Gutschrift des Stromanbieters

Begonnen von Juljul, 11. August 2021, 12:18:38

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Gast50147

Es reicht @ Sheherazade mit deinen Aggressionen.
TE schrieb hat gelesen dass Anrechnung erfolgt;
ich habe geschrieben, dass TE vermutlich den Bonus meint und ansonsten keine Anrechnung erfolgen wird.
Völlig korrekte Antworten - also mäßige dich mit Ausdrücken wie Blödsinn.
Greifst du mich nochmal an melde ich dich.
Ich habe deine dummen Angriffe auf meine Person jetzt satt.

Du jedenfalls bist nicht in der Lage mir einen Fehler nachzuweisen.

Sheherazade

In Antwort 8 antwortest du aber nicht dem TE. Für den TE war schon am 11. August alles klar.

Und wenn du Deutlichkeit nicht von Aggressivität unterscheiden kannst, solltest du noch an dir arbeiten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast50787

Alles ganz einfach:
Strom wird aus RS bezahlt, ein Guthaben am Jahresende gehört dem LE,
wechselt er aber den Anbieter und erhält dafür einen Bonus kassiert den das JC.
Das hat das BSG schon 2020 entschieden.

Juljul

Also,

es gab weder einen Bonus noch einen Rabatt. Als wir einzogen im Mai 2020 mussten wir den Stromanbieter wechseln, da der bisherige hier nicht liefert. Wir haben uns für einen Anbieter entschieden, der nicht sonderlich viel wirbt (weil wir eben keine Werbung bezahlen wollen) und der dennoch einen guten Ruf unter den Ökos hat. Besonders günstig ist er nicht, Neukundenrabatte oder -boni gibt es nicht.

Wie eingangs beschrieben, haben wir selbst bestimmt, dass der Abschlag aus einem überdurchschnittlichen Verbrauch vorab berechnet wird. Zu diesem Zeitpunkt haben wir nicht daran gedacht, zehn Monate später ALG2 zu beantragen. Bis auf ab letzte Märztage 2021 haben wir den Abschlag aus ALG1 und Vermögen bezahlt.

Wir wollten nicht bei der Jahresabrechnung böse überrascht werden, da wir noch nie in einer Wohnung mit Durchlauferhitzern gewohnt haben und auch niemanden kennen, der das hat, sodass wir schlecht einschätzen können, wie viel Strom diese extra verbrauchen. Es war eine Überraschung zu sehen, dass wir weniger als der Durchschnitt und weniger als in der vorherigen Wohnung verbraucht haben.

So kam die Gutschrift zustande (Anfang Juli). Mir ist diese auch erst aufgefallen als ich für die Weiterbewilligung die Kontoauszüge ausgedruckt habe (Mitte August). Den Geldeingang der Gutschrift habe ich nicht gemeldet. Sowie ich den § verstehe, muss ich das auch nicht, da Haushaltsenergie. Wie ein User schrieb, hatte ich wohl etwas falsch gelesen, dass ich es melden müsste. Hätte ich das Falsche übrigens Anfang Juli gelesen, hätte ich die Gutschrift gemeldet.

Ich würde es unfair finden, wenn wir die Strom-Überzahlung aus einem Jahr abgeben müssten, obwohl wir nur knapp 1,5 Monate in diesem Abrechnungszeitraum ALG2 bezogen haben. Aber auch das wäre nicht meine Hauptsorge, sondern ob es zu einer Strafe kommt, dass wir die Auszahlung nicht eigenständig gemeldet haben.

Bis jetzt kam auch noch keine Antwort. Es muss auch einiges berechnet werden, da ein Mitglied eine Tätigkeit aufgenommen hat, welches uns wahrscheinlich nicht mehr berechtigt sein lässt. Hier war der erste Lohnzufluss (als Abschlagszahlung) auch im Juli. Das wurde sofort korrekt gemeldet.

Ich hoffe, dass ich das jetzt etwas besser verständlich erklären konnte und lasse euch auf jeden Fall wissen, ob diese Gutschrift in irgendeiner Weise angerechnet wird.

Gast50787

Zitat von: Juljul am 19. August 2021, 11:39:24Bis auf ab letzte Märztage 2021 haben wir den Abschlag aus ALG1 und Vermögen bezahlt.
Ich bin da bestimmt kein Experte. Aber ALG 1 zählt schon mal nicht, denn das ist eine Versicherungsleistung und kein Sozialgeld.
Und wenn ihr den Rest aus vorhandenem Vermögen bezahlt habt, steht die Gutschrift m.E. Euch zu.

justine1992

Zitat von: Sheherazade am 11. August 2021, 12:25:20
Zitat von: Juljul am 11. August 2021, 12:18:38
Der BG war nicht bekannt, dass erstattete "Stromkosten" als Einkommen zu werten sind.

Sind sie ja auch nicht, Haushaltsstrom wird aus dem Regelsatz bezahlt, ergo sind Erstattungen auch kein Einkommen.
Das war die erste Antwort. Die ist richtig. Uneingeschränkt.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gast50787

Zitat von: justine1992 am 19. August 2021, 11:55:41Das war die erste Antwort. Die ist richtig. Uneingeschränkt.
Schmunzel, das steht jetzt schon x-mal da.

Juljul

Zitat von: Gast50147 am 19. August 2021, 10:38:12

ich habe geschrieben, dass TE vermutlich den Bonus meint und ansonsten keine Anrechnung erfolgen wird.


Danke für deinen Boni-Hinweis, aber nein, ich habe u. a. das hier gelesen:
Zitat
Alte Guthaben gelten als Einkommen

Eine Ausnahme für das Stromguthaben gibt es allerdings: Wenn es noch aus der Zeit vor dem Bezug von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) stammt, wird es sehr wohl als Einkommen angerechnet, da es nämlich nicht aus den Regelleistungen bezahlt wurde. Das traf im verhandelten Fall aber nicht zu, da die Frauen bereits seit 2005 Hartz IV bezogen.

aus: https://www.t-online.de/finanzen/beruf-karriere/beruf/id_49186784/stromkosten-hartz-iv-empfaenger-duerfen-erstattung-behalten.html

Dann habe ich noch einen Artikel über ein Gerichtsurteil gelesen, dass eine Gutschrift des Stromversorgers dann angerechnet wird, wenn im Rahmen der KdU Mehrkosten durch Durchlauferhitzer übernommen wurden. Das ist bei uns passiert mit diesem Zuschlag.
Diesen Artikel finde ich leider nicht mehr.

Danke an alle, die dazu beigetragen haben, meine spontane Panik "Ich hätte etwas sofort melden müssen, jetzt hohe Strafe" gemildert haben.

Gast50147

@ Juljul der Link stammt aus 2011 !!

Gast50787

Schau mal was in deinem Link steht:
Keine Strafe fürs Stromsparen

Das Jobcenter wollte die Hälfte davon als Einkommen anrechnen und die Hartz-IV-Bezüge entsprechend kürzen. Dagegen klagten die Betroffenen durch alle Instanzen, bis sie vom Bundessozialgericht nun Recht bekamen. Die Richter meinten, die Klägerinnen dürften nicht für ihre Sparsamkeit bestraft werden.

Juljul

@harry

OMG wie peinlich  :schaem:  Hatte bei der google recherche ein Zeitfenster von drei Jahren gesetzt - oder anscheinend auch nicht.

Okay, dann bin ich noch mehr beruhigt und rechne weder mit der komplette Abgabe der Gutschrift noch mit einer Anhörung.

@Alibaba

Das habe ich gelesen, aber auch den von mir zitierten Satz. Genau das trifft bei uns zu. Wir haben den größten Teil ohne ALG2 bezahlt.

Um ehrlich zu sein kann ich mir gar nicht erklären, wie es überhaupt zum Stromsparen kam. Zum Teil haben wir zwar neue Küchengeräte, waren aber auch ein Jahr fast nur zu Hause. Eigentlich müsste der Verbrauch gestiegen sein. Ich befürchte, wir haben in der vorherigen Wohnung den Allgemeinstrom gezahlt. Das hatte ich damals schon vermutet. Aber nun, egal.


Euch allen echt vielen Dank!

Das ist jetzt zwar OT, aber wenn ich gerade schon dabei bin:
Ich schicke alles immer mit Einwurf Einschreiben. Ist das wirklich notwendig?
Der Lohn diesen Monats floß am Dienstag zu, die Abrechnung dazu (ist auch die erste Abrechnung, die alles seit Arbeitsaufnahme enthält) ging am Mittwoch zu. Gibt es da Fristen, die Einsendung einzuhalten? Bequem wäre Dienstag abzuschicken, aber das wäre wohl zu spät.

Gast50787

Zitat von: Juljul am 19. August 2021, 12:46:33Wir haben den größten Teil ohne ALG2 bezahlt.
Du meinst das hier in deinem Link: Alte Guthaben gelten als Einkommen
Zitat von: Juljul am 19. August 2021, 11:39:24Bis auf ab letzte Märztage 2021 haben wir den Abschlag aus ALG1 und Vermögen bezahlt.

Da gibt es Leute hier die das besser beurteilen können als ich.
Zur Not den Moderator fragen, der kennt sich perfekt aus.


Juljul

Alles klar.

Ich habe das x-mal verstanden. Und wollte nur erklären, wie ich zu meiner falschen Annahme kam.

Warum dieser Thread weitergeführt wurde, weiß ich nicht  :flag:

Gast50787

Schau mal Antwort # 26 erst an bevor du dich verabschiedest,

Juljul

Hmm, Antwort #26 sah anders aus als ich Antwort #27 schrieb.

Keine Ahnung, ich wollte den Thread nicht unnötig aufblähen. In der Tat wurden meine Fragen nach dem Erstellen beantwortet.

Ich warte es jetzt einfach ab.

In die Juli-Berechnung fließt ja auch nochmal der Lohnfluss ein. Hier habe ich den Threadtitel nicht gut gewählt. Wir werden also sowieso fast alles zurückzahlen. August ebenso, nur dass es keinen anderen Geldeingang außer Lohn und Retouren gab.
Unser JC scheint sowieso etwas anders zu sein als die, über die ich hier lese. Uns wird regelrecht Geld angeboten.

Mir ging es hauptsächlich darum, ob ich die Gutschrift hätte melden müssen. Jetzt schreibe ich schon wieder viel mehr als notwendig *entschuldigt bitte*