Elterngeld

Begonnen von Fred, 05. September 2021, 16:18:45

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Fred

Sehr geehrte Forenmitglieder,

ich bin erwerbstätig und meine Frau nicht. Daher beziehen wir ergänzend ALG2.

Wer muss dann wegen der Geburt unseres Kindes Elterngeld beantragen? Ist man überhaupt verpflichtet Elterngeld zu beantragen, wenn man mit Jobcenter ist?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

crazy

Wenn deine Frau zu hauae bleibt beantragt sue das Elterngeld.
War sie vor der Entbindung nicht berufstätig, bekommt sie dann 300 Euro pauschal
Ja, man muss Elterngeld nehmen!
Und denkt daran, dass ihr durch Partnermonate länger Elterngeld bekommt. Dann müsstest Du 2 Monate Erziehungszeit nehmen, darfst aber dazu auch noch arbeiten bis 30.Stunden

Fred

Ich wollte das Elterngeld für mich beantragen, dann stand aber da, dass ich versichern müsse, dass ich während des Bezugs nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten dürfe.

Dann habe ich stattdessen für meine Lebensgefährtin das Ganze ausgefüllt, sie muss aber jetzt von der Krankenkasse was beifügen, dass sie kein Mutterschaftsgeld beantragt hat. Gott wie kompliziert.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Yavanna

Mutterschaftsgeld und der Zuschuss vom Arbeitgeber (wenn vorhanden) werden auf das Elterngeld angerechnet. Das hatte z.B. zur Folge, dass ich während der 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt kein Elterngeld erhalten habe, aber die Monate vom Bezugszeitraum abgezogen wurden.

crazy

Eben, das gibbet nur, wenn man auch gearbeitet hat gegen Lohn.

Fred

Ich habe gelesen, dass das Jobcenter bei diesen 300 Euro Elterngeld wenigstens diese 30 Euro Versicherungspauschale abziehen muss. Stimmt das?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

crazy


Fred

Ok beim Elterngeld zieht das Jobcenter die 30 Euro Versicherungspauschale ab... Bescheid ist da.

Frage: Anschließend gibt es in Bayern das sogenannte Familiengeld für weitere 2 Jahre. Werden hier auch die 30 Euro abgezogen? Danke Euch.
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crazy

https://www.google.com/amp/s/www.haufe.de/amp/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/familiengeld_238_468414.html

Es wird gar nicht angerechnet.
Ihr bekommt also doppelt Geld aus der Staatskasse und Frau kann Kind sogar täglich in der Krippe abgeben laut Info Seite Familiengeld Bayern

Fred

Danke Dir. 250 Euro werden nicht auf ALG2 angerechnet??? Das kann ich mir nicht vorstellen. Dann verstehe ich aber so einges...
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.