Kontaktiert das Jobcenter automatisch meinen neuen Arbeitgeber (bin Aufstocker)?

Begonnen von Dagobert23, 19. Oktober 2021, 22:29:32

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Dagobert23

Ich kann aus gesundheitlichen Gründen nur in Teilzeit arbeiten (ist vom Jobcenter akzeptiert). Nun habe ich nach längerer Arbeitslosigkeit eine neue Stelle in Aussicht.

In dem Zusammenhang nun meine Frage:
Ich möchte nicht, dass mein potentieller Arbeitgeber weiß, dass ich als Aufstocker noch Leistungen vom Jobcenter bekomme.

Kontaktiert das Jobcenter denn generell den Arbeitgeber, wenn man aufstocken muss? Selbstverständlich reiche ich alle Unterlagen wie den Arbeitsvertrag, Eingang des Gehaltes auf dem Konto, etc.beim Jobcenter ein.

Ich möchte einfach aus persönlichen Gründen nicht, dass mein Arbeitgeber weiß, dass ich als Aufstocker beim Jobcenter gemeldet bin.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Dagobert23

Zitat von: Dagobert23 am 19. Oktober 2021, 22:29:32Selbstverständlich reiche ich alle Unterlagen wie den Arbeitsvertrag, Eingang des Gehaltes auf dem Konto, etc.beim Jobcenter ein.
Den AV musst du nicht einreichen. Es reicht wenn du stattdessen eine Lohnabrechnung mit Brutto/Netto und den Kontoauszug wegen dem Lohneingang, also Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn), einreichst.
Das ganze machst du über die VÄM und wenn möglich zeitlich so dass das JC nicht einfach die Leistung vorübergehend einstellt.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Oktober 2021, 11:46:11
Den AV musst du nicht einreichen. Es reicht wenn du stattdessen eine Lohnabrechnung mit Brutto/Netto und den Kontoauszug wegen dem Lohneingang

Oder die vom Arbeitgeber ausgefüllte Einkommensbescheinigung - die Lohnabrechnung inkl. Kontoauszug reicht dem Jobcenter nämlich oftmals nicht. Wenn der TE nicht möchte, dass sein AG vom ALGII-Bezug erfährt, ist die vom TE angedachte Vorgehensweise sinnvoller.
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Christian007

Woher sollen die denn wissen wo du Arbeitest? Außer wenn du es ihnen gesagt hast werden die nie darauf kommen bei welcher Firma zu angefangen hast. Und die werden sicher was besseres zu tun haben als alle potenziellen Arbeitgeber abzufragen ob du bei denen angefangen hast. Und überwachen werden sie dich sicher auch nicht. (Zumindest hoffe ich das mal, zuzutrauen wäre es dem JC alle mal so was abzuziehen...)

Außerdem, warum sollten sie dem Arbeitgeber bescheid sagen? Um zu sagen: "Ja hören sie mal Firma ---, der Herr ... der bei ihnen gerade angefangen hat ist Aufstocker, bezahlen sie den nicht zu viel das wird sonst angerechnet."


Und der Arbeitsvertrag geht das JC genau gesagt einen Dreck an. Da steht nichts drin was für das JC relevant wäre. Die müssen nur wissen das du ne Teilzeitstelle hast, vielleicht wie viel du verdienst, also den Geldeingang auf dem Konto, und das war's. In alles andere haben die ihre Nase nicht zu stecken.
Manchmal komme ich mir vor wie in einem Asterix-Comic.
Umzingelt von Denktnix, Machtnix, Weissnix, und Kannnix.
Und das schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, als Erklärnix weil Bringtnix.

blaumeise

Zitat von: Dagobert23 am 19. Oktober 2021, 22:29:32Ich möchte nicht, dass mein potentieller Arbeitgeber weiß, dass ich als Aufstocker noch Leistungen vom Jobcenter bekomme.

Kontaktiert das Jobcenter denn generell den Arbeitgeber, wenn man aufstocken muss? Selbstverständlich reiche ich alle Unterlagen wie den Arbeitsvertrag, Eingang des Gehaltes auf dem Konto, etc.beim Jobcenter ein.
Das JC kontaktiert nicht generell den Arbeitgeber. Aber wenn du nicht möchtest, dass der AG von deinem Leistungsbezug erfährt, solltest du das mit deinem Sachbearbeiter im JC besprechen. Denn laut §§ 57 und 58 SGB II ist der AG dem JC gegenüber zur Auskunft verpflichtet und zum Ausfüllen des Formulars "Einkommensbescheinigung". Der SB kann darauf verzichten, wenn du anderweitig deine Brutto- und Nettobezüge sowie das Datum des jeweiligen Gehaltszuflusses belegst, muss es aber nicht.

Yavanna

Zitat von: Christian007 am 21. Oktober 2021, 01:52:50
Woher sollen die denn wissen wo du Arbeitest?

...

Und der Arbeitsvertrag geht das JC genau gesagt einen Dreck an. Da steht nichts drin was für das JC relevant wäre. Die müssen nur wissen das du ne Teilzeitstelle hast, vielleicht wie viel du verdienst, also den Geldeingang auf dem Konto, und das war's. In alles andere haben die ihre Nase nicht zu stecken.

Das JC benötig die Gehaltsabrechnung mit Brutto und Netto, um den Freibetrag zu ermitteln. Da steht dann auch der AG drauf. Wenn der TE Abrechnung und Kontoauszug als Nachweis über den Zufluss einreicht, gibt es keinen Grund,  den AG zu kontaktieren