frage wegen mietrückzahlung durch alten mietsvertrag

Begonnen von Shuno, 13. Oktober 2021, 20:40:41

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Shuno

Guten abend


ich habe eine frage und zwar.
2015 habe ich mich beim JC gemeldet und hartz4 bekommen.
da ich bei meiner mutter lebe musste ich damals ihren mietsvertrag mitnehmen, um die KDU zu berechnen .
der mietsvertrag war aber schon alt und nicht aktualisiert. die warm miete betrug 500euro inc heizkosten.

mir wurden damals 250euro mietanteil angerechnet, nun ist mir auf gefallen das meine mutter schon jahre 630euro warm miete bezahlt, ich wusste das leider nicht da ich wie oben gesagt nur den altenmietsvertrag hatte.

aufgefallen ist das ganze jetzt nur da meine mutter im krankenhaus ist und ich die miete von 630überweisen soll, auf meine frage wie lang sie schon 630euro bezahlt meinte sie, seit 2013.

nun habe ich ihre vermietern angerufen die mir einen brief  zukommen lassen will, wo sie bestäigt seit  wann meine mutter die630 euro bezahlt.



nun meine frage kann ich mit diesem brief beim JC auf korrektur der miete bestehen auch für die rückwirkende zeit?

in der theorie hat meine mutter ja mehr mit bezahlt für mich oder gibt es verjährungsfristen etc?

Deadpool

Ist es denn deiner Mutter nie aufgefallen, dass du ihr immer weniger (nur 250 Euro) als die Hälfte der Miete (315 Euro) gegeben hast? Einen Unterschied von immerhin 65 Euro muss sie doch gemerkt haben?

Bekommst du derzeit noch ALG 2?

crazy

Die Mutter ist ja nicht verpflichtet gewesen exakt die Hälfte der Miete zu nehmen.

Wurde jemals eine Betriebskostenabrechnung eingereicht oder zahlt Mutter Pauschalinklusiv?

Wenn deine Mutter aus dem Krankenhaus wieder Ansprechbar ist wäre sie diejenige die die Mietbeteiligung gegenüber Dir auch mal anpassen kann.

Shuno

Guten Morgen meine Mutter hat keine Ahnung von sowas die dachte das wäre so ok mir ist das jetzt nur aufgefallen das sie 630bezahlt anstatt500.

Ich beziehe noch immer alg2

Aufgefallen ist das mir jetzt wo sie mir sagte ich soll die Miete von630überweisen.

Das musste damals schnell gehen beim Antrag und das jc wollte hat den Mietvertrag meine Mutter gab mir ihren und den hatte ich eingereicht

Ich habe gestern die Vermieterin angerufen und gebeten mir kurz eine Bescheinigung zu schreiben ab wann meine Mutter die 630euro bezahle sowie Kaltmiete und Nebenkosten

Muss das jc nun rückwirkend mein Anteil angleichen oder können die sagen ja 🙄 Pech gehabt

Kann meine Mutter ggf. die Forderung gegenüber dem Jobcenter rückwirkend gelten machen mit einem Schreiben und für die Zukunft so das es angeglichen werden muss

Meine Mutter ist Rentner hat selbst nicht viel und nun hat sie 6jahre lang für mich65euro mehr bezahlt obwohl ich gut und dankbar bei ihr lebe würde ihr gerne die die Nachzahlung ihr rückwirkend geben

Ich habe meiner Mutter auch das ich jahrelang ihr65euro zu wenig gezahlt habe, kann sie nun rein in der Theorie das Geld von mir zurückfordern vom JC?

crazy

Du hast nicht zu wenig gezahlt!
Deine Mutter wollte nicht mehr.

Wenn sie in Zukunft mehr haben möchte gibt sie Dir das schriftlich.

Was deine Mutter an Miete zahlt ist irrelevant für deine Alg2 Leistungen. Du bist nicht in ihrer Bedarfsgemeinschaft. Daher ist auch die Vermieterbescheinigung vom Vermieter deiner Mutter völlig irrelevant. Du hast ein Zimmer,Küche Bad Mitnutzung von deiner Mutter gemietet.

Shuno

eventuell kams falsch rüber

ich habe damals bei meinem ALG2 antrag den mietsvertrag der wohnung mit gebracht wie das JC wollte das war 2015.
in dem mietsvertrag war eine miete von 360+140euro nebenkosten angegeben.
darauf hin wurde von dem jobcenter mir die hälfte der miete angerechnet 250euro

der mietsvertrag stammt aber aus dem jahr 2006.

meine mutter zahlt für die wohnung seit dem 1.12.20010 aber schon 441,91 +188 nebenkosten sprich ca 630euro.

somit ist doch mein anteil höher und ich müsste auf 315euro kommen sehe ich das richtig?


JensM1

Einfach die Mieterhöhung einreichen und um Korrektur und Nachzahlung ab 01.01.20 bitten. Zeiträume davor sind quasi verjährt. Im schlimmsten Fall wird es abgelehnt.

justine1992

Zitat von: Shuno am 14. Oktober 2021, 10:06:12in dem mietsvertrag war eine miete von 360+140euro nebenkosten angegeben.
darauf hin wurde von dem jobcenter mir die hälfte der miete angerechnet 250euro
Du hast den Zwischenschritt vergessen. Du hast das Formular KdU unterschrieben, in dem steht, dass Deine fälligen Kosten 250 Euro betragen. Das ist nicht "einfach so passiert".
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

blaumeise

Zitat von: JensM1 am 14. Oktober 2021, 10:15:56
Einfach die Mieterhöhung einreichen und um Korrektur und Nachzahlung ab 01.01.20 bitten. Zeiträume davor sind quasi verjährt. Im schlimmsten Fall wird es abgelehnt.

Ich würde konkret die Bescheide nennen, die den Zeitraum ab dem 01.01.2020 betreffen, und einen Überprüfungsantrag stellen. Das kommt im Endeffekt auf dasselbe hinaus. Nur weiß ich nicht, ob eine bloße Bitte reicht. Einem Überprüfungsantrag müssen sie jedoch nachgehen.

Shuno

Zitat von: justine1992 am 14. Oktober 2021, 10:44:09
Zitat von: Shuno am 14. Oktober 2021, 10:06:12in dem mietsvertrag war eine miete von 360+140euro nebenkosten angegeben.
darauf hin wurde von dem jobcenter mir die hälfte der miete angerechnet 250euro
Du hast den Zwischenschritt vergessen. Du hast das Formular KdU unterschrieben, in dem steht, dass Deine fälligen Kosten 250 Euro betragen. Das ist nicht "einfach so passiert".

wie meinst du das? 250von 500 wurden mir angerechnet das hab ich unterschrieben nur wusste ich nicht das die miete meiner mutter 630 betrug hätte ich das vorher gewusst hätte ich das nachgereicht ist doch klar

justine1992

Zitat von: Shuno am 14. Oktober 2021, 11:13:56
wie meinst du das? 250von 500 wurden mir angerechnet das hab ich unterschrieben nur wusste ich nicht das die miete meiner mutter 630 betrug hätte ich das vorher gewusst hätte ich das nachgereicht ist doch klar
Ich wollte nur deutlich machen, dass das JC nichts dafür kann, dass Du Dich geirrt hast. Der Fehler des JC war, Dich nach dem Mietvertrag zu fragen und nicht nach der aktuellen Miethöhe. Ich finde, das könntest Du in Deinen Überprüfungsantrag noch einbauen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

crazy

Falsch! Es kommt auf den Mietvertrag deiner Mutter und was sie an ihren Vermieter überweisen muss  nicht an!
Du hast versäumnt mit deiner Mutter über deine Beteiligung an der Miete zu sprechen! Du hast versäumt mal nachzufassen ob deine Beteiligung für sie noch ausreicht oder ob z.B. durch Mietanpassungen, höhere Neben und Heizkosten auch deine Beteiligung angepasst werden soll.

Sie hat auch nichts gesagt, ihr haben die 250 Pauschal von Dir ausgreicht. Mehr wollte sie offensichtlich nicht sonst hätte sie dich darauf angesprochen.
Ein Alg2 Empfänger erhält KdU in Höhe seiner Mietverpflichtungen. Die sind bis dato eben 250 Euro, was anderes hast Du nicht angegeben und nicht virgelegt und auch nicht an deine Mutter überwiesen

Shuno

habe gerade beim jC angerufen der mitarbeiter meinte ich soll das schriftstück der vermieterin und ein konto auszug mailen dem hervorgeht das 630miete gezahlt werden er meinte auch das ich dan 65pro monat zu wenigh habe und solle alles mailen zwecks nachzahlung.
er meinte ich bekomme das geld zurück da ja die kosten im mietvertrag zum zeitpunkt nicht die tatsächlichen kosten waren.


in wiefern nun so ein mitarbeiter glaubhaft ist oder mich nur abwimmeln wollte kann ich nicht beurteilen.