Umzug in eine WG innerhalb Hamburgs

Begonnen von Sebi, 10. April 2022, 20:21:18

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Sebi

Hallo zusammen

Ich bin hier auch neu und Grüße euch alle herzlich!

Ich habe ein kleines Dilemma in Sachen Wohnungsumzug innerhalb Hamburgs und somit Änderung für KdU.

Eine Bekannte hatte mir ihre Wohnung bis vor kurzem Untervermietet welche vom JC bezahlt wurde.

Leider teilte sie mir in der letzten März woche  2022 mit, dass diese gekündigt ist und ich innerhalb von einer Woche raus muss. Das war natürlich nicht die feine englische Art aber ich bin wohl nicht der einzige dem so etwas passiert.

Zu meinem Glück suchte eine Bekannte meiner Freunde einen Untermieter für ein freies Zimmer und da meine Lage ziemlich ernst war und ich nicht wusste wohin, bin ich kurzerhand bei ihr eingezogen.

Ich habe mich dann am 1. April beim jobcenter telefonisch gemeldet und die Sachlage geschildert. Die Dame empfahl mir eine kurze Info E-Mail an das neue jobcenter in Hamburg Altona zu schreiben und die Sachlage zu erklären. Auch sollte in der E-Mail stehen, dass der nächste ummeldetermin erst am 4. Mai möglich ist.

Für euch zur Info ist es so, dass ich zum 30. 4. Leistungen vom JC erhalte und auch schon einen Weiterbewilligungsantrag erhalten habe. Ich soll jetzt den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen und die Anlage KdU abändern.

Meine Fragen wären:

Kann ich das ganze als WG laufen lassen mit einem Untermietvertrag und ist zur Zeit die Zustimmung des Verwalters nötig? Da gab es ja einige Vereinfachungen bezüglich der Pandemie die jetzt nun bis Ende des Jahres gelten.
Die Hauptmieterin vermietet das erste Mal ein WG-Zimmer und befürchtet, dass sie die untermiet Erlaubnis oder Zustimmung nicht bekommt.

Hättet ihr da eventuell ein paar goldene Tipps für uns wie wir das ganze am besten angehen?

Als Info: Sie ist voll erwerbstätig und ich würde ein Zimmer von 18,5 m3 beziehen. Die Mietkosten wären insgesamt € 517,00.

Ich wollte jetzt als erstes den Weiterbewilligungsantrag und dem nicht unterschriebenen untermietvertrag dem jobcenter zukommen lassen und mich dann im Mai ummelden oder soll ich das ganze anders angehen?

Ich danke euch ganz herzlich im voraus und wünsche euch allen einen angenehmen Sonntagabend.

Euer Sebi


Whoops

Mal blöd gefragt: Liegen denn diese 517 Euro noch innerhalb der "erlaubten" KdU? Und was ist in den Mietkosten alles mit drin?

OLD-MAN

Zitat von: Sebi am 10. April 2022, 20:21:18Da gab es ja einige Vereinfachungen bezüglich der Pandemie

....aber nicht im Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter!

Zitat von: Sebi am 10. April 2022, 20:21:18Die Hauptmieterin vermietet das erste Mal ein WG-Zimmer und befürchtet, dass sie die untermiet Erlaubnis oder Zustimmung nicht bekommt.

Ohne Zustimmung des Vermieters geht es nicht!

Zitat von: Sebi am 10. April 2022, 20:21:18ich würde ein Zimmer von 18,5 m3 beziehen. Die Mietkosten wären insgesamt € 517,00.

Das ist "heftig"! ....knapp 28,- €/m²

Sebi

Guten Morgen

Vielen Dank für die Antworten.

Die KdU für Hamburg sind 543 € für 1 Person und in den € 517 € sind alle Kosten schon enthalten. (Gas,Wasser,Strom und Miete + BK).

Ja, das ist heftig aber das ist leider Hamburg zur Zeit.

Sie zahlt 1045 € für 55 m3 da di#e Miete 19% über der Ortsüblichen Durchschnittsmiete liegt.

Wenn wir die Zustimmung nicht erhalten, können wir das als BG laufen lassen? Sie verdient 2.500 € Brutto

Greift da nicht eventuell etwas in der Art von "Dringlichkeit" die bei ja besteht, da ich ja mit dem Zimmer ein riesen Glück hatte, auch wenn's nicht gerade günstig ist.

Vielleicht habt ihr netterweise einen KdU Rechner.. Ansonsten schau ich Mal hier oder im Netz  :smile:



BigMama

Zitat von: Sebi am 11. April 2022, 08:06:17Sie zahlt 1045 € für 55 m3 da di#e Miete 19% über der Ortsüblichen Durchschnittsmiete liegt.
Ist das die Kaltmiete oder auch alles inclusive?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sebi

Das ist alles Inkl. Netto Kalt sind es 825,00 €

Fettnäpfchen

Sebi

Zitat von: Sebi am 11. April 2022, 08:06:17Wenn wir die Zustimmung nicht erhalten, können wir das als BG laufen lassen? Sie verdient 2.500 € Brutto
Das wäre dann ja eine VuE und das kann nicht gewollt sein, denn dann müsste die VM also  diese "eine Bekannte meiner Freunde" für dich aufkommen.

Zitat von: Sebi am 11. April 2022, 08:06:17Greift da nicht eventuell etwas in der Art von "Dringlichkeit" die bei ja besteht, da ich ja mit dem Zimmer ein riesen Glück hatte, auch wenn's nicht gerade günstig ist.
Natürlich und das ist die Kündigung deiner jetzigen Whg. und da der Preis noch innerhalb der Angemessenheit liegt müsste das JC auch die Notwendigkeit und die Angemessenheit bestätigen.

Richtig wäre auf jeden Fall dass
Zitat von: Sebi am 10. April 2022, 20:21:18dem nicht unterschriebenen untermietvertrag dem jobcenter zukommen lassen
und auf sofortiger Bescheidung durch die Dringlichkeit zu verweisen unter anderem auch auf den § 17
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

denn dadurch ergibt sich die Möglichkeit der Kostenübernahme KdUH und zusätzlich der Umzugs und Wohnungsbeschaffungskosten.

Am besten liest du sehr aufmerksam den Ratgeber Umzug dazu durch!

Zitat von: Sebi am 10. April 2022, 20:21:18Die Hauptmieterin vermietet das erste Mal ein WG-Zimmer und befürchtet, dass sie die untermiet Erlaubnis oder Zustimmung nicht bekommt.
Diese braucht es vom VM um dem Mietrecht genüge zu tun, dass JC geht es nichts an und es darf auch nicht verlangt werden. Manche JVC muss man extra darauf hinweisen wenn es vom SB/JC verlangt wird.

Zitat von: Sebi am 10. April 2022, 20:21:18
Kann ich das ganze als WG laufen lassen mit einem Untermietvertrag
ist sogar die einzige Möglichkeit, könnte auch eine Kostenbeteiligungsvereinbarung sein.
Wenn es keine Pauschalmiete ist wird das JC die Stromkosten raus rechnen, andererseits als Pauschale wird es auch keine BK/NK Abrechnungen nachzahlen ausser es ist in der KbV mit vereinbart.
Kostenbeteiligungsvereinbarung für Unterkunftskosten
Beispiel für einen Untermietvertrag

MfG FN

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sebi

Nein, eine VuE ist natürlich nicht gewollt.

Ihr seit wirklich Schätze vielen lieben Dank  :smile:

Ich werde eure goldenen Tipps befolgen! Ohne hätte ich es wohl verkehrt gemacht..

Sollte ich erstmal folgende Unterlagen "locker" einreichen :

WBA
Änderung KdU
Mietvertrag vorerst nicht Unterzeichnet
Beschreibung der Sachlage

in der Hoffnung, dass alles zu meinen Gunsten durchgeht oder direkt auf die Paragrafen hinweisen?

Fettnäpfchen

Sebi

Zitat von: Sebi am 11. April 2022, 16:24:15WBA
Änderung KdU
Mietvertrag vorerst nicht Unterzeichnet
Beschreibung der Sachlage
Den WBA und normal die EK und VM wenn nichts einzutragen ist halt nichts eintragen und dann unterschreiben.
Bei der KdU dass:
Zitat von: Sebi am 10. April 2022, 20:21:18Für euch zur Info ist es so, dass ich zum 30. 4. Leistungen vom JC erhalte und auch schon einen Weiterbewilligungsantrag erhalten habe. Ich soll jetzt den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen und die Anlage KdU abändern.
und die Zusicherung zum Umzug extra machen und da auf sofortige Bearbeitung bestehen.

Zitat von: Sebi am 11. April 2022, 16:24:15Ich werde eure goldenen Tipps befolgen!
Ratgeber ([glow=red,2,300]nicht nur[/glow]) für Neulinge
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
 :grins:
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge
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