Krankschreibung online - nicht akzeptiert? rechtens?

Begonnen von Frage-zeichen, 11. November 2021, 19:21:59

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Frage-zeichen

Hallo ihr Lieben,

ich hatte vor wenigen Tagen einen Jobcenter-Termin. Da es mir momentan nicht gut geht, aufgrund von psychischen Problemen  habe ich per App einen sogenannten online Arzt aufgesucht. Ich wohne in meiner Gegend noch nicht so lange und habe hier keinen festen Arzt, aufgrund Corona und auch der allgemeinen Situation hier in der Gegend (Hohes Patientenaufkommen) ist es sehr schwierig einen Arzt zu finden der Neupatienten annimmt.

Habe nach ein wenig googlen diese Möglichkeit gefunden und dort per Video-Call mit dem Arzt gesprochen und er hat auf diese Weise eine fern Diagnose gestellt. Ich habe eine Überweisung, eine Krankschreibung sowie ein Rezept bekommen - alles online.

Diese Krankschreibung habe ich dann meiner zuständigen Sachbearbeiterin per e-mail geschickt. Kurz darauf kam die Antwort das nun meine Leistungen eingestellt werden, da die Krankschreibung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde und sie daher davon ausgeht das ich mein Bundesland unerlaubt verlassen hätte. Daraufhin habe ich ihr die Situation erklärt, wie es dazu kam, dass die Krankschreibung in einem anderen Bundesland ausgestellt worden ist. Dazu habe ich ihr alle Belege wie Screenshots und co. geschickt.

Als Antwort habe ich nun das erhalten:

"Bitte achten Sie zukünftlich darauf, dass ihre Bescheinigungen von Ärzten in "Meine Stadt" erstellt werden."

1. Ist das rechtens? Darf das Jobcenter bestimmen welcher Arzt aus welcher Gegend mir eine Krankschreibung ausstellen darf?
2. Ist die Sperre rechtens? Ich habe keine antwort erhalten, ob die Sperre nun durchgesetzt wird oder nicht, der Satz lässt beides irgendwie etwas offen.
3. Ist das Jobcenter gezwungen auch Krankschreibungen von einem Arzt per Video-Call anzunehmen?

Danke schon mal für eure Hilfe,

liebe Grüße!


blaumeise

Zitat von: Frage-zeichen am 11. November 2021, 19:21:591. Ist das rechtens? Darf das Jobcenter bestimmen welcher Arzt aus welcher Gegend mir eine Krankschreibung ausstellen darf?
Nein. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Du hast zudem freie Arztwahl.

Zitat von: Frage-zeichen am 11. November 2021, 19:21:593. Ist das Jobcenter gezwungen auch Krankschreibungen von einem Arzt per Video-Call anzunehmen?
Ja. Video-Calls sind offiziell zugelassene Sprechstunden, das heißt, auch die Krankschreibung ist gültig.

Falls du ein Schreiben bekommst, dass es zu einer Sanktion oder einer Leistungseinstellung kommt, melde dich einfach nochmal. Beides wäre rechtswidrig.


Nachtrag: Oder meinte sie, dass sie die Krankschreibung von dir nicht per E-Mail erhalten will, sondern per Post, sodass sie sich die nicht selber ausdrucken muss?

Frage-zeichen

Zitat von: blaumeise am 11. November 2021, 19:27:22
Zitat von: Frage-zeichen am 11. November 2021, 19:21:591. Ist das rechtens? Darf das Jobcenter bestimmen welcher Arzt aus welcher Gegend mir eine Krankschreibung ausstellen darf?
Nein. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Du hast zudem freie Arztwahl.

Zitat von: Frage-zeichen am 11. November 2021, 19:21:593. Ist das Jobcenter gezwungen auch Krankschreibungen von einem Arzt per Video-Call anzunehmen?
Ja. Video-Calls sind offiziell zugelassene Sprechstunden, das heißt, auch die Krankschreibung ist gültig.

Falls du ein Schreiben bekommst, dass es zu einer Sanktion oder einer Leistungseinstellung kommt, melde dich einfach nochmal. Beides wäre rechtswidrig.


Nachtrag: Oder meinte sie, dass sie die Krankschreibung von dir nicht per E-Mail erhalten will, sondern per Post, sodass sie sich die nicht selber ausdrucken muss?

Danke für die schnelle Antwort. Nein, es ging überhaupt nicht um den Weg wie die Krankschreibung eingegangen ist. Es ging wirklich nur um den Ort der Ausstellung, der halt in einem ganz anderen Bundesland stattfand und trotz Erklärung der Lage, besteht sie wohl darauf, dass ich in Zukunft einen Arzt in meiner Umgebung aufsuche.


hotwert

https://www.teleclinic.com/behandlungen/

Wie geil ist das den, da kann man gleich seine Diagnose wählen  :lachen:
Und aktuell ist das sogar kostenlos aufgrund Corona.

Ich frag mich nur wie lang das noch so anerkannt wird...

Frage-zeichen

Zitat von: hotwert am 11. November 2021, 19:53:28
https://www.teleclinic.com/behandlungen/

Wie geil ist das den, da kann man gleich seine Diagnose wählen  :lachen:
Und aktuell ist das sogar kostenlos aufgrund Corona.

Ich frag mich nur wie lang das noch so anerkannt wird...

Diese Seite habe ich nicht genutzt und kenne ich auch nicht. Ich konnte auch keine eigene "Diagnose" wählen.

crazy

Genauso geil, wie online seine Medis selbst zu bestellen. Verordnung kommt auch per Mausklick von irgendeinem Arzt der den Pat. nie gesehen hat.

Lange geht das nicht gut. Der Hausarzt per Video ist eine Sache...Ansonsten hat das ggf. ernste Folgen für den Erkrankten


hotwert

https://www.dransay.com/

Das ist noch geiler  :mocking: :mocking: :lachen:

Dazu gibts aber schon ein Urteil. https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/versicherung-fachthema/urteil-keine-efz-bei-online-au-2113656?tkcm=ab
Da gab es aber anscheinend kein Videochat sondern es wurde die Krankenmeldung nur "bestellt"

Mag sein das sowas im moment noch legal ist, ich glaube auf dauer wirds da sicherlich noch Urteile geben das Arbeitnehmer und Behörden solche Atteste nicht einfach akzeptieren müssen.

Egal, Im falle vom TE kann das JC anscheinend erstmal nichts machen.

Gast51006

Zitat von: crazy am 11. November 2021, 19:56:49
Genauso geil, wie online seine Medis selbst zu bestellen. Verordnung kommt auch per Mausklick von irgendeinem Arzt der den Pat. nie gesehen hat.

Lange geht das nicht gut. Der Hausarzt per Video ist eine Sache...Ansonsten hat das ggf. ernste Folgen für den Erkrankten

Bald ist so ein Kasten Geschichte wo du  so Videokassetten aus so nen Laden ausleihen musst. Die haben da so was erfunden, wo man Online sich den Film ausleihen kann und den dann ohne das Haus zu verlassen auch ansehen kann.


Pssssssst: ist noch geheim

Sery

 :lachen:

Man , das wird Standart Online Sprechstunden zu besuchen,
oder Regional eine Untersuchungsbox zu nutzen wobei der Arzt evt per Schaltung anwesen ist.
Evt eine Schwester ist noch real .

Online Verschreibungen oder Rezepte sind die Zukunft.

Gast32644

Zitat von: blaumeise am 11. November 2021, 20:06:02
Nein. Hier gibt es Infos, es ist offiziell erlaubt und nix hintenherum: https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/leistungsvergleich/telemedizin/telemedizin.html


Der TE hat eingangs geschrieben, dass es ihm wegen psychischen Problemen nicht gut gehen würde. Jetzt würde mich interessieren, was für ein Arzt das war und was hat er dem JC gesagt, warum er krankgeschrieben ist. Vielleicht haben die damit ein Problem.

Ich kann ja nicht zum Arzt sagen "Gib mal Krankmeldung wegen Schnupfen, hab psychische Probleme."

Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jeder Psychiater einfach gelbe Zettel schreibt, für jeden völlig Fremden.

Sheherazade

Zitat von: Gast32644 am 12. November 2021, 12:31:44
Jetzt würde mich interessieren, was für ein Arzt das war und was hat er dem JC gesagt, warum er krankgeschrieben ist. Vielleicht haben die damit ein Problem.

Der Grund der AU geht das Jobcenter genauso wenig an wie Arbeitgeber. Deshalb gibt es die Diagnose auf den AU-Zetteln auch nicht auf der Kopie für den Arbeitgeber. Arbeitgeber dürfen auch nicht nach dem Grund fragen, ebenso wenig wie das Jobcenter.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast32644

Das weis ich, aber vielleicht hat er von sich aus etwas gesagt. Mir kommt das alles ziemlich seltsam vor.

jens123

Das sind wieder typische Allmachtsspinnereien eines JC ohne jeden rechtlichen Zusammenhang. Brauchst du garnicht zu beachten.

Telemedizin übersteigt zwar offenbar den Gehirnumfang von JC-Mitarbeitern, aber es gibts sie wirklich. Und sie wird von den Krankenkassen ganz normal vergütet. Daneben gilt übrigens auch weiterhin die Regelung, dass Ärzte telefonisch aufgrund von Erkältungsbeschwerden eine AU von einer Woche veranlassen können plus Option auf Verlängerung einer weiteren.

Desweiteren sollte man solche Wichtigtueren mal auf die freie Arztwahl in Deutschland hinweisen! Wenn ich aus Bayern bin und einen Arzt auf Rügen konsultieren möchte, ist das meine eigene Entscheidung. Da gibt es nichts dran zu rütteln. Auch können Gründe vielfältig sein, was dazu führt. Das wiederum geht das JC auch nichts an.

Du bist gut beraten darauf nicht zu reagieren. Wenn das JC Konsequenzen umsetzt, werden die baden gehen. Ich rate auch ab, sich näher zu erklären, warum und weshalb. Die AU spricht für sich und fertig...