Heizkosten/Nebenkosten als Miteigentümer eines Einfamilienhauses

Begonnen von Suppenkasper, 15. November 2021, 16:00:27

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Suppenkasper

Hallo liebe Community,
bisher war ich ein stiller Mitleser einiger interessanter Themen, mit denen man sich als Hartz4ler auseinander setzen muss.
Leider habe ich auf meine Frage keine Antwort gefunden, deswegen habe ich mich heute angemeldet, um auf eure Schwarmintelligenz zurückzugreifen :grins:

Ich bin seit Ende letzten Jahres Bezieher von Hartz-IV, kurz zuvor ist mein Vater verstorben und lebe mit meiner Mutter seitdem nur noch zweit in meinem Elternhaus.
Durch die gesetzliche Erbfolge bin ich neben meiner Mutter und meiner Schwester Miteigentümer dieses Hauses geworden. Mein zuständiger JC wurde entsprechend informiert, lief alles einwandfrei. Meine Schwester lebt nicht in der Haushaltsgemeinschaft.

Seit ich meine SA in der Leistungsabteilung darüber informiert habe, bekomme ich diverse Kosten (Grundsteuer, Müll- & Ab-/Wassergebühren, Schornsteinfeger, Gebäudebrand- und Wohngebäudeversicherung) anteilig erstattet. Genauer gesagt 50% vom Rechnungsbetrag/Abschlag, diese leite ich dann an meine Mutter weiter.
Beim Thema "Heizkosten" hieß es damals, wenn es soweit wäre, dass wir Heizöl und Brennholz benötigen, soll ich einfach einen Antrag zur Beschaffung von Heizmaterial stellen.

Im Oktober war es dann soweit und ich wollte mich bei meiner SA nochmals genauer über den Ablauf informieren. An der allgemeinen Hotline habe ich um einen Rückruf gebeten, der Service-Mitarbeiter vermerkte dies und er könne mir auch garnicht so richtig helfen, da jeder SA das anders handhabt.
Jedenfalls habe ich Anfang November einfach einen positiven Bescheid bekommen (kein Rückruf etc.) und das mir 549,90 Euro überwiesen werden zur Beschaffung von Heizmaterial für den Zeitraum 01.Okt. 2021 - 30. Sept. 2022. Ich war total happy.
Berechnungsgrundlage (2 Personen): https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/KdU_Ordner/KdU%20Aichach-Friedberg%20LK%20-%2001.01.2021.pdf


Jetzt frage ich mich aber, da ich mich in der Materie nicht wirklich gut auskenne und ich bei meiner Recherche nichts hilfreiches gefunden habe, ob der Betrag i. H. von 549,90 Euro das Maximum ist was ich bekommen kann?
Ich möchte keinesfalls in "Saus und Braus" auf Kosten der Solidargemeinschaft leben, aber ich habe die Preisentwicklung bei Heizöl verfolgt (total irre :wand:). Des Weiteren befindet sich mein Elternhaus auf dem Dämmstandard von 1984 und die Zentralheizung hat auch schon einige Jahre auf dem Buckel (24 Jahre).



Ich freue mich über Antworten, Tipps oder Anregungen.
Danke euch :smile:

crazy

Das kommt darauf an wie groß dein bewohnter Teil ist bzw. das Haus.
Da Heizöl gerade so 80 Euro/100 Liter kostet, könnte es knapp werden.
Deine Mutter legt die anderen 550 hin, Sind gerade mal 1100 Euro. Hätte im Frühjahr 2021 locker gereicht.
Wenns früher leer ist Antrag stellen, vielleicht hat sich der Ölpreis dann schon wieder beruhigt

Fettnäpfchen

Zitat von: Suppenkasper am 15. November 2021, 16:00:27Meine Schwester lebt nicht in der Haushaltsgemeinschaft.
Weiß nicht ob das wichtig ist und die Berechnung ist auch nicht meins ABER
Warum bildet Ihr eine HG? bist du U25 und/oder hast keine Ausbildung/Studium
und warum gibt es nur die Hälfte wenn ihr eine HG bildet
550:12 =45,83333333 und bei H.Thome steht für zwei Personen 91,65 €

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

crazy

Die Mutter zahlt ihren Kram selber!
Der TE bekommt die Hälfte aller Kosten als KdU. Das ist schon richtig so.
Wenn die Schwester als 3eEigentümerin keine Nutzungsentschädigung von Mutter und Bruder/Schwester haben möchte ist das nett.
Bei Rep wäre sie jedoch zu beteiligen als Miteigentümerin.

Fettnäpfchen

Zitat von: crazy am 16. November 2021, 15:14:42Die Mutter zahlt ihren Kram selber!
damit ist aber nicht klar warum es eine HG sein soll und ob diese gerechtfertigt ist.
Der TE als Antragsteller ist eine einzelne Person und eine BG aus einer Person hat Anspruch auf 72,5 X 12 = 870

Also mal schauen was der TE zur HG schreibt.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Suppenkasper

Hallo Ihr beiden, erstmal ein großes Dankeschön für eure Antworten :ok:

Zitat von: crazy am 15. November 2021, 16:59:36
Das kommt darauf an wie groß dein bewohnter Teil ist bzw. das Haus.
Da Heizöl gerade so 80 Euro/100 Liter kostet, könnte es knapp werden.
Deine Mutter legt die anderen 550 hin, Sind gerade mal 1100 Euro. Hätte im Frühjahr 2021 locker gereicht.
Wenns früher leer ist Antrag stellen, vielleicht hat sich der Ölpreis dann schon wieder beruhigt
Ja, Anfang 2021 waren die Preise humaner, aber da hatten wir alle noch andere Probleme: Nachlass (Tod meines Vaters war Ende Nov. 2020), meine gesundheitlichen Probleme.
Mein Elternhaus hat eine Gesamtwohnfläche von 160 qm, es ist auch eine zusammenhängende Wohneinheit. Ich kann alle Räume im EG, 1. Stock und Keller mitbenutzen.
Es ist nichts räumlich getrennt und derzeit auch nicht geplant.

Also du meinst, wenn das Heizöl nicht reichen sollte bzw. Anfang nächsten Jahres ausgeht, evtl. wird es ja mal wieder ein richtig knackiger Winter, dann soll ich nochmal einen Antrag stellen und diesen entsprechend begründen (Kalter Winter, Zustand des Hauses, Technischer Stand der Heizung)?

Jetzt nochmal nachzufragen und mit den stark gestiegenen Heizölpreis zu argumentieren, ist eher sinnlos oder?
Oder besteht eine Möglichkeit über die große Wohnfläche (160 qm) noch eine Nachzahlung für Heizöl in diesem Jahr zu bekommen?
Aber wahrscheinlich auch nicht, da dies ja den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mietern und Eigentümern widerspricht.


MfG Suppe

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. November 2021, 15:00:20
Zitat von: Suppenkasper am 15. November 2021, 16:00:27Meine Schwester lebt nicht in der Haushaltsgemeinschaft.
Weiß nicht ob das wichtig ist und die Berechnung ist auch nicht meins ABER
Warum bildet Ihr eine HG? bist du U25 und/oder hast keine Ausbildung/Studium
und warum gibt es nur die Hälfte wenn ihr eine HG bildet
550:12 =45,83333333 und bei H.Thome steht für zwei Personen 91,65 €

MfG FN
Ich selber (M), 29 Jahre, abgeschlossene Berufsausbildung, anschließend Studium. Beim Anfertigen meiner Abschlussarbeit habe ich dann aufgrund familiärer Umstände plus Stresssituation Depressionen bekommen.

Auf deine Frage: Warum eine HG mit meiner Mutter.
Am Anfang diesen Jahres (Nachlassverfahren war gerade abgeschlossen) habe ich das beim Thema KdU so verstanden:
Ich selber bilde eine Bedarfsgemeinschaft, aber mit meiner Mutter eine Haushaltgemeinschaft, weil ich mit ihr zusammen in unserem Einfamilienhaus wohne.
Das ist eine zusammenhängende Wohneinheit, ich habe dort keine eigene Etage/ eigenen Wohnbereich, sondern nur mein Zimmer und kann alle anderen Räume vom Keller bis zum Dachboden mitbenutzen.

Ich konnte den Betrag nachvollziehen, den der JC höchstwahrscheinlich so berechnet hat:
H.Thome-Liste: Heizkosten für 2 Personen - 91,65 Euro/Monat. 91,65€ x 12M = 1.099,8 Euro, dieser Betrag dann durch zwei Personen (Mutter und ich) = 549,90 Euro Heizkostenerstattung für mich.
Wie @crazy schon richtig geschrieben hat, zahlt meine Mutter die andere Hälfte aller anfallenden Kosten, bei Heizöl das selbe Spiel.

Ich weiß jetzt nicht, ob das überhaupt möglich ist, dass nur ich als eine Hausgemeinschaft von meinem JC angesehen werden. Ich würde es jetzt aber mal verneinen.
Natürlich würde ich lieber die 72,50€/M. für Heizkosten nehmen, sind ja wie du schon geschrieben hast 320 Euro mehr im Jahr :yes:


MfG Suppe

crazy

Ihr seid auch keine HG.Ihr seid eine Wohngemeinschaft, die sich die Kosten halbe/halbe teilt.
Du bekommst den vollen Regelsatz deiner Einmann BG und Krankenversicherung plus Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten für das gesamte Haus.
Und ja, wenn es nicht reicht und Du bis dahin noch nicht Arbeit hast oder dein Studium zu Ende bringst kannst Du eben weil die Kosten höher sind.
Nachschlag bekommen.
Da Du Eigentümer bist braucht es auch keine Vereinbarung mit deiner Mutter über Kostenbeteiligung und Wohnraumverteilung.
Sobald nachgetankt werden muss reichst Du das einfach beim JC ein.

Suppenkasper

Zitat von: crazy am 17. November 2021, 14:17:56
Ihr seid auch keine HG.Ihr seid eine Wohngemeinschaft, die sich die Kosten halbe/halbe teilt.
Du bekommst den vollen Regelsatz deiner Einmann BG und Krankenversicherung plus Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten für das gesamte Haus.
Und ja, wenn es nicht reicht und Du bis dahin noch nicht Arbeit hast oder dein Studium zu Ende bringst kannst Du eben weil die Kosten höher sind.
Nachschlag bekommen.
Da Du Eigentümer bist braucht es auch keine Vereinbarung mit deiner Mutter über Kostenbeteiligung und Wohnraumverteilung.
Sobald nachgetankt werden muss reichst Du das einfach beim JC ein.
Danke für die ausführliche Antwort.
Ich dachte es würde im System nur die Begriffe: Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft geben, aber wieder was gelernt mit Wohngemeinschaft.

Deinen Vorschlag werde ich so umsetzen, wenn es nicht reichen sollte.

Fettnäpfchen

Suppenkasper

Zitat von: Suppenkasper am 17. November 2021, 16:00:30Ich dachte es würde im System nur die Begriffe: Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft geben, aber wieder was gelernt mit Wohngemeinschaft.
Vllt. hast ja du die Begrifflichkeiten falsch verstanden und dein JC hat alles richtig gemacht. Ganz einfach mal deinen Bewilligungsbescheid anschauen. Wenn deine Mutter mit aufgeführt ist hat das JC falsch beschieden. Das solltest du ändern und wenn es nur darum geht das es gesetzeskonform ist. Als SingleBG hast du ja laut Liste einen höheren Anspruch falls das JC der Meinung sist es wäre weniger dann nur weil die von zwei Personen ausgehen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.