sogenannte Einrede, Rückzahlung ALG2 bei Volljähren

Begonnen von 123, 04. Oktober 2021, 20:56:21

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123

Hallo, habe eine Frage zum Thema "Einrede".

Wenn man danach googelt, bekommt man den Hinweis, dass Eltern nicht mehr für die Kosten aufkommen müssen, den sie für ihre minderjährigen Kinder mal irgendwann ALG2 zuviel gezahlt bekommen haben. Im Normalfall würden dann die - jetzt nicht mehr minderjährigen sondern volljährig gewordenen Kinder - angeschrieben werden mit der Aufforderung der Rückzahlung dieses Betrages. Einrede besagt aber, wenn ich das richtig verstanden habe, dass ein Volljähriges "Kind" nicht mit der gesamten Summe zur Zahlung der Überzahlung von "damals" aufgefordert werden kann sondern nur mit dem Geld, was es zum Zeitpunkt der Volljährigkeit (als Kind 18 wurde) an Vermögen hatte. Hatte es nichts, muss es auch nichts zurückzahlen (und die Eltern auch nicht) oder eben nur einen ganz geringen Betrag, wenn es z.b. Taschengeld mit 18 noch bekam oder sowas.

Ist das richtig?

Wer kennt sich damit aus?

Wer weiß überhaupt, dass es sowas wie Einrede gibt? Hört man ja nicht oft...
Liebe Grüße

Deadpool

Das hast du bereits gefragt und wurde beantwortet. Hier und in mindestens noch einem weiteren Forum.

Minderjährigenhaftung greift, wenn ein Jugendlicher zum Zeitpunkt des Entstehen der Schulden minderjährig war. Deine Tochter war beim Umzug aber volljährig.

123

"Das hast du bereits gefragt und wurde beantwortet. Hier und in mindestens noch einem weiteren Forum."

Und was hat das damit zu tun, ob ich noch in einem anderen Forum die Frage gestellt hab, ist das verboten?
Und nein, diese Frage wurde nicht beantwortet, du bist der 1., der darauf antwortet.

Allerdings wenn das so ist, kann ich wohl mehrere andere Forderungen für nichtig erklären.
Liebe Grüße

Deadpool

Dann solltest du einfach mal in deinem anderen Thread hier nachlesen, ehe du Frechheiten von dir gibst und doppelt und dreifach fragst. Dort schrieb ich bereits um 20:52 Uhr:

Zitat.Minderjährigenhaftung greift nicht, sie ist zum Zeitpunkt, zu dem die Schulden entstanden sind, bereits volljährig gewesen.

https://hartz.info/index.php?topic=126815.0

123

Das hatte ich einfach noch nicht gesehen, kannst du dir das vorstellen? Frech finde ich, mir vorzuhalten, dass ich das Selbe in einem anderen Forum auch frage, das ist immernoch meine Entscheidung und keine Frechheit. Und ich kann auch nicht wissen, dass du dort ein Antworter bist, da hast du ja einen anderen Namen.
Liebe Grüße