Heizkosten Erhöhung und ungenehmigt umgezogen, Antrag sinnvoll?

Begonnen von SucheHilfe, 19. November 2022, 19:59:19

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sese

Zitat von: FritzLoch am 01. Dezember 2022, 11:10:06
Zitat von: Sese am 01. Dezember 2022, 11:08:42Ich bin auch gerade mit meiner Tochter umgezogen. Der Umzug war zwar erforderlich (Platzmangel), aber die neue Wohnung liegt 88 Euro über der Angemessenheitsgrenze.

Also muss das JC derzeit wirklich die tatsächlichen Kosten übernehmen ?



Da die Überprüfung der Angemessenheit temporär entfallen ist , ja!

Wie lange muss das JC die tatsächlichen Kosten zahlen ?

Bis zum Ende des Bewilligungszeitraums ?

Fettnäpfchen

Sese

Zitat von: Sese am 01. Dezember 2022, 22:49:08Meinst du es macht Sinn, es sofort einzufordern, also zeitgleich mit dem Einreichen der Änderungsmitteilung, Umzugsbegründung, Anlage KdU, Mietbescheinigung und Meldebestätigung ?
Natürlich
Das dann aber als Ü-Antrag wie es ja schon von User Ingrida am
 - 23. November 2022, 10:52:24 ge/beschrieben wurde.
Dein Umzug war ja 2021 und dafür hast du nur noch bis Ende 12.22 Zeit.
Ü- Anträge findest du sogar in dem Link von Tacheles da halt den richtigen raus suchen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sese

Im link steht:

"Die Angemessenheitsfiktion gilt nur für Bewilligungsabschnitte, die in dem Zeitraum 01.03.2020 bis 31.03.2022 begonnen haben."

Ich dachte, bis zum 31.12.2022 ??

Fettnäpfchen

Sese

Zitat von: Sese am 02. Dezember 2022, 21:01:45Ich dachte, bis zum 31.12.2022 ??
Ist das wichtig wenn du 21 umgezogen bist?
oder fängst du trollen an?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sese

Ich bin jetzt zum 01.12. umgezogen.

Ich habe diesen Beitrag "gekapert" statt einen neuen anzufangen, weil ich auch Fragen zur Angemessenheitsfiktion hatte.


Fettnäpfchen

Jetzt weißt du warum man das nicht machen soll die Nutzungsbedingungen sind schließlich nicht umsonst da!
Dann mach mal was neues auf und schreib da rein was man braucht solltest du jetzt ja wissen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

SucheHilfe

Also ich hab heute den Brief bekommen und zu meiner Überraschung wurden die höheren Heizkosten voll übernommen und hab direkt den Änderungsbescheid bekommen.

Ich hatte auch einen Überprüfungsantrag geschrieben wegen den 20 Euro Heizkosten, die ich selber zahle vom Regelsatz aufgrund des ungenehmigten Umzugs, wegen https://tacheles.hz-webdesign.org/aktuelles/archiv/angemessenheitsfiktion-in-den-unterkunftskosten-fuer-das-jahr-2020-und-2021-jetzt-ueberpruefungsantraege-stellen-2.html aber da habe ich noch keine Antwort drauf bekommen.

Im Änderungsbescheid steht auch noch drin ,,Kürzung wg. nicht erforderlichen Umzug" 20 Euro monatlich.

Aber ich bin jetzt erstmal froh, dass die höheren Heizkosten übernommen wurden und warte ab, was die zu den 20 Euro sagen.

Gruß

Fettnäpfchen

SucheHilfe

Zitat von: SucheHilfe am 15. Dezember 2022, 14:36:00zu meiner Überraschung wurden die höheren Heizkosten voll übernommen und hab direkt den Änderungsbescheid bekommen.
Schön zu lesen so eine Rückmeldung freut einen doch!
Liest sich allerdings als ob das erst ab Antragstellung genehmigt ist denn sonst würde das untere Zitat auch erledigt sein.
Zitat von: SucheHilfe am 15. Dezember 2022, 14:36:00aber da habe ich noch keine Antwort drauf bekommen.

Im Änderungsbescheid steht auch noch drin ,,Kürzung wg. nicht erforderlichen Umzug" 20 Euro monatlich.
Wobei der letzte Satz hier eigentlich darauf hindeutet dass der Ü-Antrag auch anerkannt werden sollte.

Kannst du da mal Licht ins Dunkle bringen? Evtl Bescheid anonymisiert einstellen oder abtippen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.