Wegeunfähigkeitsbescheinigung gefordert mit Androhung von Sanktionen

Begonnen von Ophelea, 22. Oktober 2021, 22:24:17

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DerSofti

Hallo Ophelea,
falls es zu einer Sanktion kommt, wende dich an www.Sanktionsfrei.de - Dort wird dir der Schaden, welcher dir vom Mobcenter angerichtet wurde, beglichen. Die überweisen dir den Fehlbetrag, nachdem du den Sanktionsbescheid dort hochgeladen und deine Bankverbindung hinterlegt hast.
Desweiteren stellt dir Sanktionsfrei einen Anwalt zur Seite vor dem Sozialgericht, um gegen die Sanktion zu kämpfen.
Was arbeitet er denn? Hmm... irgendwas mit Computer.

Ophelea

Hallo DerSofti,

vielen lieben Dank für den Hinweis. Ich kenne Sanktionsfrei vom Hörensagen habe aber mit keiner Silbe daran gedacht.
Ich hoffe ja, dass es nicht zu einer Sanktion kommt, falls doch werde ich mich dann an Sanktionsfrei wenden.
My Brain has too many tabs open.

Fettnäpfchen

Ophelea

Zitat von: Ophelea am 23. Oktober 2021, 18:49:06Nein, bei der  Einladung vom 11.Oktober wurde keine WUB verlangt.

Okay dann kann man in der vorher erwähnten Antwort nichts in der Richtung ausbauen.

Der Abgabetermin ist wirklich sehr kurzfristig, leider weiß ich nicht ob es rechtlich so gefordert werden darf.

Ansonsten fällt mir atoc nichts ein. Du kannst ja mal ein Muster aufsetzen, auch das aus dem Anhang von Ottokar mit einarbeiten (ganz wichtig wäre wenn du den Thread aus der Überschrift auch durchliest sind nur 7 Beiträge https://hartz.info/index.php?topic=120617.msg1378556#msg1378556 ), und dann hier zum querlesen einstellen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ophelea

ZitatDer Abgabetermin ist wirklich sehr kurzfristig, leider weiß ich nicht ob es rechtlich so gefordert werden darf.

Dazu habe ich Folgendes gefunden:

Zitat
[...]
Die Rechte auf Anhörung (§ 24 SGB X , § 28 VwVfG ) dienen der Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs, welches zu den elementaren Rechten eines rechtsstaatlichen Verfahrensrechts gehören. Eine gesetzliche Bestimmung für die Dauer der Anhörungsfrist gibt es nicht, weil nur in jedem konkreten Einzelfall beurteilt werden kann, welche Frist angemessen ist.
[...]
Ihm muss deshalb soviel Zeit belassen werden, dass er sich mit der Angelegenheit vertraut machen kann und ausreichend Zeit für


Vorüberlegungen zu seiner Äußerung hat (BSG, Urteil v. 24.7.1980, SozR 1200 § 34 Nr. 12 ). Eine eingeräumte Äußerungsfrist von einer Woche ist von der Rechtsprechung als grundsätzlich nicht ausreichend angesehen worden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist insoweit mindestens eine "Regelanhörungszeit" von zwei Wochen einzuhalten (siehe z.B. Bundessozialgericht, Urteil vom 23.08.2005, B 4 RA 29/04 R )
[...]

https://www.frag-einen-anwalt.de/Zeitraum-fuer-Antwort-vom-Jobcenter--f176385.html

Hier mein Schreiben an die SB. Ich werde auch am Dienstag zur "Vorladung" gehen mit meinem miesen Husten.

Ihr Schreiben vom 11.10.2021 kann in keiner Art und Weise akzeptiert werden, diese enthält von Ihnen geschwärzte Sätze, welche es mir unmöglich machen, dies als korrekten Verwaltungsakt anzuerkennen. Außer meiner Ihnen vorliegenden AU Meldung ist dies ein Grund einer nichtigen, weil nicht korrekten Einladung nachzukommen. Eine Sanktion wird daher gerichtlich geklärt werden müssen, falls diese verhängt und ein Widerspruch nicht berücksichtigt wird.

Desweiteren ist Ihnen bekannt, dass ich aufgrund meiner Erkrankung bis zum 22.10.2021 krankgeschrieben war. Eine Folgebescheinigung, die beinhaltet, dass ich voraussichtlich bis zum 19.11.2021 arbeitsunfähig bin, habe ich auch schon abgegeben.

Weiterhin verlangen Sie eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung von mir ohne Angabe zu Gründen, warum die AU Meldung meines Arztes von Ihnen angezweifelt wird und möchte Sie bitten mir die Mittel zu benennen, mit welchen ein unbeteiligter Dritter (Arzt), zusätzlich zu einer gültigen Urkunde (AU), ein weiteres Schreiben (Attest) auszustellen, gezwungen werden kann.

Welche Rechtsgrundlage verpflichtet mich womöglich dazu, den behandelnden Arzt über meinen ALG II Bezug zu informieren, um das Begehren einer derartigen zusätzlichen Bescheinigung zu begründen? Das Einbeziehen meines Arztes in dieser Angelegenheit führt dazu, dass unbeteiligte Dritte über meinen Bezug von ALG II unterrichtet werden. Das ist rechtswidrig. Ich behalte mir vor, den Datenschutzbeauftragten einzubeziehen. 

Mit Schreiben vom 19.10.21 teilten sie mir in zwei Blocksätzen mit, dass das BSG entschieden hat, dass Arbeitsunfähigkeit nicht in jedem Einzelfall gleichbedeutend ist mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen.

Diese Formulierung des BSG ist aber kein Freibrief, eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen.
Lt. BSG reicht im Normalfall die AU als Nachweis einer die Nichtmeldung entschuldigenden Krankheit aus. Sie müssen die Forderung nach weitergehenden Belegen - also eine weitergehende Datenerhebung - entsprechend begründen, was Sie jedoch versäumt haben.









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Fettnäpfchen

Ophelea

Zitat von: Ophelea am 24. Oktober 2021, 20:38:35Dazu habe ich Folgendes gefunden:
:ok: gleich mit einbauen und das AZ nicht vergessen, wie immer wenn ein Urteil herangezogen wird.

Zitat von: Ophelea am 24. Oktober 2021, 20:38:35möchte Sie bitten mir die Mittel zu benennen, mit welchen ein unbeteiligter Dritter (Arzt), zusätzlich zu einer gültigen Urkunde (AU), ein weiteres Schreiben (Attest) auszustellen, gezwungen werden kann.
"möchte ich bitten" sollte zu "fordere ich Sie auf".. werden
und am Schluß des Satzes würde ich noch
>bzw. ich dazu verpflichtet bin dieses Attest von meinem Arzt ausstellen zu lassen<
anhängen
das ist zwar doppelt gemoppelt weil es im nächsten Absatz wieder erwähnt wird,  allerdings geht es da eher um den Datenschutz und eine evtl. Meldung, daher eigentl. wie ein JC Schreiben dass auch viel von Wiederholungen lebt.

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Oktober 2021, 14:01:40atoc
ad hoc dürfte richtig sein  :schaem:

Ansonsten ist es brav gehalten und recht kurz aber dafür sollte SB nicht überlastet sein und die Reaktion darauf liegt je nach SB nicht an deinem Schreiben.... Nach dem Motto " die kann/können ja klagen, sonst meint mein Chef ich kann meine Arbeit nicht wenn ich Ihnen jetzt schon Recht gebe" wie es der RA meines JC mal zu mir gesagt hat.

MfG FN
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Ophelea

Hallo Fettnäpfchen,

Alles mit eingebaut  :smile: und nochmal Danke für Deine Hilfe.

Zitatad hoc dürfte richtig sein  :schaem:

Habe auch das "atoc" verstanden  :zwinker:

Werde mich hier sobald es neues gibt wieder melden. Ich wünschte mir, dass diese WUB Forderungen für alle Betroffenen endlich ein Ende haben.

LG

My Brain has too many tabs open.

Ophelea

So, es gibt Neues. Gestern war ich zum besagten 15.00 Uhr Termin und was soll ich Euch sagen, es kam anders als gedacht.
10 Minuten vor dem Termin stand ich nun vor verschlossener Tür. Ich dachte mir "na toll und nun." Nach 3 mal rütteln an der Tür, suchend nach einer Klingel oder irgendeinem Hinweis, kam plötzlich nach ca 3 Minuten der Securityman und fragte, was ich wolle. Ich sagte ihm, dass ich einen Termin hätte, dann verschwand er und ich habe 12 Minuten warten müssen, bevor ich endlich Einlass bekam. Dann nahm mich meine SB mit in ihr Beratungsbüro.

Die Sanktionen sind vom Tisch. Die Einladung trotz AU wurde damit begründet, dass man sich ja lange nicht gesehen hätte  (wegen  Corona)  und man mich auch nicht telefonisch erreichen könnte und es ja mal wieder Zeit wäre eine EGV zu machen. Ich sagte ihr, dass ich es nicht in Ordnung finde, dass man trotz AU zum Termin erscheinen muss und man mit der Forderung einer WUB Sanktionsandrohungen bekommt.
Sie gab mir sogar recht, dass das oft zitierte Urteil eine Einzelfallentscheidung sei und viele Ärzte diese Bescheinigung nicht kennen. Auf die Frage, wie ich meinen Arzt dazu bringen sollte ein solches Attest, was er gar nicht kennt, auszustellen, wurde nicht eingegangen. Aber sie sei froh, dass ich diesen Termin wahrnahm und so die Sache erledigt sei.

Was mir jetzt so im Nachhinein bewusst wird ist, dass am Eingangsbereich weder ein Hinweis zur Maskenpflicht noch zum Abstand hängt. Auch dass ich dort vor verschlossener Tür fast 3 Minuten gewartet habe ist schon der Hammer. Keine Klingel, kein Hinweis dazu weder in der Einladung noch an der Eingangstür. Nur die ganz normalen Öffnungszeiten stehen dort. Ein anderer wäre vielleicht gegangen und somit wäre der Termin vom SB als nicht wahr genommen worden und eine Sanktion vorprogrammiert.
My Brain has too many tabs open.

Fettnäpfchen

Der ganz normale JC Wahnsinn  :wand:

Schade das Beschweren nicht bringt. Und das es eine EinV Thema war überrascht mich nicht, dafür gibt es keinen formellen Einladungsgrund deswegen ist es allermeistens die berufliche Situation.

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jeschik

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. Oktober 2021, 18:11:12Der ganz normale JC Wahnsinn  :wand:
besser kann man es nicht ausdrücken! Da haben wir wohl alle so unsere wahnsinnigen Erfahrungen gemacht! :wand:

Na Hauptsache die Sanktionen sind vom Tisch!

MagnaCharta

Zitat von: DerSofti am 24. Oktober 2021, 11:40:14
Hallo Ophelea,
falls es zu einer Sanktion kommt, wende dich an www.Sanktionsfrei.de - Dort wird dir der Schaden, welcher dir vom Mobcenter angerichtet wurde, beglichen. Die überweisen dir den Fehlbetrag, nachdem du den Sanktionsbescheid dort hochgeladen und deine Bankverbindung hinterlegt hast.

Schaust du dir eigentlich die Seiten, welche du so verlinkst und über die du Falsches erzählst, vorher eigentlich genau an? Nein - tust du nicht.

Sanktionsfrei übernimmt bestenfalls dann den Ausfall, wenn genug Geld da ist. Und ob genug Geld da ist, kann vorher keiner sagen.

Gast51076

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. Oktober 2021, 18:11:12
Schade das Beschweren nicht bringt.

Beschwerden können manchmal etwas bringen... wenn ich meine Geschichte anschaue. Auch wenn der Bock der Gärtner ist im Garten der Bundesagentur und seiner verschiedenen KRM. Manchmal, wenn die Seele arg gebeutelt ist und noch ein Quentchen Kraft da ist, kann das Sich-zur-Wehr-Setzen eine wichtige Aktion in Sachen Würde sein. Mir hat eine Beschwerde einmal eine fast einjährig für mich engagierte, wirklich fair arbeitende und kommunizierende SB gebracht. Die dann leider gegangen ist. Und das alte Leid begann von vorne. Aber ich stünde heute doch noch ganz anders da, wenn ich die "Pause der Menschlichkeit und des respektvollen Umgangs mit mir" nicht gehabt hätte. Traurig trotzdem, schon klar.

Zitat von: DerSofti am 24. Oktober 2021, 11:40:14
Dort wird dir der Schaden, welcher dir vom Mobcenter angerichtet wurde, beglichen.
Danke, DerSofti, für das Wortspiel "MobCenter". Kannte ich noch nicht, hat mich: :grins:

An Sanktionsfrei kann man seinen Sanktionsbescheid faxen. Sie bieten dann, wenn von den anwaltlichen Kapazitäten möglich, anwaltliche Unterstützung sowie, wenn genug Geld da ist, Ausgleich der sanktionsbedingten finanziellen Kürzung. So weit ich weiß haben sie aktuell noch ein Forschungsprojekt mit einer Uni laufen (zum Thema BGE/Sanktionsfreiheit), das ihr Angebot teilweise mitfinanziert.

@Ophelea
Ich wünsche Dir viel Kraft und Unterstützung Deiner Ärzte.