Abmeldung von ALG 2 nach Arbeitsaufnahme und keiner weiteren Reaktion vom JC

Begonnen von krefelder, 27. August 2021, 16:15:30

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krefelder

Hallo,

ich habe Mitte Juni 21 eine neue Arbeit aufgenommen. Die Arbeitsaufnahme wurde dem JC mitgeteilt. Nach Erhalt meiner Lohnabrechnung für Juni 2021 habe ich diesem dem JC Mitte Juli 21 zugeschickt und seitdem keine weitere Reaktion oder Antwort vom JC erhalten. Seltsamerweise wurde auch noch nicht meine Lohnabrechnung für den Juli angefordert, die ich dem JC noch nicht zugeschickt habe.

Nun möchte ich mich selbst aus dem ALG 2-Bezug vom JC abmelden. Wie kann ich dies durchführen? Gibt es irgendwelche Stolpersteine?

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

krefelder

Hi Sheherazade,

nach der erneuten Mitteilung der Arbeitsaufnahme Ende Juni hat das JC einen neuen Bescheid mit einem fiktivem Einkommen erlassen, einen Änderungsbescheid. Die erste Mitteilung der Arbeitsaufnahme hat das JC scheinbar ignoriert, da es auch darauf keine direkte Antwort gab, so dass eine erneute Mitteilung notwendig wurde, um eine mögliche Überzahlung zu vermeiden. Der Änderungsbescheid wurde vor der Einsendung meiner Juni-Abrechnung erlassen und seitdem keine weitere Antwort. Für Juli gab es die vollen Leistungen und für August die aus dem Änderungsbescheid. Alle Mitteilungen wurden nachweisbar an das JC gesandt.

Die Sache ist einfach die, ich möchte weitere Überzahlungen seitens des JC verhindern und einen Schlussstrich unter das Kapitel JC ziehen.

Sheherazade

Und warum schickst du die Juli-Abrechnung nicht mal hinterher? Mit dem halben Juni-Lohn wirst du ganz sicher nicht deinen Bedarf decken können, deshalb erfolgte der Änderungsbescheid auch mit einem fiktiven (hochgerechneten) Einkommen. Wenn das zu niedrig angesetzt wurde und du tatsächlich mehr verdient hast und du somit deinen Bedarf decken kannst, sollte das Jobcenter das wissen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

krefelder

Klar kann ich die Juli-Abrechnung noch nachreichen.

Mich wundert nur, dass das JC sich nicht von sich aus meldet. Seit dem 13. Juli gibt es keine weitere Reaktion in dieser Sache, keine Anrechnung oder andere Antworten oder Nachfragen, wo die Juli-Abrechnung bleibt.

Das Netto-Einkommen für Juni beträgt ca. 690,00 EUR netto, mein Bedarf ca. 880,00 EUR. Für Juli sind es ca. 1300,00 EUR netto.

Sheherazade

Hier wird dir auch niemand sagen können, warum die sich nicht von alleine melden, weiß ja keiner, was in deinem Änderungsbescheid noch so drin steht, wie lange dein Bewilligungszeitraum insgesamt noch geht, ob der Bescheid vorläufig ist, ob man dich irgendwo im Kleingedruckten aufgefordert hat, die Abrechnungen zeitnah einzureichen ...................  :weisnich:
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krefelder

Der Änderungsbescheid läuft bis zum Ablauf des ursprünglichem Leistungsbescheides und ist nicht vorläufig.

Ich möchte nicht unhöflich erscheinen, aber ich möchte wieder auf die Ausgangsfrage zurückkehren. Wie kann ich mich selbst aus dem Leistungsbezug abmelden? Was ist dabei zu beachten usw?

Btw. Ich finde es schon etwas merkwürdig, dass sich das JC nicht von sich aus meldet. Zumal sie ja mindestens die Abrechnung für Juni doch schon längst hätten bearbeiten müssen in Bezug auf mögliche Anrechnung.

Sheherazade

Zitat von: krefelder am 27. August 2021, 17:56:22
Ich möchte nicht unhöflich erscheinen, aber ich möchte wieder auf die Ausgangsfrage zurückkehren. Wie kann ich mich selbst aus dem Leistungsbezug abmelden? Was ist dabei zu beachten usw?

Indem du endlich die Juli-Abrechnung einreichst samt Kontoauszug für den Nachweis des Zuflusses. Auf Leistungen kannst du jetzt nicht mehr verzichten (das wäre die beste Möglichkeit gewesen), weil die Leistungen für September schon unterwegs sind. Ein Verzicht käme bestenfalls für ab Oktober in Frage, wenn man dir jetzt noch mal Leistungen überweist. Mit der Verzichtserklärung solltest du gleichzeitig die Lohnabrechnungen Juli und August einreichen zusammen mit den Nachweisen des Zuflusses.

Zitat von: krefelder am 27. August 2021, 17:56:22Der Änderungsbescheid läuft bis zum Ablauf des ursprünglichem Leistungsbescheides
Das war mir klar. Und endet wann?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

krefelder

Wieso kann nicht einfach ab für September verzichten und die Septemberleistungen einfach zurückzahlen?

Wie schreibe ich das Schreiben für den Verzicht, welchen Wortlaut? Die Juli-Abrechnung kann ich da nachreichen, kein Problem.

Der Bescheid läuft bis 30.04.22.

Yavanna

Verzichten kannst du nur für die Zukunft. September Geld ist schon unterwegs. Verzichte ab Oktober und verlange eine endgültige Bewilligung mit deinem nachgewiesenen Einkommen.

krefelder

Für mich liegt der September noch in der Zukunft und meist gab es das Geld vom JC erst am letzten Banktag des Monats. Für September ist dies der 31.08., der ein Dienstag ist.

Yavanna

Gutschrift auf dem Konto und Zahllauf im Jobcenter sind zwei verschiedene Dinge

krefelder

Inwiefern hat mich als ALG 2-Empfänger dieser Fakt zu interessieren? Sie könnten ja auch schon Anfang des Jahres alle Überweisungen als Terminüberweisung festlegen und dann?

Ich werde es dennoch mit einer Abmeldung zum 31.08.21 machen und diese per Fax einreichen. Sollte gerichtsfest sein.

Ansichtskarte

Zitat von: krefelder am 27. August 2021, 19:03:00
Ich werde es dennoch mit einer Abmeldung zum 31.08.21 machen und diese per Fax einreichen. Sollte gerichtsfest sein.

Das wird nicht funktionieren, weil sich die Gerichte dazu bereits mehrfach positioniert haben.

krefelder

Das kann man wo nachlesen? Was kann ich dafür, dass das JC nicht aus dem Quark kommt? Sie hätten mich schon längst abmelden können, also spätestens seit 13. Juli.