Pauschalmietvertrag

Begonnen von CaryVittl, 20. März 2022, 12:18:11

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CaryVittl

Hallo liebes Forum,

Folgende Situation: meine Schwester ist Hartz IV Bezieherin und lebt in einer 3 Zimmerwohnung weil wir bis vor 3 Jahren da zusammen gewohnt haben. Da ich mittlerweile Verheiratet bin und in einem anderen Bundesland wohne und meine Schwester aufgrund ihres Hartz IV Bezugs keine Wohnung findet weil die ganzen Vermieter keine Hartz IV Bezieher wollen haben wir uns folgendes überlegt. Da mein Mann Beamter ist und somit keine Probleme bei Vermietern hat möchte Er gerne eine 2 Zimmerwohnung auf seinen Namen als 2. Wohnung anmieten. Ja wir wissen das wir da dann auch Steuern für eine 2. Wohnung zahlen muss darüber haben wir uns schon erkundigt. Da meine Eltern hier auch in der Nähe leben und wir so alle 2-3 Monate für mindestens 1 Woche besuchen und dafür in ein Hotel gehen wollten wir eh eine 2. Wohnung anmieten weil das auf Dauer Billiger als ein Hotel ist da wir öfters auch länger als 1 Woche bleiben. Mein Mann möchte gerne die 2. Wohnung meiner Schwester zur Untermiete überlassen und wenn wir dann zu Besuch sind dann werden wir natürlich auch dort Wohnen. Wir haben jetzt eine Wohnung gefunden wo die Vermieterin gefunden die nichts dagegen hätte das mein Mann die Wohnung anmietet und dann meiner Schwester überlässt.
Damit gegenüber dem Jobcenter alles korrekt verläuft wollen wir einen Pauschalmietvertrag machen, also die komplette Warmmiete anteilig mit Strom, Telefon, Kabelfernsehen und Internet. Gibt es da noch was das man im Bezug aufs Jobcenter beachten muss?
Die Jahresabrechnung der Nebenkosten wird mein Mann dann immer alleine Übernehmen.
Noch eine Frage: Könnte es dadurch irgendwelche Probleme mit dem Jobcenter geben wenn wir das so machen oder ist dem Jobcenter egal wie wir das ganze machen wollen?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Vielen Dank dafür

Cary

Yavanna

Da wird sich die Frage stellen,  warum das JC auch für die Zeit die volle Miete übernehmen soll, wenn ihr auch dort wohnt...?

Ratlos

Zitat von: Yavanna am 20. März 2022, 12:34:46Da wird sich die Frage stellen,  warum das JC auch für die Zeit die volle Miete übernehmen soll, wenn ihr auch dort wohnt...?
Die wohnen doch nicht dort, die kommen doch nur zu Besuch.
Da guck mal rein ist ein BSG Urteil:
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-bei-pauschalmiete-kein-a-stromkostenabzug

Jan Mustermann

1.
Weil sie dann nur Gäste sind. Familienangehörige. Oder wie bei 2. , sie dort ein eigenes Zimmer haben.
2.
Weil er ihr ein mobliertes Zimmer mit Strom, TV Anschluss sowie Küchen und Bad Mitbenutzung warm also als Pauschalmiete vermieten kann und darf.
Das andere Zimmer geht schlicht niemanden etwas an.

Und nein, da wird auch keine Miete nach Kopfteilen aufgeteilt oder so ein nonsens, er ist der Hauptmieter und hat dann sie als Untermieterin.
Und wenn die Miete warm nicht den Betrag der dort zulässigen KDU übersteiget, (das was sonst Kaltmiete,Nebenkosten und Heizkosten sind, hier nun aber als Pauschalsumme) ist das ok.

CaryVittl

Hallo an Alle. ja wie gesagt wir wohnen Hauptsächlich in NRW. und sind da dann nur zu Besuch.


@Jan Mustermann
die Miete die meine Schwester Warm Bezahlen muss liegt da was das Amt Bezahlt, plus Anteilig Strom, Telefon, Kabelfernsehen und Internet. Den Rest Miete, Strom, Telefon, Kabelfernsehen und Internet zahlen mein Mann und Ich. Kann man das so für das Amt schreiben mit dem plus Anteilig Strom, Telefon, Kabelfernsehen und Internet?? Kenn mich mit Pauschalmietvertrag nicht aus.

Vielen Dank für deine Antwort.

Ratlos


Fettnäpfchen

CaryVittl

Wenn Ihr auch den Umzug übernehmt dürfte es kein Problem geben.

Wenn das JC finanziell mithelfen soll braucht es einen Grund den das JC zu einer Zusicherung anerkennen würde.
Nachzulesen in Ratgeber Umzug

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

CaryVittl

@Fettnäpfchen
Der Grund für den Umzug ist alleine schon mit der Wohnungsverkleinerung Begründet. Meine Schwester lebt nämlich in einer 3  Zimmer Wohnung die 1. Viel zu Groß und Zweitens viel zu Teuer für Sie ist.

An Alle
Gibt es hier im Forum Irgendwo einen Vordruck eines Pauschalmietvertrages odee weiß jemand wo man den Bekommt damit man weiß was da so alles rein gehört??

Vielen Dank für eure Hilfe.

Ratlos

Einfach bei google "Pauschalmietvertrag" eingeben und runter laden

CaryVittl

@Ratlos
das hab ich gemacht aber bisher nur normale oder Untermietvertrag gefunden aber keinen Pauschalmietvertrag. Ich dachte hätte vor längerem mal hier einen eingestellt gesehen. Der Ottokar oder einer der anderen eingestellt hatte.

Ratlos


CaryVittl

@Ratlos
Danke schön für den Link.

Fettnäpfchen

CaryVittl

Zitat von: CaryVittl am 20. März 2022, 20:48:36@Fettnäpfchen
Der Grund für den Umzug ist alleine schon mit der Wohnungsverkleinerung Begründet. Meine Schwester lebt nämlich in einer 3  Zimmer Wohnung die 1. Viel zu Groß und Zweitens viel zu Teuer für Sie ist.
Dann gibt es sicherlich auch ein Kostensenkungsaufforderung und das JC muss den Umzugsgrund akzeptieren, muss es sowieso aber mit Kostensenkungsaufforderung darf das JC auf Antrag auch finanziell einstehen.

Ihr braucht ja eine Wohnmöglichkeit wie schon beschrieben und daher seid Ihr Hauptmieter und sie ist Untermieter.
Dann dass:
Zitat von: CaryVittl am 20. März 2022, 12:18:11Die Jahresabrechnung der Nebenkosten wird mein Mann dann immer alleine Übernehmen.
Da würde das Muster
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt
auch passen, und eine:
Zitat2. Für die Nutzung zahlt der Mieter monatlich die hiermit vereinbarte Miete als Pauschale.
Mit dieser Pauschale sind alle Mietzins- und Betriebskostenforderungen abgegolten. Eine Betriebskostenabrechnung erfolgt nicht.
Pauschale wäre es dann auch.
Im vorigen Muster von Kassel kann eine BK/NK Abrechnung vorgenommen werden und daher wird diese dann auch vom JC verlangt.
Also kein wirklicher Pauschalmietvertrag wie ihr ihn wollt. Das Ihr da ein paar Mal auftaucht ist unwichtig wegen Besuchsrecht.
Aber vllt. ist die anzumietende Whg ja etwas zu groß oder teuer und durch dieses Muster aus dem Forum könnt Ihr ja z.B.: einen Raum ausschließen und das wäre dann der in dem Ihr euren "Urlaub/Besuch" macht.

Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R:
Eine Pauschalmiete ist gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vom Leistungsträger zu übernehmen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Jan Mustermann

Der Hauptmieter macht einen normalen und pauschalisierten Untermietvertrag.
Da werden keine Summen gesplittet oder ausgeführt.
1 Zimmer+ Küchen und Bad mitnutzung inkl. Strom u.Internet.  Summe XY.
Und das wars.
Es geht das JC nichts an wie hoch die gesamtmiete für die Wohnung ist, noch wie viele Zimmer die Wohnung hat, und welche Betriebskosten im Jahr so anfallen.
Wenn es geht dann nehmt ein möbliertes Zimmer.

CaryVittl

@Jan Mustermann
ok. werden wir so machen. vielen dank für deine Tipps.


@Fettnäpfchen
Danke für deine Tipps und Links. Diese Kostensenkungsaufforderung gab es schon vor 3 Jahren, leider hat Sie bis jetzt keine Wohnung gefunden.