Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von datbinchen, 11. September 2021, 12:40:30

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datbinchen

Hallo zusammen.

Ich frage hier für eine Freundin. 
Sie lebt mit ihrem Sohn (22 Jahre) in NRW. Sie selber lebt von ihrer kleinen Rente und Grundsicherung. Ihr Sohn von Hartz 4. Sie haben eine bedarfsgemeinschaft. Nun ist der Sohn seit mehreren Monaten nicht mehr dort, seine Miete wird aber weiter vom Jobcenter gezahlt.Holt nur gelegentlich seine Post ab. Wo er untergekommen ist, verrät er nicht. Auchsonst ist das Verhältnis zerüttet. Darf sie ihn zwangsabmelden? Und wie ist es dann mit der Miete der Wohnung?
Vielen Dank im voraus für informative Antworten.

LG Datbinchen

crazy

Sollte sie tun. Und Post für Sohn mit Empfänger unbekannt verzogen zurück in den gelben Kasten.
Sie bekäme dann mehr Grundsicherung.
Wenn Wohnung für sie zu teuer kommt dann Senkungsaufforderung und sie müsste sich was günstigeres suchen