Nicht genehmigter Umzug trotz Aussicht auf Arbeit

Begonnen von Emaliya, 13. Oktober 2021, 15:46:09

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Emaliya

Hallo.

Ich schreibe hier in der Hoffnung, dass mir hier jemand helfen kann. Es geht um folgendes:

Meine Familie und ich haben uns dazu entschlossen, in eine andere Stadt umzuziehen, da es nichts mehr gibt, was uns an unserem aktuellen Wohnort hält. Wir würden in meine Heimatstadt ziehen, sodass unsere kleine Tochter mehr Kontakt zu unserer restlichen Familie hat. Ich habe mich daraufhin in eben dieser Stadt und der näheren Umgebung auf  Jobs beworben.

So kam es, dass ich letzte Woche einen Anruf bekam und zu einen Vorstellungsgespräch am Montag eingeladen wurde. Ich habe dann die Fahrt von über 2 Std auf mich genommen, da ich diese Job (40 Std/Woche) wirklich gerne hätte. Der Chef selber fand meine Motivation gut und würde mich gerne als Auslieferungsfahrer nehmen. Da er aber Händeringend nach 2 Fahrern sucht, konnte er mir keine 100% Zusage erteilen, gab mir aber seine Handynr. , sodass das JC sich zwecks nachfragen bei Ihm melden kann. Er sprach dies auch kurz mit seiner Schwester, welche im JC in der anderen Stadt tätig ist, ab, welche Ihm bestätigte, dass dies normalerweise ausreicht.

Da ich gestern in den 2 Std, in welchen ich meinen Sachbearbeiter erreichen kann, leider verhindert war, habe ich diesen heute angerufen und Ihm die Situation erklärt. Dieser sagte mir, dass ich ohne einen Arbeitsvertrag kein Anrecht hätte (Ich sollte dazu erwähnen, dass ich über 2Std fahren müsste und Arbeitsbeginn um 6 Uhr wäre, was der Chef mir nicht täglich zumuten wollte). Auf weiteren Nachhaken hin wurde er immer genervter, sagte er habe alleine keinen Einfluss darauf, da aber auch an meinem aktuellen Wohnort Fahrer gesucht werden (auf Mindestlohn) würden nicht einmal die 12,50€ Stundenlohn in der anderen Stadt einen Umzug rechtfertigen. Zum Schluss bekam ich dann noch den netten Hinweis, dass ich mich ja auch als Busfahrer bewerben kann und mir mein Führerschein bezahlt wird (ich habe nur Klasse B), sodass ich nicht umziehen muss.

Nun bin ich so ziemlich mit meinem Latein am Ende. Ich habe noch einen Antrag zwecks Umzug gestellt, dieser wird aber wohl laut seiner Aussage aus fehlender Gründe nicht genehmigt. Alleine kann ich den Umzug derzeit auch nicht stemmen, da ich niemanden habe, welcher mir das benötigte Geld leihen könnte. Und bis ich das Geld für einen Umzug gespart hätte, wäre die beiden Fahrerstellen in der anderen Stadt vielleicht schon an andere vergeben.

Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der noch irgendwelche Ideen hätte. Für Hilfe bin ich sehr dankbar, da ich diesen Job auch wirklich gerne hätte.

LG

Fettnäpfchen

Emaliya

Zitat von: Emaliya am 13. Oktober 2021, 15:46:09Dieser sagte mir, dass ich ohne einen Arbeitsvertrag kein Anrecht hätte
Das entspricht den Vorschriften und da du den Antrag schon gestellt hast heißt es theoretisch abwarten.

Hast du eine neue Bleibe am Wohnort? hast du diese angegeben? hast du eine entsprechende Mietbescheinigung o. einen noch nicht unterschriebenen Mietvertrag vorgelegt?,
wenn nein dann wüsste ich nicht was das JC bewilligen soll; denn blind gibt es keine Kostenübernahme ohne eine entsprechende Whg.
Mit sehr viel Glück bekommst du die Zusicherung zum Umzug aber wenn dann ist ein Passus dabei dass dies nur gemacht wird wenn die neue Whg angemessen ist und dass dann noch vorher erneut beantragen musst.

Zitat von: Emaliya am 13. Oktober 2021, 15:46:09Zum Schluss bekam ich dann noch den netten Hinweis, dass ich mich ja auch als Busfahrer bewerben kann und mir mein Führerschein bezahlt wird (ich habe nur Klasse B), sodass ich nicht umziehen muss.
Blabla warum nicht schon vorher und erst jetzt? JC Ausreden!
Beantrage doch mal die Kostenübernahme; allerdings brauchst du dafür wiederum eine Einstellungszusage eines Unternehmens und selbst dann ist es eine Kannregelung.
Kannst es natürlich auch so beantragen und dich auf die Aussage des SB berufen!

Zitat von: Emaliya am 13. Oktober 2021, 15:46:09(Ich sollte dazu erwähnen, dass ich über 2Std fahren müsste und Arbeitsbeginn um 6 Uhr wäre, was der Chef mir nicht täglich zumuten wollte)
So etwas wäre eine Umzugsbegründung, hoffentlich hast du das mit angegeben genauso wie:
Zitat von: Emaliya am 13. Oktober 2021, 15:46:09Wir würden in meine Heimatstadt ziehen, sodass unsere kleine Tochter mehr Kontakt zu unserer restlichen Familie hat.
was dann dazu führen kann das auch dein/e Partner/in evtl. auch leichter eine Anstellung findet.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Emaliya

ZitatHast du eine neue Bleibe am Wohnort? hast du diese angegeben? hast du eine entsprechende Mietbescheinigung o. einen noch nicht unterschriebenen Mietvertrag vorgelegt?,
wenn nein dann wüsste ich nicht was das JC bewilligen soll; denn blind gibt es keine Kostenübernahme ohne eine entsprechende Whg.
Mit sehr viel Glück bekommst du die Zusicherung zum Umzug aber wenn dann ist ein Passus dabei dass dies nur gemacht wird wenn die neue Whg angemessen ist und dass dann noch vorher erneut beantragen musst.

Meine bisherige Kenntnis diesbezüglich war, dass ich erst nach einer Wohnung suchen darf, wenn das JC sein OK gegeben hat. So war es zumindest bei unserem letzten Umzug.

ZitatBlabla warum nicht schon vorher und erst jetzt? JC Ausreden!
Beantrage doch mal die Kostenübernahme; allerdings brauchst du dafür wiederum eine Einstellungszusage eines Unternehmens und selbst dann ist es eine Kannregelung.
Kannst es natürlich auch so beantragen und dich auf die Aussage des SB berufen!

Sorry wenn es etwas falsch rüber kam. Ich möchte nicht als Busfahrer arbeiten. Mit Familie ist mir das im Schichtbetrieb zu blöd. Mein SB meinte nur, dass ich das als Alternative zum Auslieferungsfahrer machen kann.

Zitat(Ich sollte dazu erwähnen, dass ich über 2Std fahren müsste und Arbeitsbeginn um 6 Uhr wäre, was der Chef mir nicht täglich zumuten wollte)
So etwas wäre eine Umzugsbegründung, hoffentlich hast du das mit angegeben genauso wie:
Zitat von: Emaliya am 13. Oktober 2021, 15:46:09
Wir würden in meine Heimatstadt ziehen, sodass unsere kleine Tochter mehr Kontakt zu unserer restlichen Familie hat.
was dann dazu führen kann das auch dein/e Partner/in evtl. auch leichter eine Anstellung findet.

Ich habe beides bei der Umzugsbegründung mit angegeben. Auch mit der Begründung, dass dann mein Partner und ich Arbeiten gehen können, da wir dann die Unterstützung hätten und unser Kind versorgt wissen.


Aber vielen dank für deine Antwort. Wie gesagt, ich war mit meinem Latein am Ende. Ich denke mal, dass ich erst einmal abwarten werde, ob der Antrag genehmigt wird oder nicht.

LG

Fettnäpfchen

Emaliya

Zitat von: Emaliya am 13. Oktober 2021, 18:04:35Meine bisherige Kenntnis diesbezüglich war, dass ich erst nach einer Wohnung suchen darf, wenn das JC sein OK gegeben hat. So war es zumindest bei unserem letzten Umzug.
dann lies mal den Ratgeber Umzug (gehört zur freiwilligen Pflichtlektüre für jeden Umzugswilligen eLB) dann wirst du feststellen dass das falsch ist.

Noch gilt die freie Wohnortwahl zu jeder Zeit wenn man umziehen will. Eine Zusage bzw Zusicherung bedarf es nur wenn man mit finanzieller Unterstützung des JC umziehen muss, oder innerhalb des aktuellen JC Bereiches damit man keine finanziellen Nachteile hat.

Ansonsten, wie du auch meinst:
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Oktober 2021, 16:59:52da du den Antrag schon gestellt hast heißt es theoretisch abwarten.

Zitat von: Emaliya am 13. Oktober 2021, 18:04:35
Sorry wenn es etwas falsch rüber kam. Ich möchte nicht als Busfahrer arbeiten.
Kann ich auch sagen, hab es auch nicht falsch verstanden, sondern > denn ich meinte damit dass du sicher keinen Führerschein vom JC bekommst wenn die genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind und das die Aussage des SB reines Blabla.... waren.

MfG FN
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BigMama

Zitat von: Emaliya am 13. Oktober 2021, 15:46:09Da er aber Händeringend nach 2 Fahrern sucht, konnte er mir keine 100% Zusage erteilen, gab mir aber seine Handynr. , sodass das JC sich zwecks nachfragen bei Ihm melden kann.
Da liegt die Krux. Du benötigst eine schriftliche Einstellungszusage, dass du diese Stelle antreten kannst. Dannn kannst du dich auf die Unzumutbarkeit der Pendelzeiten berufen und einen Antrag auf Leistungen nach dem Vermittlungsbudget stellen hinsichtlich der Umzugskosten.
Hat denn dein Partner am neuen Wohnort auch eine Stelle? All dies könnte zur weiteren Begründung dienen.

Wieso bekommst du keine schriftliche Zusage wenn doch offenbar zwei freie Stellen vorhanden sind?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sheherazade

Offenbar müssen 2 Stellen zwingend gleichzeitig besetzt werden (warum auch immer) und es gibt noch keinen 2. potentiellen Kandidaten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Was ist denn mit dem Partner? Kann der nicht die zweite Fahrerstelle übernehmen wenn die Kinderbetreuung durch die Familie sichergestellt ist? Das wäre ne gute Argumentation.
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Fettnäpfchen

 :flag:

Bei dem Gewerbe tippe ich da auf ganz andere Beweggründe seitens des pot. AG denn sonst hätte er anders reagiert wenn er wirklich dringend Fahrer sucht.
Aber darum geht es ja nicht.....

MfG FN
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