Ablauf und co zu psych neurologischer Begutachtung über Sg ?

Begonnen von jeschik, 23. Oktober 2021, 15:55:41

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jeschik

Hat jemand von euch mal eine psych/neurologische Begutachtung über das Sg gehabt und weiss wie sowas in etwa abläuft ?
Kommt es im Rahmen solch einer Untersuchung auch häufiger zu einer Blutabnahme ?

Lina

@jeschik

Einer Blutentnahme mußte Du nicht zustimmen.

Was heißt denn  psych/neurologische Begutachtung über das Sg ?

Normaler Weise ist das ein Gespräch mit einer Psychologin. Da mußt Du sagen, dass Du unbedingt Arbeiten möchtest und auch kannst. Wenn nicht, dann erklärst Du warum es Dir nicht möglich ist zu arbeiten.


jeschik

Zitat von: Lina am 23. Oktober 2021, 16:17:20
Was heißt denn  psych/neurologische Begutachtung über das Sg ?
das sollte bedeuten psychiatrisch/neurologische Begutachtung die durch das Sozialgericht beauftragt wurde

Gast50147

Dafür gibt es Leitlinien.
Die Gespräche können sich über Stunden hinziehen.
z.B. können körperliche Untersuchung oder auch Labor-Untersuchungen dabei  sein.
Da geht es auch um aktuelle Erkrankungen um die Medikation und Krankheits-und ganze Lebensgeschichte.
Das Ergebnis der Untersuchung kriegt er nicht mitgeteilt.
Auch die gerichtlichen Akteninhalte werden berücksichtigt genau so wie die bestehenden Befunde anderer Ärzte die vorher behandelt haben.
Das ist kein einfaches bla bla - psycho-Gespräch.










jeschik

Hallo harry danke für Deine Antwort. Habe schon die info bekommen das dieser termin wohl einige stunden dauern soll. stehen laboruntersuchungen hier in der entsprechenden leitlinie vom SG als standard ? oder ist in dieser angegeben in welchen fällen es zu einer laboruntersuchung kommt oder kommen darf ?

Gast50147

Als Mitwirkungspflicht gibt es nur das Erscheinen zum Termin, sonst ist auch die Anordnung zur Vorführung schnell möglich.
Eine Mitwirkungspflicht zum Inhalt der Begutachtung gibt es nicht.
Man kann auch einfach schweigen, aber das läuft dem Sachverhalt zuwider.
Die Kosten werden nach Gesetz abgerechnet. Stunde im Durchschnitt 70-80 €.
Diese trägt der Auftraggeber also das Gericht.
Aber je nach Ausgang des Verfahrens kannst auch du mit zur Kasse gebeten werden.
Ein Beistand ist bei der Untersuchung nicht erlaubt und einmal getätigte Aussagen vor dem Gutachter können nicht zurück genommen werden.

Mehr kann man im Vorfeld nicht dazu sagen. Wünsche schönes Wochenende.

jeschik

Danke ebenso ein schönes Wochenende.

Zitat von: Gast50147 am 23. Oktober 2021, 18:29:36einmal getätigte Aussagen vor dem Gutachter können nicht zurück genommen werden.
wenn man die falschen worte gewählt hätte, müsste man sich dann demnach unmittelbar korrigieren nehme ich an ?
Man darf aber eine schriftliche Gedankenstütze mitnehmen, wenn man sonst alles mögliche vergessen würde ?

Zitat von: Gast50147 am 23. Oktober 2021, 18:29:36Ein Beistand ist bei der Untersuchung nicht erlaubt und einmal getätigte Aussagen vor dem Gutachter können nicht zurück genommen werden.
Einen Beistand in dem Sinne bräuchte ich auch nicht wirklich. Hätte man aber ein recht darauf das zb. ein familienangehöriger vom gutachter angehört werden würde, wenn man selbst der meinung wäre, das es dem sachverhalt positiv dienlich sein könnte ?

Lina

@harry

kann jeschik so eine Untersuchung verweigern?

Warum gibt das Sozialgericht soviel Geld dafür aus? Vor Einbruch der DDR in die BRD habe ich nie etwas von solchen Untersuchungen gehört.
Irgendwie ist das bedenklich, in was für Situationen man hier in Deutschland kommen kann.

justine1992

Zitat von: Lina am 24. Oktober 2021, 06:44:23kann jeschik so eine Untersuchung verweigern?
Natürlich!
Diese Untersuchung ist nur Bedingung für etwas, das @jeschik will.

Zitat von: Lina am 24. Oktober 2021, 06:44:23Irgendwie ist das bedenklich, in was für Situationen man hier in Deutschland kommen kann.
Niemand muss hier leben. Ich wähle täglich neu, dass es für mich das bequemste Land ist.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gast50147

Zitat von: jeschik am 23. Oktober 2021, 20:57:34Man darf aber eine schriftliche Gedankenstütze mitnehmen,
Ja!
Zitat von: jeschik am 23. Oktober 2021, 20:57:34das zb. ein familienangehöriger vom gutachter angehört werden würde, wenn man selbst der meinung wäre, das es dem sachverhalt positiv dienlich sein könnte ?
Bedarf der Genehmigung des Gutachters oder des Gerichts
Zitat von: Lina am 24. Oktober 2021, 06:44:23
kann jeschik so eine Untersuchung verweigern?
Schwierig bis unmöglich.
TE hatte bereits eine psych. Untersuchung die das Gericht angeordnet hatte.
Dieses Gutachten wurde angegriffen, nachdem die Kompetenz des GA in Frage stand was er letztlich selbst zugab.
Mit der jetzigen Untersuchung will das Gericht Klarheit über das Krankheitsbild des TE um eine abschließende Entscheidung treffen zu können.
Eine Verweigerung dieser Untersuchung wäre für den TE mehr als nur kontraproduktiv.


jeschik

Zitat von: Gast50147 am 24. Oktober 2021, 10:30:03Zitat von: jeschik am 23. Oktober 2021, 20:57:34

    das zb. ein familienangehöriger vom gutachter angehört werden würde, wenn man selbst der meinung wäre, das es dem sachverhalt positiv dienlich sein könnte ?

Bedarf der Genehmigung des Gutachters oder des Gerichts

Wenn es eine genehmigung des Gutachters dafür braucht, ist dies wohl alles andere als üblich oder häufiger ?
Da mein nächster Familienangehöriger fast alles zu meinem gesundheitlichen sachverhalt betreffend miterlebt hat, hatte ich gedacht das der gutachter meine unfallfolgen evtl besser objektivieren könnte. Was hälst du hier von meiner idee dazu ?

Zitat von: Gast50147 am 24. Oktober 2021, 10:30:03Zitat von: Lina am 24. Oktober 2021, 06:44:23

    kann jeschik so eine Untersuchung verweigern?

Schwierig bis unmöglich.
TE hatte bereits eine psych. Untersuchung die das Gericht angeordnet hatte.
Dieses Gutachten wurde angegriffen, nachdem die Kompetenz des GA in Frage stand was er letztlich selbst zugab.
Mit der jetzigen Untersuchung will das Gericht Klarheit über das Krankheitsbild des TE um eine abschließende Entscheidung treffen zu können.
Nicht ganz richtig, es gab über das SG angeordnet bereits eine orthop. Untersuchung und dieses Gutachten wurde angegriffen, weil hier der GA seine Kompetenz überschritten hatte und eine einschätzung zum bisher einzigsten psych. Gutachten abgegeben hatte, welches vorgerichtlich, über die unfallkasse beauftragt wurde. 

Gast50147

Zitat von: jeschik am 24. Oktober 2021, 11:09:52Was hälst du hier von meiner idee dazu ?
Antrag bei Gericht stellen und begründen oder direkt mit dem GA reden
Zitat von: jeschik am 24. Oktober 2021, 11:09:52weil hier der GA seine Kompetenz überschritten hatte
Was ist hier unrichtig?
Zitat von: Gast50147 am 24. Oktober 2021, 10:30:03nachdem die Kompetenz des GA in Frage stand was er letztlich selbst zugab.

jeschik

Zitat von: Gast50147 am 24. Oktober 2021, 11:15:31Was ist hier unrichtig?
nicht ganz richtig war nur:
Zitat von: Gast50147 am 24. Oktober 2021, 10:30:03TE hatte bereits eine psych. Untersuchung die das Gericht angeordnet hatte.

Sagte ja, hatte bisher nur eine orthop. begutachtung über das SG und die psych. begutachtung war vorgerichtlich, die wurde damals bevor es zum gerichtsverfahren kam über die unfallkasse beauftragt.



Gast50147

Zitat von: jeschik am 23. Oktober 2021, 15:55:41
Hat jemand von euch mal eine psych/neurologische Begutachtung über das Sg gehabt und weiss wie sowas in etwa abläuft ?
Kommt es im Rahmen solch einer Untersuchung auch häufiger zu einer Blutabnahme ?
Das war deine Eingangsfrage und diese ist beantwortet. Alles weitere wären jetzt nur noch Spekulationen!

Diese Akten werden auch beigezogen:
« am: 23. November 2018, 17:57:34 »  # Jeschik  561
Nun kommt noch eine psychische begutachtung dazu, wo traumische Auswirkungen des Unfalls auf die persönlichkeit/psyche bewertet werden sollen.

« am: 07. August 2019, 12:14:34 »  # Jeschik 543
vor ca. 2 Jahren wurde aber auf mein Anliegen ein aktuelles Orth. Gutachten erstellt + psych. Gutachten, daraus resultiert die zu erwartende Rentenzahlung

jeschik



Zitat von: Gast50147 am 24. Oktober 2021, 11:40:29« am: 07. August 2019, 12:14:34 »  # Jeschik 543
vor ca. 2 Jahren wurde aber auf mein Anliegen ein aktuelles Orth. Gutachten erstellt + psych. Gutachten, daraus resultiert die zu erwartende Rentenzahlung
Diese genannten Begutachtungen haben damals über die UK als auftraggeber stattgefunden.  Da war ja noch nichts mit Gericht.

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