Kontoauszüge einreichen

Begonnen von Catwomann, 29. Oktober 2021, 15:24:09

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Catwomann

Ich habe Gestern meine Weiterbewilligung der ALGII Leistung erhalten und auch gleichzeitig die Aufforderung
für die letzten 3 Monate Kontoauszüge einzureichen.
Das alles ist soweit ja in Ordnung, nun habe ich aber im September und August Selbstgesparte Geldbeträge auf
mein Konto eingezahlt, jetzt ist meine Frage, ob ich dadurch jetzt Probleme mit dem Jobcenter bekomme ?
Die könnten mir das Geld ja evtl. als Einkommen anrechnen oder wie sieht das aus ?

Fettnäpfchen

Catwomann

Zitat von: Catwomann am 29. Oktober 2021, 15:24:09Die könnten mir das Geld ja evtl. als Einkommen anrechnen oder wie sieht das aus ?
Dann werden sie nachfragen und dann kannst du dass ja erklären.
Solange dein Schonvermögen nicht überschritten ist sollte das kein Problem sein.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Catwomann

Erst mal danke für die info und wie hoch ist das Schonvermögen eigentlich ?

Yavanna

Zitat von: Catwomann am 29. Oktober 2021, 18:32:23
Erst mal danke für die info und wie hoch ist das Schonvermögen eigentlich ?
Zurzeit 60.000
Im Normalfall dein Alter x 150 + einmalig 750

Harald53

Zitat von: Catwomann am 29. Oktober 2021, 15:24:09
Ich habe Gestern meine Weiterbewilligung der ALGII Leistung erhalten und auch gleichzeitig die Aufforderung
für die letzten 3 Monate Kontoauszüge einzureichen.

Steht in dem Weiterbewilligungsschreiben das die Leistungen vorläufig bewilligt wurden oder wurde ganz normal für 1 Jahr verlängert?
Wenn dort nichts vorläufig bewilligt wurde, dann ist dein Antrag ja bereits abschließend bewilligt.
Dann brauchst du auch keine Auszüge mehr einreichen.

jeschik

Zitat von: Yavanna am 29. Oktober 2021, 19:26:35Zurzeit 60.000
und dies ist immer noch gültig ? war das nicht zeitlich begrenzt auf ein datum ?
Dies kann aber doch nicht für wba und neuanträge gleichermaßen gelten oder ?

Catwomann

Der Weiterbewilligungsantrag wurde für 1 Jahr festgelegt und nicht vorläufig.

a_good_heart

Zitat von: Harald53 am 29. Oktober 2021, 22:04:57Wenn dort nichts vorläufig bewilligt wurde, dann ist dein Antrag ja bereits abschließend bewilligt.
Dann brauchst du auch keine Auszüge mehr einreichen.

Dann wird die Zahlung ratz fatz wegen fehlender Mitwirkung eingestellt... :zwinker:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Catwomann

Warum sollte die zahlung wegen fehlender Mitwirkung eingestellt werden ?
Ich reiche die angeforderten Kontoauszüge ja ein.

Fettnäpfchen

 :offtopic:

jeschik
Zitat von: jeschik am 30. Oktober 2021, 12:59:48und dies ist immer noch gültig ? war das nicht zeitlich begrenzt auf ein datum ?
Dies kann aber doch nicht für wba und neuanträge gleichermaßen gelten oder ?
Das geht im Moment bis Ende dieses Jahres und gilt für beides,
was ausgenommen wurde ist die Angemessenheitsprüfung für KdUH.
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket
:offtopic: (Ende)

MfG FN
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Catwomann


CCR

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Oktober 2021, 16:02:20
Solange dein Schonvermögen nicht überschritten ist sollte das kein Problem sein.
Bei Bargeld Einzahlung werden sie jedoch Fragen wo das herkommt.

Catwomann

Das können die auch gerne machen, bei mir ist alles legal.

CCR

wenn im ALG II Antrag in der Spalte Bargeld der Betrag eingetragen wird gibts auch keine Vertächtigungen.

Harald53

Zitat von: a_good_heart am 31. Oktober 2021, 14:15:40
Zitat von: Harald53 am 29. Oktober 2021, 22:04:57Wenn dort nichts vorläufig bewilligt wurde, dann ist dein Antrag ja bereits abschließend bewilligt.
Dann brauchst du auch keine Auszüge mehr einreichen.

Dann wird die Zahlung ratz fatz wegen fehlender Mitwirkung eingestellt... :zwinker:

Da wird nix eingestellt, deshalb habe ich ja extra vorher gefragt ob die Bewilligung unter auflagen erteilt wurde.
Es wurde nicht vorläufig bewilligt, sondern abschließend, von daher kann auch keine fehlende Mitwirkung entstehen.