2278,40 € will der alte Vermieter von uns haben! (wegen schlechter Renovierung)

Begonnen von Katrin, 19. September 2021, 14:48:48

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Sheherazade

Zitat von: Katrin am 19. September 2021, 16:09:32
Also die Wohnung haben wir am 1.5.21 übergeben und die schlüssel abgegeben.

Dann gibt es sicher doch auch ein Übergabeprotokoll?

Im übrigen ist nicht alles auf eine mangelhafte Renovierung zurückzuführen, da sind eine Menge Beschädigungsbeseitigungen aufgelistet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Habe ich denn ein Recht auf ein Übergabeprotokoll? wir haben keines Erhalten. Die Beschädigungen sind mir nicht bekannt.

Wie ist sichergestellt, dass diese Beschädigungen nicht schon vor dem 1.7.19 (Einzugsdatum) existierten?

Kann der Vermieter denn alle beschädigungen beweisen?

Was ist, wenn wir Sachen, die wir nicht verursacht haben, nicht bezahlen? Muss dich diesen Posten dann schriflich widerprechen?

Kann der Vermieter denn behaupten, es gibt irgendwelche Beschädigungen, die wir angeblich verursacht hätten und uns die dann in Rechnung stellen?


Katrin

Ich will morgen mal zur Verbraucherzentrale. Die haben auch eine Abteilung für Mietrecht. Kostet 20 € die Viertelstunde. Gibt es irgendetwas günstigeres

Saskia

Wenn Du z.B.  AlG2 bekommst, kannst Du den Beratungsschein für den Anwalt umsonst holen.

Für den Mietverein ist es zu spät, da Du ja schon Mietprobleme hast. Der Verein kostet plus minus 100,-- Euro im Jahr, je nach Stadt.

Katrin

Zitat von: Saskia am 19. September 2021, 17:12:31
Wenn Du z.B.  AlG2 bekommst, kannst Du den Beratungsschein für den Anwalt umsonst holen.

Für den Mietverein ist es zu spät, da Du ja schon Mietprobleme hast. Der Verein kostet plus minus 100,-- Euro im Jahr, je nach Stadt.

ne, alg2 zum Glück zur zeit nicht.

Und sonst kostet alles?

asus1402


Gast50147

Wenn im Mietvertrag starre Renovierungsfristen stehen wie z.B. Küche alle 2 Jahre, Bad alle 3 Jahre, Schlafzimmer alle 5 Jahren streichen, dann ist die gesamte Renovierungsklausel unwirksam.

Renovieren kann der Mieter beim Auszug selber.
Es muss sauber und ordentlich gestrichen oder tapeziert sein.
Einen Anspruch auf einwandfreie handwerkliche Arbeit wie sie von einer Fachfirma ausgeführt wird, hat der VM nicht.

Daran ändert auch die Individualvereinbarung nichts.

8-10 Dübellöcher dürfen normalerweise im Bad sein und gehören zum Gebrauch der Mietsache. Könnte hier aber zum Streit führen wegen der Individualvereinbarung.

Deine Renovierungspflicht sog. Schönheitsreparaturen beim Auszug:
Wände und ggf. Decken streichen oder tapezieren
Türen streichen im Innenbereich (falls erforderlich)
Fenster streichen im Innenbereich (falls erforderlich)
Heizkörper streichen oder lackieren
Dübel entfernen und Löcher verspachteln
(manche Gerichte gehen von 8-10 Dübellöchern als normalen Gebrauch der Mietsache aus)
Übermäßig viele Bohrlöcher spachteln


Katrin

Zitat von: Gast50147 am 19. September 2021, 18:09:34
Wenn im Mietvertrag starre Renovierungsfristen stehen wie z.B. Küche alle 2 Jahre, Bad alle 3 Jahre, Schlafzimmer alle 5 Jahren streichen, dann ist die gesamte Renovierungsklausel unwirksam.

Renovieren kann der Mieter beim Auszug selber.
Es muss sauber und ordentlich gestrichen oder tapeziert sein.
Einen Anspruch auf einwandfreie handwerkliche Arbeit wie sie von einer Fachfirma ausgeführt wird, hat der VM nicht.

Daran ändert auch die Individualvereinbarung nichts.

8-10 Dübellöcher dürfen normalerweise im Bad sein und gehören zum Gebrauch der Mietsache. Könnte hier aber zum Streit führen wegen der Individualvereinbarung.


Darf der Vermieter denn 1138 € für das Streichen verlangen, weil es seiner Meinung nach nicht gut genug war?


Gast50147

Zitat von: Katrin am 19. September 2021, 18:22:59
Darf der Vermieter denn 1138 € für das Streichen verlangen, weil es seiner Meinung nach nicht gut genug war?
Das Gesetz spricht von sauber und ordentlich ausgeführter Leistung einer Privatperson.
Es wird keine handwerklich perfekte Arbeit wie bei einer Firma verlangt.
Nein, nach meiner Meinung sind die Beträge zu hoch angesetzt.

oldhoefi

@Katrin,

Zitat von: Katrin am 19. September 2021, 15:44:38Individualvereinbarung zur Renovierung
Dazu reiche ich nachfolgend ein.

ZitatIV. Fazit und Zusammenfassung

1. Möchte der Vermieter seinen Mieter in einer Weise zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichten, die der für Formularklauseln anzustellenden Inhaltskontrolle nicht Stand hält, muss er mit dem Mieter eine Individualvereinbarung treffen.

2. Eine Individualvereinbarung liegt nur dann vor, wenn die Vertragsbedingungen zwischen den Parteien im Einzelnen ausgehandelt sind. Der Vermieter muss die Vertragsbestimmungen für den Mieter erkennbar inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen und bereit sein, über eine vorgesehene Regelung ernsthaft zu verhandeln.

3. Mit einer Individualvereinbarung können die Pflichten bzgl. des Zeitpunktes der Vornahme der Schönheitsreparaturen, des Umfangs der Renovierung und der Qualität der Renovierungsmaßnahmen über das für Formularklauseln zulässige Maß hinaus ausgedehnt werden.

4. Enthält der Mietvertrag neben der Individualvereinbarung eine weitere formularmäßige Schönheitsreparaturklausel, führt der Summierungseffekt dazu, dass zumindest die Formularklausel unwirksam ist. Die Individualvereinbarung ist von dem Summierungseffekt nur dann erfasst und dann unwirksam, wenn sie mit der formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel eine rechtliche Einheit bildet.

Zitat entnommen aus --> https://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-individualvereinbarung/

Abgesehen davon sehe ich laut Rechnung des Vermieters keine Renovierung (wie gem. Individualvereinbarung abgeschlossen) sondern nur ungenügende Ausbesserungen wenn überhaupt.

blaumeise

Zitat von: Gast40555 am 19. September 2021, 15:53:15Ich habe mir die Anhänge mal angeschaut und davon wurden mehrere Sachen nicht erwähnt und es war auch nicht alles nur Renovierungsbedingt, sondern es gab z.B. auch Kosten für eine verspätete Wohnungsübergabe.
Ich denke, die verspätete Wohnungsübergabe kam zustande, weil der Vermieter hat nachrenovieren lassen. Das hat offensichtlich gedauert.

Ich würde schnurstracks zum Mieterverein gehen und das fachgerecht alles prüfen lassen. Selbst wenn es für die Rechtsschutzversicherung in dieser Sache zu spät ist, eine anwaltliche Beratung bekommt man trotzdem und Briefe schreiben sie auch für einen.

Gast50147

Die Individualvereinbarung ist unwirksam. Es fehlt an der Bestimmbarkeit, in dem Fall am Umfang der Renovierungsarbeiten.
Steht zudem eine Renovierungsklausel im Mietvertrag ist das eine AGB;
trifft diese dann auf eine sog. Individ-Vereinbarung wird die AGB unwirksam, auch dann wenn beide für sich alleine wirksam wären.

Prüfe unbedingt deinen Mietvertrag !! Enthält dieser eine Renovierungsklausel mit starren Fristen ist die gesamte Klausel unwirksam und du musst die Wohnung nur besenrein übergeben.

Gast50874

Zitat von: Katrin am 19. September 2021, 16:47:30Habe ich denn ein Recht auf ein Übergabeprotokoll? wir haben keines Erhalten. Die Beschädigungen sind mir nicht bekannt.

Das  Protokoll dient zur Absicherung gegen genau solche Ansprüche des VM. Da du kein Protokoll gemacht hast kannst du jetzt auch nicht das Gegenteil beweisen. Hast du denn wenigstens Fotos vom Zustand der Wohnung bei Auszug gemacht? Irgendwas?

Zusätzlich hast du dem VM bestätigt, dass du die Wohnung unrenoviert übergeben hast. Die aufgeschlüsselten Kosten sind da noch sehr human, 45€/h ist kein hoher Kostensatz. Auch hat er z.B. keine teuren Ersatzlampen oder Teppich gekauft sondern niedrigen Standard.

Birgit63

Das Problem, was ich sehe. Ihr habt unterschrieben, dass die Wohnung nicht ordentlich übergeben wurde. Ihr habt von eurer Streicherei keine Fotos gemacht. Ich habe auch schon Ärger mit Vermietern gehabt. Daher habe ich eine Mietrechtsschutzversicherung. Gott sei dank brauchte ich sie noch nicht. Die Wohnung ist jetzt in Ordnung und dass sie so ausgesehen haben soll, wie in der Rechnung angegeben, kann man jetzt im Nachhinein nicht mehr beweisen. Ich sehe da keine Chance, aus der Nummer rauszukommen.

mousekiller

Für den Anfang wäre es zielführend, wenn der Vermieter die Rechnungen für die Renovierung vorlegt. Er ist über die erfolgten Leistungen rechenschaftspflichtig. Einfach so Mondpreise abrechnen ist nicht drin.

Sucht euch einen Anwalt, hier am besten Fachanwalt Mietrecht. Ich habe bei der ganzen Sache arge Bauchschmerzen.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...