Ich pflege meinen Opa in Zukunft

Begonnen von SarahBonn, 15. September 2021, 18:40:47

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SarahBonn

Hallo ihr lieben,

immer wenn es gerade ganz gut läuft kommt irgend etwas dazwischen.
Was mir aber sehr am Herzen liegt denn es geht um meinen Opa.

Er ist 84 und leider schwer krank (Lungenkrebs, Hautkrebs, evtl Lymphknotenkrebs, Ergebnisse erwarten wir am Freitag, ), Herzkrank, Niereninsuffizienz, beginnede Demenz, Diabetis Typ 2 und und und und und
Bisher hat meine Mutter ihn gepflegt, die befindet sich aktuell aber bis auf weiteres im Ausland, daher werde ich das nun übernehmen müssen.

Er ist seit Mittwoch im Krankenhaus wegen einer Blutvergiftung und wegen "Trockenen" Nieren.
Aktuell geht es ihm schlecht, aber ich hoffe das er evtl nächste Woche wieder heim darf.

naja nun zur eigentlichen Frage,
ich komme mit meiner Sachbearbeiterin nicht wirklich klar, sonst würde ich sie einfach fragen. daher frage ich lieber hier.

Wie erwähnt werde ich die Pflege nun übernehmen.
Aktuell hat er den Pflegegrad 2, allerdings ist dort die beginnende Demenz noch nicht berücksichtigt, daher werde ich ihn in naher zukunft wohl nochmal neu einstufen lassen müssen.

Wie mache ich das nun mit dem JC, muss ich da einen Antrag stellen auf "Befreiung"? . Denn mit dem Pflegeumfang denke ich, bin ich aktuell nicht vermittlungsfähig, habe ja auch noch eine 4 Jährige Tochter. Geht das überhaupt so einfach oder werden da eher Fachkräfte bevorzugt?

Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus und kann mir Einpaar Tipps diesbezüglich geben.

Lieben Dank

crazy

Was den Pflegebedarf betrifft solltest Du das mit dem Krankenhauspersonal besprechen. Zudem kommt der Pflegedienst auch nach hause zur Pflegeberatung.

Die Überprüfung des Pflegegrades geht per formlosen Antrag bei der Pflegekasse.
Du bist die Tochter, hast Du gewisse Vorsorgevollmachten?

Mit PG 3 wäre noch Teilzeit möglich, wenn man sich als Pflegeperson eintragen lässt. Du bekämst dann auch Rentenbeiträge.

Wenn PG feststeht wäre die Veränderung mitzuteilen, dann wird deine Pflegetätigkeit bei Vermittlungsvorschlägen berücksichtigt.

Birgit63

Sie ist die Enkeltochter. Ich weiß nicht, wie es da aussieht. Bei den Eltern geht das. Ob das auch für die Großeltern geht, weiß ich jetzt nicht.

blaumeise

Für das Pflegegeld gilt, dass es auch bei der Pflege von Großeltern als nahe Angehörige nicht angerechnet werden darf: https://www.compass-pflegeberatung.de/aktuelles-medien/veroeffentlichungen/service-artikel/detail/pflegegeld-und-arbeitslosigkeit

Auch hinsichtlich der Zumutbarkeit wird im Gesetz nur von der Pflege eines Angehörigen gesprochen:
Zitat(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

...

4.
    die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
§ 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II

Hier der Ratgeber Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung  ==> https://hartz.info/index.php?topic=4593.0

Zitat von: SarahBonn am 15. September 2021, 18:40:47Geht das überhaupt so einfach oder werden da eher Fachkräfte bevorzugt?
An deiner Stelle würde ich dem JC gegenüber irgendwie herausheben, warum gerade du die Pflege übernimmst und nicht ein professioneller Pflegedienst. Du solltest dich halt drauf einstellen, dass ev. nachgefragt wird.

kämpfer

Ein Tipp:
Wenn du eine Pflegetagebuch oder Protokoll führst, reiche dies bei deinem Vermittler ein und rede mit Ihn darüber. Alle 6 Monate wird ja die Pflegetätigkeit beim Pflegegrad 2 geprüft, hier kann man sich ggf. auch eine Bestätigung geben lassen.
Bei den Aufgeführten Erkrankungen würde ich ein Erhöhungsantrag stellen, ist Demenz im Pflegegutachten mit aufgeführt und finanziell berücksichtigt ?