Vermieterin verstorben - Ehegatte möchte die Miete auf anderes Kto. haben

Begonnen von Mostrich84, 26. Oktober 2021, 16:00:41

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Mostrich84

Hallo zusammen,


leider ist vor kurzem ( Freitag ) unsere Vermieterin verstorben.

Heute habe ich den Ehemann flüchtig getroffen und er hat mich gebeten die Mietzahlung ab dem Folgemonat bitte auf ein anderes Kto. zu überweisen.

Generell habe ich damit kein Problem, kommt mir allerdings doch etwas komisch vor... oder täusche ich mich hier? Ich weiß, dass die beiden noch keine 2 Jahre verheiratet waren. Ob er Kto Zugriff auf das Kto der Vermieterin hat weiß ich nicht.




BigMama

Bis geklärt ist, wer der Erbe bzw. die Erben sind, würde ich das Geld weiterhin auf das im Mietvertrag stehende Konto überweisen. Der/die rechtmäßigen Erben erhalten dann später Zugriff auf die Konten.
Ohne etwas Schriftliches würde ich kein Geld woander hin überweisen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Yavanna

Es ist leider so, dass wenn zu Lebzeiten keine Kontovollmacht erstellt wurde, der Witwer zunächst keinen Zugriff auf das Konto hat.

Gast50147

Die Überweisung auf ein anderes Konto als das welches im Mietvertrag steht ist eine einseitige Vertragsänderung.
Ob der Ehemann dazu jetzt schon alleine berechtigt ist, ist fraglich.
Auf alle Fälle sollte er dir schriftlich geben, dass ab.... die Miete auf das neue Konto Nr..... zu überweisen ist.
Dann bist du auf der einigermaßen sicheren Seite.

mousekiller

Der Ehemann muss mit einem Erbschein nachweisen, dass er erbberechtigt ist. Vorher würde ich die Miete auf das bisher laufende Konto einzahlen. Musste ich auch tun, als mein Mann starb und ich das Konto auflösen wollte.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Mostrich84

Zitat von: BigMama am 26. Oktober 2021, 16:03:11
Bis geklärt ist, wer der Erbe bzw. die Erben sind, würde ich das Geld weiterhin auf das im Mietvertrag stehende Konto überweisen. Der/die rechtmäßigen Erben erhalten dann später Zugriff auf die Konten.
Ohne etwas Schriftliches würde ich kein Geld woander hin überweisen.

Zitat von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 16:11:32
Die Überweisung auf ein anderes Konto als das welches im Mietvertrag steht ist eine einseitige Vertragsänderung.
Ob der Ehemann dazu jetzt schon alleine berechtigt ist, ist fraglich.
Auf alle Fälle sollte er dir schriftlich geben, dass ab.... die Miete auf das neue Konto Nr..... zu überweisen ist.
Dann bist du auf der einigermaßen sicheren Seite.


Das scheint mir auch zumindest der sichere Weg zu sein. Werde ich so machen.

Also die Zahlung auf das alte Konto weiterführen. Zumindest bis ich den entsprechenden Erbnachweis habe

Danke schön :-)

Maunzi

Hatte so was ähnliches kürzlich bei der Wohnung meines Vaters, da ist der Ehemann der Vermieterin verstorben und der Sohn kam dann gleich an die Mieter ran (von Tür zu Tür!) und bat mit nem kleinen Zettelchen um die Überweisung der Miete an das neue Konto. Zum Glück hat die Tochter der Vermieterin das bemerkt und es aufklären können.

Hier gab es übrigens ein Berliner-Testament, bedeutet die Ehefrau hat alles geerbt und wie sich rausstellte, war es sogar von Anfang an ihr Haus, welches sie in die Ehe eingebracht hatte!

Also hab acht bei sowas, das kann ordentlich Ärger nach sich ziehen! Du weißt nie wer wirklich der Erbe ist - kann auch gut jemand anderes sein und der Ehemann erbt nur den Pflichtteil oder so... weiß man nie!
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Mostrich84

Zitat von: Maunzi am 28. Oktober 2021, 18:39:27
Hatte so was ähnliches kürzlich bei der Wohnung meines Vaters, da ist der Ehemann der Vermieterin verstorben und der Sohn kam dann gleich an die Mieter ran (von Tür zu Tür!) und bat mit nem kleinen Zettelchen um die Überweisung der Miete an das neue Konto. Zum Glück hat die Tochter der Vermieterin das bemerkt und es aufklären können.

Hier gab es übrigens ein Berliner-Testament, bedeutet die Ehefrau hat alles geerbt und wie sich rausstellte, war es sogar von Anfang an ihr Haus, welches sie in die Ehe eingebracht hatte!

Also hab acht bei sowas, das kann ordentlich Ärger nach sich ziehen! Du weißt nie wer wirklich der Erbe ist - kann auch gut jemand anderes sein und der Ehemann erbt nur den Pflichtteil oder so... weiß man nie!


Grüße und danke für deine Antwort,

ich habe den Dauerauftrag nicht geändert und lasse die Mietzahlung auf das " alte " Konto weiterlaufen.