Umzug in ein neues Zuständigkeitsbereich

Begonnen von Popcircle, 18. Oktober 2021, 12:24:14

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Popcircle

Guten Tag,

ich hoffe ich habe das Thema richtig eingeordnet.
Ich ziehe am 1.11 von Hamburg nach Braunschweig. Umzug wurde bewilligt, Miete + Kaution schon per Schreiben bewilligt und Mietvertrag unterschrieben.
Nun habe ich bei meinem noch zuständigen Jobcenter den Antrag für die Umzugskosten gestellt und somit auch bescheid gegeben,
dass ich zum 1.11 nicht mehr in Hamburg wohne.
Heute kam ein Schreiben, mit der Aufforderung dass ich Mietvertrag, Arbeitsvertrag (oder Bescheinigung einer Arbeitsaufnahme)und Umzugskarton Kosten sowie Sperrmüll Kosten
nachweisen soll. Dann in einem separaten Schreiben, wurden mit nun alle Leistung ab 30.10 eingestellt.
Den neuen Antrag für Arbeitslosengeld habe ich bereits für das neue Jobcenter gestellt.

Nun bin ich davon ausgegangen, dass zumindest die Leistung für Lebensunterhalt noch bis zum 30.11 vom jetzigen Jobcenter bewilligt werden sollen.
(Miete natürlich nicht)
Oder bin ich da falsch informiert und ist ab dem 30.10 das neue Jobcenter mit allen Leistungen für mich zuständig?
Wenn das der Fall ist, dann kann es ja zu Verzögerungen der Zahlungen kommen, da meisten erst Anträge eine Weile dauern.

Lieben Gruß

crazy

Das neue JC ist mit Umzug zuständig, wenn Du in BS noch Hilfe benötigst, sehr fix Antrag stellen.
Da Alg2 im.voraus ist es logisch, dass Du ende Oktober für Nov nichts mehr von Hamburg bekommst

Popcircle


Subkulturmann

Das Jobcenter aus dem damaligen anderen Zuständigkeitsbezirk, hatte mir erst für eine Zusicherung geantwortet, als die Wohnung schon weg war. Die wollten mich sogar einladen - nach 14 Tagen erst. Anscheinend können die sich nicht im Büro hineindenken, dass man nicht so viel Zeit hat für eine Zusicherung einer Mietwohnung.