Mietwohnung Alg2 Bezug Vermieter Boden

Begonnen von Pusteblume, 21. November 2021, 09:19:31

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Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 22. November 2021, 09:56:34
Zitat von: Pusteblume am 22. November 2021, 07:36:36
..angenommen wir müssen raus

Vielleicht habe ich es ja überlesen, aber: Steht diese Situation denn überhaupt in naher Zukunft bevor?

Oder ist das nur wieder ein Gedankenkarussel von dir?

Ganz großes Gedankenkarusell...mein Kopf spielt verrückt. Ich male mir aus,das es nicht erlaubt ist und war,weil man eben nichts schriftliches Hat, das der Vermieter sofortigen Rückbau erwartet. Dann stell ich mir vor...wie soll das gehen wenn wir die alten Bodenbeläge nicht mehr haben?Wir wollen ja kein Geld nichts von ihm...aber spreche ich das nun an...hab ich wahrscheinlich das Problem das er auf sofortigen Rückbau pocht.
Dann habe ich Angst das qir deshalb irgendwann Probleme mit der Kaution bekommen...(da er bekanntlich Gründe findet um von der Kaution Gebrauch zu machen ) was ist dann bei Auszug mit  dem Insolvenzberater  ?Der rechnet dann die volle Kaution an,die wir gar nicht evtl bekommen?

blaumeise

Habt ihr denn Pläne bezüglich eines Auszugs? Wenn nicht, dann kann sich eure finanzielle Situation bis dahin noch dreimal wieder geändert haben.

Pusteblume

Zitat von: blaumeise am 22. November 2021, 10:13:30
Habt ihr denn Pläne bezüglich eines Auszugs? Wenn nicht, dann kann sich eure finanzielle Situation bis dahin noch dreimal wieder geändert haben.

Nein von uns aus überhaupt nicht.
Wir wollen hier gerne bleiben.

blaumeise

Dann würde ich darauf vertrauen, dass bis zu dem unbekannten Irgendwann die Karten neu gemischt sind. Eine Lösung findet sich immer.

Pusteblume

Zitat von: blaumeise am 22. November 2021, 10:17:17
Dann würde ich darauf vertrauen, dass bis zu dem unbekannten Irgendwann die Karten neu gemischt sind. Eine Lösung findet sich immer.

Ich hoffe.Ich traue mich bei der Hausverwaltung auch nicht anzurufen

Sheherazade

Zitat von: Pusteblume am 22. November 2021, 10:08:22
..aber spreche ich das nun an...hab ich wahrscheinlich das Problem das er auf sofortigen Rückbau pocht.

Komm mal wieder runter. Solange das Mietverhältnis besteht, kann da gar nichts kommen, das Verlegen des Laminats ist schließlich keine bauliche Veränderung.

Erst bei Kündigung des Mietvertrages sollten die einzelnen Punkte auf Gültigkeit abgeklopft werden, selbst dann sieht es für euch recht gut aus.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 22. November 2021, 10:23:34
Zitat von: Pusteblume am 22. November 2021, 10:08:22
..aber spreche ich das nun an...hab ich wahrscheinlich das Problem das er auf sofortigen Rückbau pocht.

Komm mal wieder runter. Solange das Mietverhältnis besteht, kann da gar nichts kommen, das Verlegen des Laminats ist schließlich keine bauliche Veränderung.

Erst bei Kündigung des Mietvertrages sollten die einzelnen Punkte auf Gültigkeit abgeklopft werden, selbst dann sieht es für euch recht gut aus.

Und das Internet steht voll mit baulicher  Veränderung ,/Laminat verlegen

blaumeise

Wenn ihr noch lange in der Wohnung wohnt, dann wäre der Boden sowieso irgendwann abgewohnt und müsste erneuert werden. Ich tät mir zum jetzigen Zeitpunkt keine Sorgen machen, sondern in der Wohnung leben, wie es mir gefällt.

Sheherazade

Zitat von: Pusteblume am 22. November 2021, 10:27:08
Und das Internet steht voll mit baulicher  Veränderung ,/Laminat verlegen

Schon klar, wer suchet, der findet. Fakt ist, du machst dich wieder mal völlig ohne Grund und viel verfrüht verrückt. Selbst wenn es sich um eine bauliche Veränderung handeln würde, beträfe es nur das Schlafzimmner, wo vorher Teppichboden lag. Und das auch nur VIELLEICHT.

Die Feststellung, ob und gegen welche mietvertraglichen Pflichten bezüglich Instandhaltung/baulicher Veränderung/Zustand der Wohnung ihr verstoßen habt und in welchem Umfang, wird erst bei Beendigung des Mietverhältnisses getroffen. Punkt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Also mit der Hausverwaltung um 12 Uhr gesprochen, um 14 Uhr bekam ich einen Rückruf von der Hausverwaltung, das alles ok ist,der Vermieter ist zufrieden. Sie protokolliert das in unsere Akte.Auf meine Bitte ,das ich das auch bitte schriftlich haben möchte,sagte sie ja..aber nicht heute...das kann ich morgen holen.
Ich hoffe die halten ihr Wort :nea:

justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.