2278,40 € will der alte Vermieter von uns haben! (wegen schlechter Renovierung)

Begonnen von Katrin, 19. September 2021, 14:48:48

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Katrin

Hallo liebe Leute,

2278,40 € will der alte Vermieter von uns haben, weil wir die alte Wohnung am 1.5.21 nicht gut genug renoviert hätten (Rechung etc. alles geschwärtz im Anhang). Wir haben teilweise nachgestrichen, alles war zumindest weiß (aber nicht wie richtige Maler). Böden haben wir gewischt, war aber angeblich nicht stark genug. Löcher gab es noch teilweise in den Wänden und der Teppich auf dem Balkon war auch kaputt.
Ansonsten wurde die Wohnung leer und grundsätzlich sauber übergeben.
Müssen wir das Geld zahlen?
Den Passus ,,Die Wohnung ist renoviert zu übergeben" haben wir unterschrieben (siehe Anhang).

Zum Ende der Wohnungsübergabe drängte uns der Vermieter noch ein Dokument zu unterschreiben, aus dem hervorging, dass wir nicht richtig gestrichen hätten, teilweise noch Dübel in Wänden waren und der Teppich kaputt war etc. Wir wollten erst nicht unterschreiben. Dann drohte er mit dem Anwalt und wir haben unterschrieben (also gewissermaßen dass wir die Wohnung in schlechtem Zustand übergeben haben).
Alles in allem war die Wohnung weiß (teilweise nachgestrichen), ein paar Flecken neben dem alten Backofen, Teppisch Balkon kaputt, paar Dübellöcher nicht zu, aber ansonsten war ok..
Insofern sind 2278 € sehr viel Geld, oder?
Und müssen wir zahlen?


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Sheherazade

Ihr habt die Wohnung vollständig renoviert übernommen bei Einzug? Wie lange habt ihr die Wohnung bewohnt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Saskia

Das ihr unterschrieben habt und damit eure schlechte Renovierung bestätigt habt, war ein Fehler. Letztendlich kommt es aber darauf an, was im Mietvertrag steht und ob ihr überhaupt zur Renovierung verpflichtet seit. Holt euch einen Beratungsschein beim Amtsgericht und geht zu einem Anwalt für Mietrecht. Nicht mehr mit dem Vermieter diskutieren oder dem was unterschreiben.

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 19. September 2021, 14:56:29
Ihr habt die Wohnung vollständig renoviert übernommen bei Einzug? Wie lange habt ihr die Wohnung bewohnt?

ja, bei Einzug vollständig renoviert. vom 1.7. - 1.5.21 haben wir die bewohnt


Sheherazade

Wenn ich das in der Auflistung richtig interpretiere, hat das Mietverhältnis in 2018 begonnen.

Zitat von: Katrin am 19. September 2021, 15:03:01bei Einzug vollständig renoviert
Dann seid ihr auch in der Verpflichtung gewesen, die Wohnung vollständig renoviert wieder abzugeben, nicht nur mangelhaft ausgebessert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Zitat von: Saskia am 19. September 2021, 15:16:16
Wieviel Jahre habt ihr da gewohnt?

1.7.19 bis 1.5.21

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Saskia

Theoretisch muß man nach dem Zeitraum renovieren. Lange habt ihr da aber nicht gewohnt,  war die Wohnung dann in so einem schlechten Zustand? Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Aber wie schon geschrieben, es kommt auf die Klauseln in eurem Mietverag an, ob die überhaupt gültig sind. Steht da was über Renovierungspflichten?


Katrin

Zitat von: Saskia am 19. September 2021, 15:40:19
Theoretisch muß man nach dem Zeitraum renovieren. Lange habt ihr da aber nicht gewohnt,  war die Wohnung dann in so einem schlechten Zustand? Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Aber wie schon geschrieben, es kommt auf die Klauseln in eurem Mietverag an, ob die überhaupt gültig sind. Steht da was über Renovierungspflichten?

Habe ich im Anhang gepostet: Individualvereinbarung zur Renovierung

Gast40555

Erst einmal habt Ihr bei Einzug und Unterzeichnung des Mietvertrags unterschrieben, dass Ihr die Wohnung renoviert zu übergeben habt. Und dann sollte das auch so gut erfolgen, dass der Nachmieter die Wohnung in gutem Zustand übernehmen kann. Von Euch wurde jedoch nur ein geringer Teil renoviert und das auch noch alles andere als professionell. Flickschusterei wäre da noch der netteste Begriff, der mir dafür einfällt.

Zudem wurde von der TE einiges unterschlagen. Ich habe mir die Anhänge mal angeschaut und davon wurden mehrere Sachen nicht erwähnt und es war auch nicht alles nur Renovierungsbedingt, sondern es gab z.B. auch Kosten für eine verspätete Wohnungsübergabe.

Und wenn ich mir das alles so durchlese, finde ich das nicht nur angemessen, sondern fast sogar noch zu günstig, wenn man auch über einzelne Posten streiten könnte.

Vor allem aber ist es ja wohl absolut verständlich, dass die Wohnung in diesem Zustand alles andere als renoviert übergeben worde. Noch nicht einmal ansatzweise, wenn der Vermieter nicht gelogen oder maßlos übertreiben hat.

Saskia

Z.B. nach den Klauseln in meinem Mietvertrag muß ich nicht renovieren bloß der Vermieter weiß das noch nicht. Was ganz Anderes ist es, wenn man in der Wohnung etwas kaputt macht, dazu braucht man eine Haftpflichtversicherung. Wenn man die nicht hat, kann es teuer werden.

Katrin

Zitat von: Gast40555 am 19. September 2021, 15:53:15
Erst einmal habt Ihr bei Einzug und Unterzeichnung des Mietvertrags unterschrieben, dass Ihr die Wohnung renoviert zu übergeben habt. Und dann sollte das auch so gut erfolgen, dass der Nachmieter die Wohnung in gutem Zustand übernehmen kann. Von Euch wurde jedoch nur ein geringer Teil renoviert und das auch noch alles andere als professionell. Flickschusterei wäre da noch der netteste Begriff, der mir dafür einfällt.

Zudem wurde von der TE einiges unterschlagen. Ich habe mir die Anhänge mal angeschaut und davon wurden mehrere Sachen nicht erwähnt und es war auch nicht alles nur Renovierungsbedingt, sondern es gab z.B. auch Kosten für eine verspätete Wohnungsübergabe.

Und wenn ich mir das alles so durchlese, finde ich das nicht nur angemessen, sondern fast sogar noch zu günstig, wenn man auch über einzelne Posten streiten könnte.

Vor allem aber ist es ja wohl absolut verständlich, dass die Wohnung in diesem Zustand alles andere als renoviert übergeben worde. Noch nicht einmal ansatzweise, wenn der Vermieter nicht gelogen oder maßlos übertreiben hat.

Also die Wohnung haben wir am 1.5.21 übergeben und die schlüssel abgegeben. Von anderen Mietern weiß ich, dass niemand im Mai dort eingezogen ist. Warum dann für 16 Tage eine verpätete Übergabe von 296 € berechnet wird, weiß ich nicht.

Die Wände in allen Zimmern waren weiß, manches wurde nachgestrichen. Wir sind aber keine Malermeister. Also wir haben das so gut gemacht, wie wir konnten.

Die Böden haben wir gewischt.

Muss man denn eine Wohnung so renovieren, wie ein Handwerker es kann? Und wenn nicht, muss man 2278 € zahlen?

Von einigen Posten wie Badewanne kaputt gemacht, Türrahmen kaputt, beschädigte Brause, Laminat fußboden weiß ich wirklich nichts.

Der Teppich auf dem Balkon war nie vor Regen geschütz z.B. Einige Sachen sind einfach natürliche Abnutztung. Muss man das alles zahlen?

Gast40555

Wenn man renovieren muss, dann sollte das auch so passieren, wie man selbst eine neue Wohnung beziehen möchte. Und dann lies Dir mal die Rechnungsposten durch und sage mir ehrlich, dass Du in eine neue Wohnung ziehen wollen würdest, die so aussieht, wie es sich beim Lesen vermuten lässt.

Klug wäre gewesen, an dem Tag nichts zu unterschreiben und Bilder von der kompletten Wohnung zu machen. Vielleicht sogar einen Nachbarn als Zeugen einzuladen. So könnt Ihr halt nichts nachweisen und eventuell falsche Behauptungen des Vermieters widerlegen.

CCR

Zitat von: Katrin am 19. September 2021, 16:09:32Der Teppich auf dem Balkon war nie vor Regen geschütz z.B. Einige Sachen sind einfach natürliche Abnutztung. Muss man das alles zahlen?
nein
Zitat von: Katrin am 19. September 2021, 16:09:32Laminat fußboden weiß ich wirklich nichts.
nach 10 Jahren ist der so hinüber und ein neuer muß der VM rein machen.

Katrin

Zitat von: Gast40555 am 19. September 2021, 16:15:22
Wenn man renovieren muss, dann sollte das auch so passieren, wie man selbst eine neue Wohnung beziehen möchte. Und dann lies Dir mal die Rechnungsposten durch und sage mir ehrlich, dass Du in eine neue Wohnung ziehen wollen würdest, die so aussieht, wie es sich beim Lesen vermuten lässt.

Klug wäre gewesen, an dem Tag nichts zu unterschreiben und Bilder von der kompletten Wohnung zu machen. Vielleicht sogar einen Nachbarn als Zeugen einzuladen. So könnt Ihr halt nichts nachweisen und eventuell falsche Behauptungen des Vermieters widerlegen.

Wir sind keine Handwerskmeister. 200 € hätte er für das Nachsteichen ja nehmen können, aber nicht 1183 €. Er hat ja überhaupt keinen Malermeister beauftragt.

Wir haben gewischt. Müssen wir auf unserer Kosen einen Hochdruckreiniger anschaffen? Wie stark muss man denn das Laminat wischen? Muss erste eine chemische Speziallösung für 200 € muss angeschafft werden? Wir sind keine Reinigungsfirma.
Es wurde alles komplett gewischt