Wohngeld

Begonnen von Sarah1705, 22. September 2021, 13:14:06

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Sarah1705

Ich beziehe Arbeitslosengeld 2, wir haben zwischen meine Eltern eine Kostenbeteiligungsvereinbarung gemacht. Nun müssen wir auf Grund der Arbeit meines Partners Wohngeld beantragen. Wir haben kein Untermietvertrag, reicht die Kostenbeteiligungsvereinbarung aus? Die wohngeldstelle möchte nun den Namen des Vermieters wissen. Kann mir jemand weiter helfen?  :flag:

Sheherazade

Vielleicht erklärst du uns erst kurz die Wohnsituation. Wer wohnt bei wem? Mietobjekt oder Eigentum?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sarah1705

Mietobjekt, meine 3 Kinder, mein Partner und ich.  Wir beziehen die ober Etage 2 Schlafzimmer 1 Wohnzimmer 1 Badezimmer, Küche und Bad und 2 Balkon. Wir stehen  aber nicht im Mietvertrag. Meine Eltern stehen im Mietvertrag. Da wir aber die obere Etage bewohnen haben wir eine Kostenbeteiligungsvereinbarung gemacht.

Sheherazade

Wenn das eine Wohneinheit mit nur einem Mietvertrag ist, könnt ihr nur zusammen mit deinen Eltern Wohngeld beantragen. Anders würde es ggf. mit einem richtigen Untermietvertrag aussehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sarah1705

Ok, danke für die schnelle Antwort