ALG II Meldeversäumnis - vorläufige Einstellung der Leistungen

Begonnen von Gast51016, 13. Oktober 2021, 22:39:32

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Gast50147

Zitat von: Gast51016 am 14. Oktober 2021, 15:34:48aber einfach so ohne Mitteilung die Leistung vorläufig einstellen,
Aber einfach so ohne Mitteilung des Grundes warum du den/die Termin(e) nicht wahrnehmen konntest ist auch nicht richtig.

Gast51016

Zitat von: Gast50147 am 14. Oktober 2021, 17:06:42
Zitat von: Gast51016 am 14. Oktober 2021, 15:34:48aber einfach so ohne Mitteilung die Leistung vorläufig einstellen,
Aber einfach so ohne Mitteilung des Grundes warum du den/die Termin(e) nicht wahrnehmen konntest ist auch nicht richtig.

Stimmt, dafür gibt es eine oder 2 Sanktionen, welche Strafe bekommt das Jobcenter für die vorl. Einstellung? Werden dem SB dann auch 10% von seinem Sold/Gehald abgezogen?

bebe82

Ich hätte lieber mein komplettes Geld etwas später als 2x10% über 3 Monate weniger.
aber gut, man kann natürlich auch die Sanktion cooler finden... ...

Gast51016

Zitat von: bebe82 am 14. Oktober 2021, 17:26:42
Ich hätte lieber mein komplettes Geld etwas später als 2x10% über 3 Monate weniger.
aber gut, man kann natürlich auch die Sanktion cooler finden... ...

Das ist ja noch offen.

Aber vermutlich findest Du 2x10% + komplettes Geld am Anfang des Monats später noch cooler, oder?

Gast50147

Wenn es nicht zu neugierig ist würde ich gern mal die Gründe wissen weshalb du die 2 Termine nicht wahrnehmen konntest?
Bei Krankheit z.B. eine AU-Bescheinigung an das JC und Termin ist erstmal erledigt.

Gast51016

Auch wenn es irrelevant ist.

Ich leide unter rezidivierende (wiederkehrende) unipolare Depression seit Jahrzehnten, habe deshalb auch einen Grad der Behinderung. Wenn es wieder mal sehr schlimm ist, kann ich mich leider zu nichts aufraffen, auch nicht irgendwo hin zu gehen, Briefe zu öffnen, Telefonate zu führen, selbst zum Arzt nicht, wenn es dann nach ein paar Wochen wieder besser ist, kann ich zusehen, dass der Scherbenhaufen wieder behoben wird, z. B. hat mir mein Psychiater dieses Verhaltensmunster auch schon attestiert, was was vermutlich auch wieder gemacht werden würde.

Da mich die ganze Situation allerdings nur noch mehr belastet, werde ich vermutlich lieber die Kürzungen in Kauf nehmen. Immerhin können sie mich dann auch nicht mehr zu einer sinnlosen Maßnahme zwingen. Jedenfalls bis ich dann eine Therapie mal wieder im Krankenhaus beginnen kann.

So jetzt kannst Du deine Sprühe wie: Ja Du bist selbst schuld, Du bist halt faul gerne raushauen. Es ändert nichts daran, dass eine Meldeversäumnis nur mit 10% sanktioniert werden darf und maximal nur noch 30%.

Du kannst es ja genere moralisch verwerflich finden, mich dafür verabscheuen, trotzdem ist es seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Fakt. Aber wie es scheint will man durch die vorläufigen Einstellungen die "Kunden" auf andere Weise dazu motivieren sich diesem ganzen Gängelapparatus auszusetzen.

crazy

Den letzten Absatz hättest Du Dir soaren können.
Wenn Du elementare Dinge wie Oost lesen und bearbeiten nicht ausüben kannst, dann gib jemandem deines Vertrauens einfach die Betreuung für solche Sachen. Dieser kann dann auch dem JC die AU übersenden, wenn Du einen Termin nicht wahrnehmen kannst. Du wohnst im Familienkreis, da sollte doch jemand helfen können.

Gast51016

Nein den hätte ich mir nicht sparen können, das ganze System ist menschenverachtend, hoffentlich ändert sich etwas daran mit der neuen Regierung (ich glaub allerdings nicht mehr dran). Mittlerweile hat sich ja dank der ganzen Maßnahmenträger eine Industrie um das Ausbeuten und Gängeln Hilfsbedürftiger (siehe anderer Thread mit Vorschriften was jemand Essen und Trinken in der Pause einer Maßnahme darf) gebildet. Bin gespannt, wie stark der Lobbyeinfluss sich auswirkt.

Nein eine Betreuung kommt für mich nicht in Frage, außerdem was soll der Betreuer machen, für mich zum Arzt gehen, oder wie? Wie gesagt, wenn es wieder sehr schlimm ist, verlasse ich das Zimmer nicht mal mehr zum Essen, da gehe ich dann auch nicht zum Arzt.

Hary

Zitat von: Gast51016 am 14. Oktober 2021, 18:17:05
Auch wenn es irrelevant ist.

Ich leide unter rezidivierende (wiederkehrende) unipolare Depression seit Jahrzehnten, habe deshalb auch einen Grad der Behinderung.

Ich persönlich finde schon das dies ein wichtiger Sachverhalt ist der berücksichtigt werden muss wenn es um die Frage nach einer möglichen Sanktion kommt. Der GdB wird ja bestimmt dem Jobcenter bekannt sein und allgemein belegbar.

Allgemein sind Meldeversäumnisse auch schwer zu sanktionieren bei einem Streit, immerhin kann bei einem normalen Brief auch nicht nachgewiesen werden ob dich eine Einladung überhaupt erreicht hat.

Zitat von: Gast51016 am 14. Oktober 2021, 18:30:48Nein den hätte ich mir nicht sparen können, das ganze System ist menschenverachtend,
Mit solchen Aussagen musst du aufpassen, vor allem mit Blick auf einen möglichen Rechtsstreit, du wirst schnell bewertet für solche Aussagen. Bevor man öffentlich etwas negatives sagt, sollte man besser schweigen. Nur als kleiner Ratschlag.

Rhön_Fan

Mein lieber Scholly, ist das hier inzwischen ein Sammelbecken für menschen- & rechtsverachtende Staatsmitarbeiter geworden?

Das Jobcentermitarbeiter hier der zivilen Gerichtsbarkeit unterstellen, sich nicht an geltendes Recht halten zu wollen; geschenkt. @Deadpool

Das gekündigte Verträge Eintragungen in diverse Schuldenregister nach sich ziehen; geschenkt. @bebe82

Denn eines ist hier ganz eindeutig:
Zitat von: blaumeise am 14. Oktober 2021, 11:29:08
Zitat von: Gast51016 am 13. Oktober 2021, 22:39:32Dadurch kamen dann Lastschriften wieder zurück und mir wurde ein Vertrag deshalb gekündigt...
Da per Gesetz die Leistungen monatlich im Voraus gezahlt werden müssen und die komplette Leistungseinstellung rechtswidrig war, ist das JC hier m. E. schadensersatzpflichtig. Mindestens bei den Gebühren für die Lastschriften, die zurückgingen. Was mit dem Vertrag war, kann ich nicht beurteilen.

Und halte dich an den Vorschlag von Ottokar, wenn du es nicht schon erledigt hast, spätestens morgen.
Telefonate mit den Jobcentern sind leider Schall und Rauch.

Gast51016

Zitat von: Hary am 14. Oktober 2021, 18:57:06
Ich persönlich finde schon das dies ein wichtiger Sachverhalt ist der berücksichtigt werden muss wenn es um die Frage nach einer möglichen Sanktion kommt. Der GdB wird ja bestimmt dem Jobcenter bekannt sein und allgemein belegbar.

Das irrelevant bezog sich auf die Kenntnis meiner Beweggründe des anderen Harry.

Zitat von: Hary am 14. Oktober 2021, 18:57:06
Mit solchen Aussagen musst du aufpassen, vor allem mit Blick auf einen möglichen Rechtsstreit, du wirst schnell bewertet für solche Aussagen. Bevor man öffentlich etwas negatives sagt, sollte man besser schweigen. Nur als kleiner Ratschlag.

Soweit ich weiß bin ich hier anonym angemeldet, außer natürlich der Forenbetreiber leitet die E-Mail und IP-Adresse an das Jobcenter weiter, dann könnten die sicher herausfinden wer ich bin, aber ich gehe davon aus, dass der Forenbetreiber dies nicht tun wird.

@Rhön_Fan

Ja in dem Thema wurde eh schon alles gesagt, ich werde mich an die Ratschläge von Ottokar halten und zum Sozialgericht gehen, falls das Geld nicht bald drauf ist. Glücklicherweise sind hier wenigstens keine Jobcenter Mitarbeiter Moderatoren wie in einem anderen Hartz 4 Forum... Man stelle sich vor ein Veganer wäre in einem Grillforum Moderator...

a_good_heart

Zitat von: Gast51016 am 14. Oktober 2021, 19:06:30Man stelle sich vor ein Veganer wäre in einem Grillforum Moderator...

Das wäre gar nicht so abwegig, gibt ja auch Grill-Gemüse... :blum:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Gast50147

Zitat von: Gast51016 am 14. Oktober 2021, 18:17:05z. B. hat mir mein Psychiater dieses Verhaltensmunster auch schon attestiert,
Dann hast du aus Krankheitsgründen die Termine nicht wahrnehmen können.
Lege doch einfach das Arztattest dem JC vor. Das können die gar nicht übergehen und eine Sanktion kann es auch nicht geben.
Und natürlich zusätzlich zum SG mit eA

Mostrich84

Zitat von: Ottokar am 14. Oktober 2021, 11:01:06
Sanktioniert werden darf max. i.H.v. 30% der Regelleistung, mind. 70% müssen ausgezahlt werden, sowie die KdUH zu 100%.
Eine vorläufige Leistungseinstellung ist nur dann zulässig, wenn das JC Tatsachenkenntnis von etwas hat, das zum Wegfall des Leistungsanspruches führen würde (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB I i.V.m. § 331 SGB III).
Die Prüfung auf eine mögliche Sanktion ist keine zulässige rechtliche Grundlage für eine vorläufige Leistungseinstellung, auch keine teilweise, da die Voraussetzungen für die Leistungsminderung infolge einer Sanktion erst mit Erlass des Sanktionsbescheides vorliegen.
Wurde die Zahlung wieder aufgenommen? Falls nicht: sofort beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordung beantragen, das JC zur Zahlung lt. Bescheid vom ... zu verurteilen.
Begründung: die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vorläufige Leistungseinstellung sind nicht gegeben.
(Ein Anwalt kann hier imho auch nichts kurzfristig "reißen" bei einem JC, dass sich offenbar als 'über dem Gesetz stehend' begreift. Da kann man sich auch gleich an das Gericht wenden.)


Ist so absolut korrekt was Ottokar schreibt.

Wir hatten das gleiche Problem zum 1.10. bzw 30.09.

Wir haben uns auch direkt an das SG gewandt.

Ergebnis: = Zahlungen problemlos wieder aufgenommen...


Das machen die so definitiv auch kein 2. Mal mehr


Würde bei dem ganzen jetzt noch ein Anwalt dahinterstecken, der es für dich übernimmt, wäre das sehr teuer für dein JC geworden.


Im Endeffekt aber egal, da du deine Leistungen ja jetzt wieder bekommst. Also alles gut

Ottokar

Zitat von: Mostrich84 am 15. Oktober 2021, 12:40:17Im Endeffekt aber egal, da du deine Leistungen ja jetzt wieder bekommst. Also alles gut
Das sehe ich leider nicht so.
Diese Aussage
Zitat von: Gast51016 am 14. Oktober 2021, 15:34:48Also ich habe gerade angerufen im Jobcenter und wollte wissen, ob die vorläufige Einstellung bereits aufgehoben wurde.

Antwort: Nein, aber es liegt bereits ein Vermerk vom SB vor, dass dies geschehen solle, man ist nur noch nicht dazu gekommen, wird wohl in den nächsten Tagen erfolgen. (Also vermutlich nächste Woche dann?)
Ist entweder eine Lüge, oder ein weiterer Beleg dafür, dass dein JC sich einbildet, es würde über dem Gesetz stehen und dürfe nach Gutdünken tun und lassen was es will.
Das selbst eine dreimalige Nichtmeldung keine Leistungseinstellung rechtfertigt, hat sogar das BSG klargestellt (B 14 AS 19/14 R).
Deinem JC ist es offenbar nicht nur vollkommen egal, dass es gegen Recht und Gesetz handelt, es hält es offensichtlich auch nicht für erforderlich, diesen Unrechtszustand umgehend zu beseitigen, was eine weitere grobe und vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.