EKS Fristen für abschließende Angaben

Begonnen von Benny74, 04. Oktober 2021, 04:41:54

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Benny74

Hallo.

Ich verzweifle am Jobcenter, weil ich die grundsätzlich nie erreiche, wenn ich noch Zeit habe und wenn ich denen Post schicke, bekomme ich keine vollständige Antwort. Es kann sein, dass ich mich auch missverständlich ausgedrückt habe. Oder es wurde von denen vergessen, weil die es zu selbstverständlich halten.

Stand ist immer noch,
- dass ich seit ca 6 Wochen arbeite und griundsätzlich genug dabei herum kommt, aber immer erst zum 15. des nächsten Monats.
- dass meine letzte Bewilligung von Anfang Juli bis Ende Dezember 2021 ausgestellt ist,
- dass die Bewilligung vorläufig ist, weil ich Fahrtkosten und Aufwandentschädigung für die Vereinsarbeit bekomme und die Leistungsstelle es als Selbstständigkeit bewertet haben.

Daher steht noch aus, dass ich einen Anhang EKS ausfülle, der nicht vorläufig sondern abschließend ist. Laut Bewilligungsbescheid muss ich das innerhalb von einem Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraums machen. Jetzt wollte ich eigentlich, dass die mir sagen WANN ich das schicken muss, weil ich Angst habe das zu früh oder spät zu schicken und dass sie es dann nicht akzeptieren, weil es nicht vollständig genug ist oder zu spät kommt. DIe haben mir nur  einen Brief geschrieben, wo sie mir das Formular dafür beigelegt haben und sind auf die Frage nicht eingegangen, wann ich das schicken soll. Sinn macht für mich:

- A: Januar 2022, weil das das ursprüngliche Datum ist.
- B: September 2021, weil ich im September zum ersten mal voll gearbeitet habe und zu viel verdient habe, was blöd wäre, weil ich dann schon zu spät wäre
- C: Oktober 2021 weil das erste mal zu viel Geld zugeflossen ist

Gibt es da eine Regelung? Wenn ich anrufe nehmen sie nicht mehr ab und bei E-Mails bin ich mir nicht sicher, ob die ü+berhaupt ankommen, weil ich darauf noch nie eine Realtion bekommen habe.

Aber Hauptsache auf der Bewilligung steht fett gedruckt drauf, dass der gesamte Betrag zurückverlangt werden darf, wenn die Unterlagen nicht fristgerecht eingehen und als Frist ist so eine schwammige Formulierung statt eines Datums geschrieben.

Liebe Grüße Benny74

crazy

Etwas verwirrend.
Ich versuchs mal.
Wenn Du jetzt am 15.10. das erste mal Einkommen erhälst, ist das sofort mit Nachweis zu melden.
Dann endet dein Leistungsbezug, wenn das Einkommen ausreicht.

Die EKS sollte für die Vereinsarbeit sein. Da Du dann eh nicht mehr Hilfebedürftig bist, hat sich das erledigt. Ergo nur noch inkl. Oktober mit einreichen und gut ist.

Dass Du seit 6 Wochen Erwerbstätig bist, hast Du hoffentlich gemeldet.

Grundsätzlich wären EKS am Anfang des BWZ als vorläufig(also als Schätzung deinerseits)
und dann nach Ende des BWZ noch mal als tatsächlich nebst Nachweisen notwendig.

Benny74



Zitat von: crazy am 04. Oktober 2021, 08:15:32
Die EKS sollte für die Vereinsarbeit sein. Da Du dann eh nicht mehr Hilfebedürftig bist, hat sich das erledigt. Ergo nur noch inkl. Oktober mit einreichen und gut ist.

Okay, aber dann wäre es im November fällig, weil den Oktober kann ich früher nicht wissen.

Noch mal zum zeitlichen Ablauf.

vorläufige Bewilligung für 1. Juli 2021 bis 31.Dezember 2021, selbstverständlich mit vorläufig ausgefüllten EKS beantragt.

Mitte August Anstellung im Getränkemarkt / Veränderungsmitteilung ausgefüllt

Brief zurück bekommen mit einem Formular EK und einem Formular Einkommensbescheinigung. Im Breif stand es fehlen EK und Einkommensbescheinigung für August und September.

Alles ausgefüllt und ausfüllen lassen. EK und Einkommensbescheinigung für August mit Notiz abgegeben, dass ich unsicher bin, wann abschließender EKS ausgefüllt werden muss und dass ich dafür Formular EKS brauche und außerdem noch ein Formular für Einkommensbescheinigung für September.

Es kommen zurück ein Formular EKS und ein Formular Einkommensbescheinigung. Aber kein Hinweis wann das EKS zurücksein soll.

Geld kommt zum ersten mal etwas im September für die paar Tage im August, aber sind nur gut oder knapp 400 Euro. Im Oktober wird jetzt volles Gehalt für September kommen, ob 3 oder 4 stellig kommt auf die Steuer und Überstunden an, da lasse ich mich mal überraschen, aber auf jeden Fall mehr als ALG2.

Liebe Grüße Benny74

crazy

Wir haben bereits Oktober!!!

Im Übrigen bekommst Du immer monatlich eine Lohn/Gehaltsabrechnung vom AG. Du brauchst also nicht jeden Monat ein Formular des JC ausfüllen lassen.
Wenn Dir im Oktober kein Geld für die Vereinsarbeit zukommt dann ist das so. Ergo null Euro für Oktober eintragen, fertisch!
Und danach ist Schluss mit JC!

Benny74

Eben es ist Oktober und bis gestern, wusste ich noch nicht, dass ich am Samstag Fahrdienst für Kinder im Verein mache. Ich weiß das vorher nie und sehe auch nicht ein, weitere Hilfen für den Verein für den Rest des Monats auszusetzen, nur weil das Jobcenter weltfremd ist und ich da 0 Euro für Oktober einrtragen kann. Beziehungsweise 0 Euro sind es jetzt schon nicht mehr. AM Ende heißt es dann wieder ich betrüge.

Ich fülle das jetzt entweder mit oder ohne Oktober aus, aber das kommt darauf an, wann der Arbeitgeber die letzte Einkommensbescheinigung ausgefüllt hat, weil ich bestimmt nocht noch zwei mal Porto zahle. Danach ist  klar, dass es ab Oktober nichts mehr gibt und damit ist das für mich erledigt. Gegebenenfalls bekommen die noch überzahltes zurück und dann Feierabend.

Tut mir leid. Ich weiß, du wolltest helfen, aber ich mach es jetzt wie ich denke, weil mir das nicht hilft. Ich kann nicht jedes mal neue falsche Annahmen ausräumen, dann sind wir erst Ostern bei einer Lösung.

crazy

Genau, Du trägst für Oktober jetzt ein was Du voraussichtlich vom Verein bekommen wirst.
Und Einreichen aller Belege umd des EKS Formulars ab 15.10. denn da hast Du die Abrechnung deines AG erhalten und dein Gehalt auf dem Konto. Vorher geht nicht, Du musst auf deine Lohnabrechnung warten!

Benny74

Voraussichtlich und abschließend ist ein Widerspruch.

Darum habe ich das weg gelassen und Anfang der Woche abgeschickt. Jetzt warte ich auf die Antwort.

Ich bin gespannt, weil ich nicht komplett kapiert habe, wie die Gesetze sind. Aber ich bin innerlich darauf vorbereitet knapp 1000 Euro zurück zahlen zu müssen und bin entsprechend erstmal sparsam geblieben. Corona ist auch noch nicht überwunden und daher sind viele Sachen für die ich Geld ausgeben wollen würde auch nur eingeschränkt nutzbar. Hauptsache das bleibt jetzt nicht so bis die Befristung ausläuft und dann heißt es wieder, Ersparnisse ausgeben bevor man etwas bekommen kann. Ich würde dann doch lieber ein hübscheres Auto oder neuen Fernseher holen. Umziehen ist zurzeit auch echt schwierig.