im Oktober zahlt, wäre schön wieder mal normal Lebensmittel einzukaufen.

Fettnäpfchen

Valdian

Zitat von: Valdian am 10. September 2021, 18:28:24und habe eine hohe Rechnung - Nebenkostennachzung für die Wohnung heute erhalten.
Die vom JC übernommen wird wenn deine Whg in der Angemessenheit liegt da du NOCH im ALG Bezug bist. Allerdings solltest du die SOFORT beim JC einreichen.
Zitat
Kopf mit Adresse und BG Nr.123456789
S.g.D.u.Herren
Anbei meine BK (o. NK) Abrechnung von 20.. zu Ihrer Berechnung
MfG Valdian

Zitat von: Valdian am 10. September 2021, 18:28:24Ich werde jetzt mal den AG bitten, dass er mir das Geld verspätet also im Oktober zahlt, wäre schön wieder mal normal Lebensmittel einzukaufen.
Lieber nicht wer weiß was das JC dann macht. Du hast die Summe der NK Abrechnung nächsten Monat vom JC denn dies muss das JC im Folgemonat leisten, hier gilt keine sechs Monatsfrist.*
Und das andere Darlehen zahlt man ja in der Regel mit 10% vom RL

* Leistungspflicht des Leistungsträgers
Zitat
ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Valdian

Fettnäpchen,

das hört sich nach einer klugen Sache an, die du da vorschlägst. Möchte ich gerne so machen. Der Vermieter hat für die Zahlungsfrist der NK 2020 (da war ich das ganze Jahr beim JC angemeldet) mitte Oktober angelegt, d.h. da hätte ich das Gehalt und müsste das doch selbst zahlen. So war jetzt meine Annahme.

Bitte klare mich auf. Wenn der JC die Nebenkostenabrechnung von 2020 übernimmt, dann würde ich das Darlehen in Raten umwandeln und käme im Oktober mit dem Gehalt noch klar.


Valdian

Ich muss mich nochmal melden hier.

Im Internet lese ich, dass JC nicht die Nebenkostennachzahlung übernimmt, wenn Rechnung im Oktober fällig ist und ich aus dem Leistungsezug mit Gehaltszufluß im Oktober raus bin, ganz egal ob die Nebenkostenrechnung heute ankam.

In dem Sinne würde dass was du vorher geschrieben hast Fettnäpchen nicht stimmen. Oder?
LG

Yavanna

Leider ja, NK Abrechnungen werden nach Fälligkeit betrachtet

Fettnäpfchen

Valdian

Zitat von: Valdian am 10. September 2021, 19:59:49Bitte klare mich auf
Also entweder wie vorgeschlagen:
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. September 2021, 18:46:49Die vom JC übernommen wird wenn deine Whg in der Angemessenheit liegt da du NOCH im ALG Bezug bist. Allerdings solltest du die SOFORT beim JC einreichen.

   
ZitatKopf mit Adresse und BG Nr.123456789
    S.g.D.u.Herren
    Anbei meine BK (o. NK) Abrechnung von 20.. zu Ihrer Berechnung
    MfG Valdian
Oder
Du hast jetzt Post und überweist die Summe und das JC hat das zu bezahlen denn noch bist du im Bezug. Allerdings kenne ich den Wortlaut der Abrechnung nicht vll. steht da tatsächlich das erst im  Oktober zu zahlen ist.
Daher zumindest aus meiner Sicht:
Eine Zahlungsfrist besagt ja nicht das du erst im Oktober zahlen darfst sondern das ab da die Mahnungen kommen. Also sind das Kosten die du während deines Bezugzeitraumes hast.

Wenn du finanziell nicht in der Lage bist selber sofort zu zahlen kommt unteres zum tragen dabei bitte selber Prüfen*

Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
Zitat
Betriebskostennachzahlung nach Leistungsbezug, wenn man während des abgerechneten Zeitraumes ALG II bezogen hatte
Lt. BSG muss auch eine Betriebskostennachforderung für Zeiträume ohne Leistungsbezug vom JC übernommen werden, wenn diese nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit fällig wird (B 14 AS 121/10 R, bekräftigend in B 14 AS 40/14 R) - vorausgesetzt es handelt sich um die selbe Wohnung.
Somit muss - der allgemeinen Rechtsauffassung des BSG folgend - als Nachteil hingenommen werden, dass eine Betriebskostennachforderung für Zeiträume mit Leistungsbezug nicht vom JC übernommen wird, wenn im Monat der Fälligkeit kein Leistungsanspruch (mehr) besteht.
* Zu prüfen ist dabei allerdings, ob im Fälligkeitsmonat der - den Bedarf einmalig erhöhenden - Betriebskostennachforderung Anspruch auf ALG II besteht, was einen eigenständigen Leistungsanspruch begründen würde, der de facto auch die Übernahme der Betriebskostennachforderung umfasst.

MfG FN
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crazy

Durch die Abrechnung erhòht sich die Hilfebedürftigkeit!
Wenn also mit dem Einkommen nur knapp Hilfebedürftigkeit beendet kann durch die eingereichte Abrechnung im.Oktober noch Hilfebedürftigkeit bestehen