Arbeitsaufnahme Aufforderung zur Mitwirkung

Begonnen von Benny74, 08. September 2021, 23:20:57

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Benny74

Hallo.

Ich habe einen Brief bekommen, den ich jetzt nicht einscanne, der Inhalt ist imwesentlichen, dass sie wegen Arbeitsaufnahme folgendes haben wollen:

- Arbeitsvertrag
- Anlage EK
- Einkommensbescheinigung August und September 2021 nach Erhalt

Dann noch Frist bis 13.9. und Bezug auf §60 Abs 1 Nr 1 bis 3 erstes Sozialgesetzbuch SGB1.

Ich habe in Erinnerung gehört zu haben, dass das mit dem Arbeitsvertrag nicht stimmt. Was ist richtig?

Was ist eine Einkommensbescheiningung, ist damit gemeint, dass ich Kopie vom Kontoauszug beilege, auf dem das Gehalt/Lohn eingeht? Oder ist das ein spezielles Dokument, dass ich noch kriege.

Es wurde noch nichts überwiesen. Muss ich dann noch gar nichts dazu machen oder muss ich den Chef fragen?

EK habe ich überfloegn und weiß nicht, was ich angeben soll zur Anzahl der Arbeitstage(wegen Arbeitsweg), es ist bisher im Wechsel 5 und 6 Wochentage. Darf man da 5 bis 6 reinschreiben?

Liebe Grüße Benny74

Wenn du die Anlage EK & die Einkommensbescheinigung einreichst, wird dein Arbeitsvertrag nicht benötigt.

Zitat von: Benny74 am 08. September 2021, 23:20:57Was ist eine Einkommensbescheiningung, ist damit gemeint, dass ich Kopie vom Kontoauszug beilege, auf dem das Gehalt/Lohn eingeht? Oder ist das ein spezielles Dokument, dass ich noch kriege.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/Einkommensbescheinigung_ba013358.pdf
Diese wird vom AG ausgefüllt und enthält die mit Abstand wichtigste Information: Wann dein Lohn gezahlt wird.

Vermerke in der Anlage EK unter 4.1 das du 5-6 Arbeitstage die Woche.
Gibt es da einen festen Rhythmus?

"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Benny74

Ok, das ist eine Einkommenbescheinigung.

Zitat von: Nö am 09. September 2021, 07:10:08
Vermerke in der Anlage EK unter 4.1 das du 5-6 Arbeitstage die Woche.
Gibt es da einen festen Rhythmus?

Ich habe noch keine Regelmäßigkeit erkannt. Donnerstag oder Freitag gibt es jedes mal die neuen Pläne für die nächste Woche.

Zitat von: Benny74 am 09. September 2021, 07:19:18Ich habe noch keine Regelmäßigkeit erkannt. Donnerstag oder Freitag gibt es jedes mal die neuen Pläne für die nächste Woche.
Dann tackere eine kurze schriftliche Notiz an die Anlage EK
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

crazy

Benny, Du hast ja gemeint, dass Du mit deiner Arbeit aus dem Alg2 Bezug raus bist.
Sobald Du dein erstes Geld auf dem Konto hast bekommst Du von deinem Arbeitgeber auch die Einkommensbescheinigigung für den Monat . Dann muss, fällst Du dann aus dem Alg2 auch nichts weiter vom AG ausgefüllt werden

Sheherazade

Zitat von: Benny74 am 08. September 2021, 23:20:57
EK habe ich überfloegn und weiß nicht, was ich angeben soll zur Anzahl der Arbeitstage(wegen Arbeitsweg), es ist bisher im Wechsel 5 und 6 Wochentage. Darf man da 5 bis 6 reinschreiben?

Was steht denn im Arbeitsvertrag? Ich gehe davon aus, dass du eine 6-Tagewoche hast (so wie z. B. im Einzelhandel üblich), dabei muss dir noch ein zusätzlicher freier Tag je Woche im Dienstplan gewährt werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Benny74

Zitat von: Benny74 am 08. September 2021, 23:20:57Was ist eine Einkommensbescheiningung,
Wenn du nicht willst das der AG von dem JC etwas weiß reicht alternativ auch die Lohnabrechnung für die geforderten Monate.
Allerdings solltest du das in einem Begleitschreiben erwähnen um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Manche JC halten sich jedoch nicht daran.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Benny74

Zitat von: Sheherazade am 09. September 2021, 07:53:10
Zitat von: Benny74 am 08. September 2021, 23:20:57
EK habe ich überfloegn und weiß nicht, was ich angeben soll zur Anzahl der Arbeitstage(wegen Arbeitsweg), es ist bisher im Wechsel 5 und 6 Wochentage. Darf man da 5 bis 6 reinschreiben?

Was steht denn im Arbeitsvertrag? Ich gehe davon aus, dass du eine 6-Tagewoche hast (so wie z. B. im Einzelhandel üblich), dabei muss dir noch ein zusätzlicher freier Tag je Woche im Dienstplan gewährt werden.

Im Vertrag steht nur:

"Zur Lage der Arbeitszeit vereinbaren die Parteien keine besondere Regelung."

Etwas anderes habe ich nicht gefunden. Außer, dass der Dienstplan im Pausenraum aushängt und betriebliche Interessen und berechtigte Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden und es kein Gewohnheitsrecht gibt. Aber gar nichts konkretes.

Zitat von: crazy am 09. September 2021, 07:34:20
Benny, Du hast ja gemeint, dass Du mit deiner Arbeit aus dem Alg2 Bezug raus bist.
Sobald Du dein erstes Geld auf dem Konto hast bekommst Du von deinem Arbeitgeber auch die Einkommensbescheinigigung für den Monat . Dann muss, fällst Du dann aus dem Alg2 auch nichts weiter vom AG ausgefüllt werden

Im August habe ich nur ein paar Tage gearbeitet und das Geld kommt immer zum 15. des Monats. Ich vermute, dass ich das für August abgeben muss, damit ich August nicht komplett zurück erstatten muss. ALG2 ist für August und September schon überwiesen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 09. September 2021, 13:12:00
Benny74

Zitat von: Benny74 am 08. September 2021, 23:20:57Was ist eine Einkommensbescheiningung,
Wenn du nicht willst das der AG von dem JC etwas weiß reicht alternativ auch die Lohnabrechnung für die geforderten Monate.
Allerdings solltest du das in einem Begleitschreiben erwähnen um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Manche JC halten sich jedoch nicht daran.

MfG FN

Der Arbeitgeber weiß das schon. Ein Freund war so nett und hat ein gutes Wort für mich eingelegt und meine Situation geschildert.

Ich ahne nur gerade, dass ich die im Schreiben angebene Frist vom 13.9. nicht einhalten kann. Kommt sehr darauf an, wie schnell der Arbeitgeber die Einkommensbescheinigung ausfüllt und wie ich am Montag arbeiten muss, weil von 16:00 - 8:00 Uhr der Briefkasten im Treppenhaus eingeschlossen ist. Ob er am Wochenenede zugänglich ist, weiß ich auch noch nicht. Ich versuche das morgen ausgefüllt zu bekommen und Montag vor der Arbeit einzuwerfen.

Aber da ich ein kleines Polster für eine mögliche im November anstehende Autoreperatur oder einen neuen Gebrauchten habe, gehe ich davon aus, dass es jetzt keine finanziellen Engpässe mehr gibt, wenn hier oder dort noch ein Eingang des Jobcenters nur mit Verspätung kommen sollte. Ich vermute eher, dass die noch etwas für September zurückfordern und eventuell auch wenig für August. Ansprüche sehe ich als Laie nicht mehr. Zu mal auch der Arbeitgeber jetzt schon die möglichen Überstunden ausreizt und ich praktisch am Ende eine 40 Stunden Woche habe.

Sheherazade

Zitat von: Benny74 am 10. September 2021, 13:05:18
Im Vertrag steht nur:

"Zur Lage der Arbeitszeit vereinbaren die Parteien keine besondere Regelung."

Etwas anderes habe ich nicht gefunden.

Da muss noch was anderes stehen, zum Beispiel die vereinbarten Wochenarbeitsstunden (z. B. 30 oder 35 oder 38 oder 40 ...). Und direkt dabei steht in der Regel auch, ob von Mo-Fr oder von Mo-Sa gearbeitet wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Benny74

Zitat von: Sheherazade am 10. September 2021, 13:52:50
Zitat von: Benny74 am 10. September 2021, 13:05:18
Im Vertrag steht nur:

"Zur Lage der Arbeitszeit vereinbaren die Parteien keine besondere Regelung."

Etwas anderes habe ich nicht gefunden.

Da muss noch was anderes stehen, zum Beispiel die vereinbarten Wochenarbeitsstunden (z. B. 30 oder 35 oder 38 oder 40 ...). Und direkt dabei steht in der Regel auch, ob von Mo-Fr oder von Mo-Sa gearbeitet wird.

Ja, vielleicht meinst du das, da steht etwas dazu. Aber insgesamt steht bei Arbeitszeit:

"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet seine Arbeitsleitsung in sämtlichen Schichten und gegebenenfalls auch nachts, an Feiertagen und Wochenenden zu erbringen. Der Arbeitnehmer muss auf Verlangen auch Überstunden in Höhe bis zu 30% der vereinbarten Arbeitszeit erbringen. Die vereinbarte Arbeitszeit beträgt 30 Stunden pro Woche oder 130 Stunden pro Monat. Zur Lage der Arbeitszeit vereinbaren die Parteien keine besondere Regelung. Die Arbeitszeiten und Pausenzeiten ergeben sich aus dem Dienstplan, der durch Aushang im Pausenraum des Personals verbindlich bekannt gegeben wird. Auch eine langandauernde gleichförmige Handhabung der Arbeitszeiten begründet kein Recht des Arbeitnehmers, dass diese Handhabung in Zukunft praktiziert wird. Das gilt ausdrücklich auch für die Einteilung an bestimmten Wochentagen oder in bestimmten Schichten."

Ich habe schon mitbekommen, dass zwei mal im Jahr über Nacht Inventur gemacht wird.

Sheherazade

Welche Branche ist das denn? Ich glaube schon, dass du bedenkenlos eine 6-Tage-Woche angeben kannst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Zitat von: Benny74 am 10. September 2021, 13:05:18Im August habe ich nur ein paar Tage gearbeitet und das Geld kommt immer zum 15. des Monats. Ich vermute, dass ich das für August abgeben muss, damit ich August nicht komplett zurück erstatten muss.
Dann kam bzw. kommt dein August Lohn am 15.09. und damit ist für den August nichts nach zu zahlen, außer du hast eine Abschlagzahlung, oder Vorschuss noch im August erhalten.
Und für den September wird dann berechnet was du im September bekommen hast eigentl. nichts außer dem Augustlohn denn der Septemberlohn kommt dann erst im Oktober. Theoretisch steht dir noch was für den September vom JC zu da du ja nur ein paar Tage im August gearbeitet hast.

Zitat von: Benny74 am 10. September 2021, 13:05:18Ich ahne nur gerade, dass ich die im Schreiben angebene Frist vom 13.9. nicht einhalten kann. Kommt sehr darauf an, wie schnell der Arbeitgeber die Einkommensbescheinigung ausfüllt und wie ich am Montag arbeiten muss, weil von 16:00 - 8:00 Uhr der Briefkasten im Treppenhaus eingeschlossen ist. Ob er am Wochenenede zugänglich ist, weiß ich auch noch nicht. Ich versuche das morgen ausgefüllt zu bekommen und Montag vor der Arbeit einzuwerfen.
und wenn es ein bißerl später kommt macht das auch nichts denn das wird dann Nachholung der Mitwirkungspflicht (§67 SGB 1) genannt.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Benny74

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. September 2021, 18:04:19
Zitat von: Benny74 am 10. September 2021, 13:05:18Im August habe ich nur ein paar Tage gearbeitet und das Geld kommt immer zum 15. des Monats. Ich vermute, dass ich das für August abgeben muss, damit ich August nicht komplett zurück erstatten muss.
Dann kam bzw. kommt dein August Lohn am 15.09. und damit ist für den August nichts nach zu zahlen, außer du hast eine Abschlagzahlung, oder Vorschuss noch im August erhalten.
Und für den September wird dann berechnet was du im September bekommen hast eigentl. nichts außer dem Augustlohn denn der Septemberlohn kommt dann erst im Oktober. Theoretisch steht dir noch was für den September vom JC zu da du ja nur ein paar Tage im August gearbeitet hast.

Dann war meine aller erste Interpretation mit Zuflussprinzip doch richtig. Allerdings dachte ich, dass ich das bestimmt nur so verstanden habe, weil mir das besser gefallen würde.

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. September 2021, 18:04:19
Zitat von: Benny74 am 10. September 2021, 13:05:18Ich ahne nur gerade, dass ich die im Schreiben angebene Frist vom 13.9. nicht einhalten kann. Kommt sehr darauf an, wie schnell der Arbeitgeber die Einkommensbescheinigung ausfüllt und wie ich am Montag arbeiten muss, weil von 16:00 - 8:00 Uhr der Briefkasten im Treppenhaus eingeschlossen ist. Ob er am Wochenenede zugänglich ist, weiß ich auch noch nicht. Ich versuche das morgen ausgefüllt zu bekommen und Montag vor der Arbeit einzuwerfen.
und wenn es ein bißerl später kommt macht das auch nichts denn das wird dann Nachholung der Mitwirkungspflicht (§67 SGB 1) genannt.

Gut, das nimmt ein wenig den Druck heraus.


Zitat von: Sheherazade am 10. September 2021, 16:40:34
Welche Branche ist das denn? Ich glaube schon, dass du bedenkenlos eine 6-Tage-Woche angeben kannst.

Es ist ein Getränkemarkt mit angeschlossenen Imbiss/Cafe/Bistro, wo man noch sitzen und belegte Brötchen und Kaffee trinken kann. Allerdings ist der Bereich wegen Corona momentan geschlossen. Morgens und Mittags bereiten wir nur ein paar Brötchen vor, was wir vermutlich verkaufen, und wenn jemand möchte muss ich noch auf dem Automat ein paar Knöpfe drücken, um Kaffee, Kakao oder Tee zu machen. Dafür muss man dann jedes mal die Kasse verlassen und hinter die Theke laufen, weil es dem Chef zu viel Geld ist dort jemand hinzustellen in Coronazeiten. Nach meinem Gefühl haben wir etwa 50 Kunden, die das in Anspruch nehmen am Tag. Kann schon sein, dass das zu wenig für eine weitere Stelle ist. Aber es ist extrem nervig und stressig. Vielleicht gewöhne ich mich noch daran, aber die Hauptidee ist, dass ich im Lebenslauf etwas stehen habe und meine Bewerbungen dadurch nicht automatisch im Papierkorb landen.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"