Mitwirkungspflichten + obscure Nachweisforderungen zur finalen Erklärung ALG2

Begonnen von stanniol, 09. Dezember 2021, 17:54:13

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stanniol


hallo liebes forum, und alle die hier so aktiv dabei sind.

ich habe mich mal durchgewühlt und offensichtlich bin ich ein sehr spezieller fall...
kurz zu meiner vorgeschichte, ich bin freiberuflicher lichtkünstler und bedingt durch die coronamaßnahmen seit märz 2020 nur noch bedingt geschäftlich tätig, da alle konzerte und events abgesagt oder eben auf einen termin in weiter ferne verlegt sind. da der deutsche staat alldenen die unverschuldet in das berufsverbot gerutscht sind den vereinfachten zugang zur grundsicherung ermöglichte, habe ich im april 2020 auch meinen antrag eingereicht. es gab entsprechende vereinfachte formulare und im juni 2020 erhielt ich einen vorläufigen bescheid zur grundsicherung und neben dem hartz4 satz wurde noch meine wohnungsmiete und die krankenkasse übernommen.
nachdem ich anfangs guter dinge war, dass ab herbst 2020 alles wieder weitergeht, wurde ich vom erneuten teil und dann voll lockdown heimgesucht, habe also die grundsicherung verlängert bis september 2021. im spätsommer 2021 entschied ich mich die grundsicherung nicht weiter zu verlängern, da sich abzeichnete, dass wieder einige veranstaltungen durchgeführt werden können und ich damit wieder einkünfte erzielen werde.
anfang november schickte mir das jc dann einen brief zur abschließenden prüfung, von der ich bis dahin ausgegangen war, dass diese beim vereinfachten zugang entfällt, aber da hatte ich mich wohl geirrt. nachdem ich mehrere studnen und tage dann benutzte um anlage eks und die weiteren nachweise zu fertigen erhielt ich heute wieder post. diesmal geht es vordergründig um meine beiden gartengrundstücke, die ich im april 2020 nicht in den anträgen angab, weil ich offensichtlich den passus übersehen hatte und um weitere konten (ich habe mein privatkonto und mein geschäftskonto gemeldet). nachdem ich lange überlegt habe, ist mir eingefallen, dass es noch ein gemeinschaftskonto mit meiner mutter gibt, dass aber seit jahren nicht benutzt wird und kein nennenswertes guthaben aufweist, vielleicht ist dieses konto gemeint.

nun frage ich mich zu allererst, ist das überhaupt so in der form alles rechtens. der aufwand die nachweise zu bringen ist imens und ich bin mir da auch eben leider nicht sicher ob ich dazu überhaupt bereit bin. ferner stellt sich die frage, ob ich überhaupt in ein gemeinschaftskonto  einsicht gewähren darf.

ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte oder vielleicht ähnliche erfahrungen machte.
NIE hätte ich einen entsprechenden antrag eingereicht, wenn dieses procedere im nachgang mir vorher bekannt gewesen wäre.

habt ganz lieben dank
-stanniol




[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

BigMama

Zumindest bei Nutzung eines Handy wird man bei dieser Schriftart und fehlender Großschreibung blind oder zumindest sehbehindert. Bitte schreib deine weiteren Antworten mit Standardschrift und nutze die Großschreibung.

Wenn du bei deiner Antragstellung Grundstücke und Konten nicht abgegeben hast, dann musst du diese Daten nun nachreichen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

stanniol

Hallo BigMama,

ich hoffe das hier ist jetzt für alle hier deutlicher lesbar.
Das Gross/Kleinschreibung Ding ist meine Macke, sorry dafür.
Ich habe mir den vereinfachten Antrag aus April 2020 hochgeholt und musste feststellen, dass ich weder eine Anlage VM noch irgendetwas diesbezüglich bisher einreichen musste.
Durch die Corona Sozialpakete ist die Vermögensprüfung bis zum heutigen Tag ausgesetzt (Vereinfachte Vermögensprüfung aufgrund § 67 Abs. 2 SGB II (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/faq-erleichterter-zugang-sgb-ii.pdf?__blob=publicationFile&v=4) daher bin ich umso mehr jetzt verwundert, was hier gerade mit mir probiert wird?

Über jeden Rat bin ich dankbar.

-stanniol

BigMama

Die vereinfachte Vermögensprüfung hat nicht zur Folge, dass man Vermögenswerte und Konten nicht angeben muss.
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