Vermittlungvorschlag trotz AU seit mehreren Monaten

Begonnen von Yosedimas, 16. November 2021, 09:32:50

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Yosedimas

Hallo,
ich stehe derzeit vor dem Problem, dass ich kürzlich zwei Vermittlungsvorschläge erhalten habe, obwohl ich - bedingt durch ua hochgradige Arteriosklerose - bereits seit mehreren Monaten krankgeschrieben bin.
In dieser Zeit habe ich mich zwei OP's unterzogen und in etwa 4 Wochen steht die dritte OP an, was der Sachbearbeiterin bekannt ist. Derzeit gilt die AU noch bis zum 26.11. , aber es ist bereits klar, dass ich weiterhin krankgeschrieben werde und das für einen geschätzten weiteren Zeitraum von 2 - 3 Monaten.
Muss ich vor diesem Hintergrund Bewerbungen schreiben, wobei noch erschwerend hinzukommt, dass 1 der beiden Vermittlungsvorschläge einen Job als Elektrinstallateur vorsieht, welcher ua Neuinstallation bzw Altbausanierung beinhaltet.
Nun ist es aber so, dass ich 2010 einen schweren inoperablen Bandscheibenvorfall und 2016 eine SchulterOP hatte. Seitdem darf ich nicht mehr schwer heben etc pp.  Darüber hinaus liegt ein Gutachten des ärztlichen Dienstes der ARGE vor, welches klar besagt, dass ich zwingend abwechselnd stehende/sitzende Tätigkeit brauche.
Muss ich vor diesem Hintergrund überhaupt auf die Vermittlungsvorschlge reagieren ?
Bin für jede Art von Rat dankbar

Greetz Yosedimas

Sheherazade

Gib mal bitte nähere Infos zu diesen Vermittlungsvorschlägen: Sind die von deinem Jobcenter? Ist dort eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten? Oder handelt es sich um Zeitarbeit (ungeprüftes Stellenangebot)?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yosedimas

Ja, die kommen vom Jobcenter.
Nein, es ist 1 Rechtsfolgenbelehrung dabei, bei dem oben beschriebenen Vorschlag nicht + jeweils das Standardantwortformular vonwegen beworben/vorgestellt, nicht beworben/ nicht vorgestellt
Bei dem beschriebenen Vorschlag handelt es sich um eine Zeitarbeit

crazy

Wenn keine Rechtsfolgenbelehrung handelt es sich um Vorschläge. Die kann jeder im JC wild verteilen.

Netterweise könntest Du sie zurücksenden mit nicht beworben, weil arbeitsunfähig

Yosedimas

Hatte die Rechtsfolgenbelehrung bei einem der Vorschläge übersehen...

Fettnäpfchen

Yosedimas

Zitat von: Yosedimas am 16. November 2021, 10:05:47Hatte die Rechtsfolgenbelehrung bei einem der Vorschläge übersehen...
Mach doch mal ausführlich, die Salamitaktik ist immer so mühselig!
Netiquette
Zitat•  Niemand weiß, was Du denkst oder meinst, es sei denn, Du schreibst es auch.
•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.

zusätzlich:
Zitat von: Yosedimas am 16. November 2021, 09:32:50Darüber hinaus liegt ein Gutachten des ärztlichen Dienstes der ARGE vor, welches klar besagt, dass ich zwingend abwechselnd stehende/sitzende Tätigkeit brauche.
Muss ich vor diesem Hintergrund überhaupt auf die Vermittlungsvorschlge reagieren ?
Zu 1
und was steht sonst noch in der sozial.......en Stellungsnahme des ÄD?
Zu 2
Jein

MfG FN

Quelle FAQ
Zitat von: ALG2-FAQMuss ich mich bewerben, während ich krank geschrieben bin?
Auf Jobangebote, die man während einer AU erhält, muss man sich bewerben. Auch bereits vom Amt vereinbarte Vorstellungstermine bei Arbeitgebern oder Maßnahmeträgern darf man nicht einfach "sausen" lassen, sondern muss unverzüglich, unter Hinweis auf die AU, einen neuen Termin vereinbaren oder, wenn man dazu selbst nicht in der Lage ist, durch einen Dritten vereinbaren lassen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

jens123

Naja, in den FAQ (https://hartz.info/index.php?topic=7.0) stehen Sachen, die teils etwas zusammen geschustert erscheinen, eher eine Meinung wiedergeben und wohl auch mal aktualisiert werden müssten.

Ich halte das für Humbug. Wenn man krank ist (AU) muss man sich nicht bewerben. Er/sie sollte per E-Mail nochmal nachhaken, ob das erst gemeint ist. Diese sog. Stellenangebote werden teilweise automatisiert verschickt, auch manchmal von anderen Mitarbeitern, die evtl. keinen Schimmer von der tatsächlichen Situation haben.

Wohin soll das führen, wenn sich ein Dauerkranker bewirbt? Völlig sinnlos und ins Leere laufend.

Gast32644

Zitat von: jens123 am 16. November 2021, 19:30:20
Naja, in den FAQ (https://hartz.info/index.php?topic=7.0) stehen Sachen, die teils etwas zusammen geschustert erscheinen, eher eine Meinung wiedergeben und wohl auch mal aktualisiert werden müssten.

Ich halte das für Humbug. Wenn man krank ist (AU) muss man sich nicht bewerben. Er/sie sollte per E-Mail nochmal nachhaken, ob das erst gemeint ist. Diese sog. Stellenangebote werden teilweise automatisiert verschickt, auch manchmal von anderen Mitarbeitern, die evtl. keinen Schimmer von der tatsächlichen Situation haben.

Wohin soll das führen, wenn sich ein Dauerkranker bewirbt? Völlig sinnlos und ins Leere laufend.

Er muss sich bewerben, denn die AU sagt nix darüber aus, dass er ewig krankgeschrieben sein wird. Viel wichtiger ist es, was in dem Gutachten der AfA steht. Gut möglich, dass die eine Stelle nicht weis, was die andere längst entschieden hat. Ich kenne das Problem von früher, hat lange gedauert, bis sich das mit meiner Schwerbehinderung überall auf den Ämtern herumgesprochen hatte.

Fettnäpfchen

Zitat von: jens123 am 16. November 2021, 19:30:20Ich halte das für Humbug. Wenn man krank ist (AU) muss man sich nicht bewerben.
Das ist falsch und hilft dem TE nicht weiter. Hier geht es nicht um Meinungen sondern um Recht oder nicht.
Zitat von: jens123 am 16. November 2021, 19:30:20Naja, in den FAQ (https://hartz.info/index.php?topic=7.0) stehen Sachen, die teils etwas zusammen geschustert erscheinen, eher eine Meinung wiedergeben und wohl auch mal aktualisiert werden müssten.
Dann mache Ottokar deine Veränderungsvorschläge. Ich habe auch schon ein zwei o. mehr Veränderungen durch Meldung veranlasst.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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