Erbschaft Pflichtanteil

Begonnen von Christine 72, 13. Oktober 2021, 22:05:49

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Christine 72

Hallo Community,
mein Vater ist im Juli verstorben.
Mein Bruder ist im Testament der alleinige Erbe.
Ehefrau oder weitere Geschwister gibt es nicht.
Mir steht ja ein Pflichtanteil zu.
Wie muss ich mich jetzt verhalten?

Ich bekomme aufstockene Leistungen vom Jobcenter.
Mein Bruder möchte mir natürlich meinen Anteil geben/auszahlen. Also alles ohne Anwalt.
Ich vermute, dass ich dem JC gegenüber ja irgendwie belegen muss, wie hoch das Erbe ist.
Wie mache ich das?
Es gibt keine anderen vererbten Güter, ausschließlich Bargeld.

Danke und liebe Grüße :)

crazy

Wenn das Geld auf dem Konto ist musst Du den Zufluss melden.
Damit es keinen Stress gibt macht dein Bruder mal eine Aufstellung mit Werten von allem was da ist und weist Dir dann deinen Anteil aus. Zum Nachlass gehört alles, auch Hausrat,Schmuck....die Beerdigungskosten inkl. Feier etc. sind abzuziehen

Christine 72

Danke für deine Antwort.
Also außer Bargeld gibt es nicht zu vererben.
Wir haben die Wohnung aufgelöst und durch eine Firma räumen lassen. Das und die Beerdigungskosten, Erbschaftssteuer... reicht, wenn mein Bruder das einfach so aufschreibt? Muss nichts nachgewiesen werden?

crazy

Er muss Dir Einsicht in die Belege gewähren. Erbschaftssteuer fällt nur bei hohem Erbe an. Die zahlt ihr dann jeweils selbst auf euren Anteil.