Sozialgeld und (freiwillige) Krankenversicherung

Begonnen von Bibili, 01. November 2021, 12:12:05

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Bibili

Hallo zusammen,

ich wurde grade völlig aus der Bahn geworfen, nachdem ich von meinem letzten Krankenhausaufenthalt eine Rechnung über mehrere Tausend Euro erhalten habe, und im zuge der Recherche zu der Frage weshalb ich eine Rechnung bekomme wenn ich doch Krankenversichert bin, erfahren habe das ich eben nicht mehr Krankenversichert bin.

Also bitte verzeiht wenn es im folgenden Beitrag etwas durcheinander geht, ich geb mir größte Mühe es verständlich zu formulieren.


Zur Vorgeschichte:


Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner PArtnerin und unseren 3 Kindern. Meine Partnerin befindet sich in Elternzeit und bekommt nur bis zum Ende der Elternzeit ALG2,  sie ist fest angestellt in Vollzeit und geht nach der Elternzeit wieder regulär arbeiten.

Ich selbst bin seit einigen Jahren schwer Krank und so kam es im August zu einer Untersuchung des Medizinischen Dienstes, um meine Erwerbsfähigkeit festzustellen. Ergebnis: Ich bin nicht Erwerbsfähig und werde ab dem 01.09.21 Sozialgeld beziehen.

Bis hierhin war die Beratung und die Betreuung im Vorfeld durch das Jobcenter super.
Es hies für mich immer, sowohl von der Leistungsabteilung, als auch von meiner Berufsberaterin/Fallmanagerin (Ich kenne die genaue Bezeichnung nicht, die Dame die die Eingliederungsvereinbarungen und die Jobmäglichkeiten macht) Das sich für mich garnichts ändert, das ich die Leistungen in der selben Höhe wie bisher, nur aus einem anderem Topf bekomme.

Und damit schliesst sich wiederrum der Kreis zu der Krankenhausrechnung.
Nachdem ich am Freitag bereits mit der Fallmanagerin telefonieren konnte und die Info bekam, das ich zwar von der Krankenversicherung zum 31.08. ab, aber nicht wieder angemeldet wurde, weil man das bestimmt vergessen hat, habe ich eben mit der Leistungsabteilung telefoniert und bekam die Auskunft das es für Bezieher von Sozialgeld keine Versicherungspflicht vom Jobcenter gibt und man sich selbst freiwillig versichern muss, oder familienversichert werden kann (Für mich nicht möglich, da nicht verheiratet.) auf meine Nachfrage, wie ich den die Beiträge selbst bezahlen soll, bekam ich nur die Antwort: "Na von ihren Leistungen"

Es gäbe auch keine Möglichkeit auf Übernahme der Kosten oder Zuschüsse vom Jobcenter.

Das Massive Problem ist:

Ich bin mehrfach schwer Chronisch krank und bin schwerbehindert habe viele anstehende Arzttermine, Termine beim Psychotherapeuten, brauche Regelmäßig viele Medikamente und hab eine Op in 5 Monaten anstehen.

Vor ca. einem Monat bekam ich einen Magenballon, der muss in 4 Monaten wieder raus.

Das Telefonat mit der Krankenkasse brachte keine Hilfe, eher im Gegenteil, die Dame betonte nur immer wieder das es in Deutschland ja eine Krankenversicherungspflicht gibt und sie mir den Antrag auf freiwillige Versicherung heute rausschickt und ich den bitte unterschreiben und zurückschicken soll, die Kosten würden sich auf monatlich 201,24€ belaufen die dann ab dem 01.09. rückwirkend fällig würden, also 402,48€ die ich nicht bezahlen kann. Dies habe ich der Dame auch mitgeteilt das ich die dann die Wahl habe zwischen Essen und Krankenversichert zu sein, darauf entgegnete die Dame nur das wenn ich den antrag nicht unterschrieben zurücksende, die AOK sowieso (wegen der Krankenversicherungspflicht) von Amtswegen her die freiwillige Versicherung für mich einleiten würde, man dann aber den Beitrag schätzen würde, und dieser dann meisten bei ca. 900€ liegen würde, was ja für mich deutlich teurer werden würde.

Ich bin grade wirklich verzweifelt, ich befinde mich zudem in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz und darf keine neuen Schulden aufbauen.


- Habe ich tatsächlich gar keine Möglichkeiten auf Kostenübernahme?
- Muss ich tatsächlich von meinem Existenzminimum noch Beiträge zur Krankenversericherung selbst zahlen?
- Wie kann ich weiterhin meine Arzttermine wahrnehmen?
- Was kann ich im Notfall tun? Ich habe u.a. eine chronisch entzündliche Darmkrankheit die in der Vergangenheit bereits über 25 Krankenhausaufenthalte notwendig machte und jederzeit eine weitere Krankenhausbehandlung notwendig machen kann.


Wer bis hierhin durchgehalten hat den Text zu lesen: Vielen Dank! Ich hoffe es war nicht allzu schwer verständlich. Ich bin für jeden Rat dankbar und freue mich auf Eure Antworten!






Sheherazade

Nach welchem SGB beziehst du jetzt Leistungen? Hast du schon einen Bescheid?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bibili

Das kann ich so nicht sagen, ja wir haben ab dem 01.09.21 einen neuen Bescheid, allerdings wird dort nur das SGB II erwähnt.

Ich habe wie geschrieben erst heute morgen überhaupt erfahren das ich "Sozialgeld" beziehe. Ansonsten stehe ich ganz normal mit im Bescheid, werde nur bei "Erwerbsfähig" jetzt mit "Nein" angegeben.

Ist es möglich den Bescheid anonymisiert als Bild hochzuladen?

EDIT:

Es ist im gesamtem Bescheid nicht ein einziges mal das Wort "sozialgeld" zu finden, oder der Hinweis auf ein anderes SGB. Es heisst immer nur Leistungen nach SGB II.





Sheherazade

Dann ist das aber Blödsinn.
Zitat von: Bibili am 01. November 2021, 12:12:05
Es gäbe auch keine Möglichkeit auf Übernahme der Kosten oder Zuschüsse vom Jobcenter.

In dem Bescheid steht ganz unten nichts von deiner Krankenversicherung? Dann solltet ihr gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, bzw. nach Fristablauf einen Überprüfungsantrag stellen.

Zitat von: Bibili am 01. November 2021, 12:54:16EDIT 2:

Ich habe grade gesehen das im aktuellen Bescheid sogar noch Monatliche Beitragszahlungen an meine Krankenkasse aufgeführt werden.
Dann bist du doch krankenversichert. Vielleicht suchst du den Fehler besser bei deiner Krankenversicherung.
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Bibili

Den zweiten Teil muss ich korrigieren, es gab 2 Bescheide, einen Bescheid vom 03.08.21, in welchem meine Krankenkassenbeiträge noch aufgeführt wurden, dann gab es am 05.10.21 einen Änderungsbescheid weil wir den Mehrbedarf für Ernährung beantragt hatten, weil bei unserem ältesten Sohn Zölliakie diagnostiziert wurde.

In dem Berechnungsbogen vom Änderungsbescheid tauchen meine Krankenkassenbeiträge dann NICHT mehr auf, entschuldigung für die verwirrung.

Auch im Änderungsbescheid ist allerdings nur von Leistungen nach dem SGB II die Rede, auch hier kein Wort von Sozialgeld, oder einem anderen SGB.

Kurze Verständnisfrage für mich: Google sagt, das Sozialgeld zum SGB II gehört, ist das richtig?

Ich bin grade dabei die Bescheide einzuscannen und hochzuladen, vielleicht sorgt das für Klarheit, bitte gib mir einen Moment.

Sheherazade

Zitat von: Bibili am 01. November 2021, 13:14:24
In dem Berechnungsbogen vom Änderungsbescheid tauchen meine Krankenkassenbeiträge dann NICHT mehr auf, entschuldigung für die verwirrung.

Dann gilt für dich
Zitat von: Sheherazade am 01. November 2021, 13:00:43Dann solltet ihr gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, bzw. nach Fristablauf einen Überprüfungsantrag stellen.

Zitat von: Bibili am 01. November 2021, 13:14:24Auch im Änderungsbescheid ist allerdings nur von Leistungen nach dem SGB II die Rede
Dann ist es auch SGB2. Ja, da gibt es das Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Leistungsbezieher.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bibili

#6
Hier noch die Bescheide, hat etwas gedauert:


Der erste Bescheid vom 03.08.21:



Immer wenn ich bei einem zensierten Namen ein "B" offen gelassen habe, geht es um mich.