Wichtig Ehrenamt bis 250€ neu - doch erkennt es das Jobcenter an?

Begonnen von Leistungsabteilung007, 18. November 2021, 19:22:48

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Leistungsabteilung007

Ehrenamtspauschale 2021 bis 250€

Wichtig: bin seit September ehrenamtlich tätig. Habe alles immer wieder samt Konotauszügen a) zugeschict b) gafaxt
heute ermahnt mich das Jobcenter nicht geantwortet zu haben und droht mit komplett alle Leistungen zu streichen..sitze hier stundenlang schon das 3 oder 4 x am PC und sie schreiben es sei nicht angekommen..

Hatte ja hier schon mal geschrieben, mir ist klar bis 200€ ist die Ehrenamtspauschale, jedoch gilt seit 2021 bis 250€ frage ich die Leiterin meines Vereins sagt sie "sie haben ja erst im September begonnen, im Jahr ist der Betrag von 3000€ frei!
Ich habe nur einen Miniausschnitt vom googlen gefunden, da heißt es aber "Übungsleiterbeitrag!"

zitiere:
"Zum 1. Januar 2021 steigt der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei.16.12.2020"


Weiß jemand genaues?
2. wie ist es bei der Grundsicherung?  :sad:

Sorry, es geht grad alles drunter und drüber, da ich ab November volle Erwerbsminderungsrente erhalte und nur mit den Ämtern kämpfe, da zum Leben kaum was bleibt... :help:




blaumeise

Zitat von: Leistungsabteilung007 am 18. November 2021, 19:22:482. wie ist es bei der Grundsicherung? 
Auch hier beträgt der Freibetrag 250,- Euro:
Zitat2Erhält eine leistungsberechtigte Person aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind oder die als Taschengeld nach § 2 Nummer 4 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes gezahlt werden, ist abweichend von Satz 1 Nummer 2 bis 4 und den Absätzen 3 und 6 ein Betrag von bis zu 250 Euro monatlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. 3Soweit ein Betrag nach Satz 2 in Anspruch genommen wird, gelten die Beträge nach Absatz 3 Satz 1 zweiter Halbsatz und nach Absatz 6 Satz 1 zweiter Halbsatz insoweit als ausgeschöpft.
§ 82 Abs. 2 S. 2 SGB XII

Du kannst die einzelnen im Absatz genannten Paragraphen des Einkommensteuergesetzes auch nachschauen. Hier sind sie verlinkt: http://www.buzer.de/gesetz/3415/a47643.htm. Es handelt sich aber hundertpro um diese Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale.

Leistungsabteilung007

Vielen lieben Dank Blaumeise!  :empathy:

Ich hoffe nur mein Fax liest die Dame vom Jobcenter, sie hat es angeblich nix bekommen obwohl ich es mit Uhrzeit habe, das es angekommen ist. Eine Andere Dame schickte meine Nachweise des Ehrenamtes zurück, da ich nun zur Grundsicherung müsse, wegen meiner Erwerbsminderungsrente!

Im Schreiben steht "Nachweise über das Ehrenamt für September 2021 sowie einen Nachweis über den Zufluss der Aufwandsentschädigung"



Was will die Dame vom Amt denn noch neben Kontoauszug gibt es nicht. Nur ein generelles Formular meiner Tätigkeit...??? :weisnich:

blaumeise

Zitat von: Leistungsabteilung007 am 18. November 2021, 19:34:53Nur ein generelles Formular meiner Tätigkeit...???
Ja, ich denke, sie wollen einen Nachweis, dass es sich tatsächlich um ein Ehrenamt handelt.

Leistungsabteilung007

die Bescheinigung des Vereins mit Adresse (steht ja drauf das es ein Verein ist = e. V.)

Das hatte ich hingeschickt, eine Dame schickte es zurück, das ist ein hin und her...

Das JC schreibt ja "Nachweise über das ausgeübte Ehrenamt FÜR SEPTEMBER und Konotoauszug des Monats...
D. h. sie wollen klar vom Verein JEDEN MONAT haar genau was ich mache?

Es steht doch drauf auf mein Nachweis Alltagsbegleitung: Tätigkeiten Spazieren, Arzt Begleitung usw...

jeschik

Zitat von: blaumeise am 18. November 2021, 19:38:54Ja, ich denke, sie wollen einen Nachweis, dass es sich tatsächlich um ein Ehrenamt handelt.
In vielen Fällen hat man bei Ehrenamt oder Nachbarschaftshilfe keine schriftlichen Nachweise, ausser vll. es ist ein Sozialer Verein, die sowas öfter austellen.

Zitat von: Leistungsabteilung007 am 18. November 2021, 19:45:55Das JC schreibt ja "Nachweise über das ausgeübte Ehrenamt FÜR SEPTEMBER und Konotoauszug des Monats...
D. h. sie wollen klar vom Verein JEDEN MONAT haar genau was ich mache?
Wenn du den allgemeinen Nachweis über diese Tätigkeit schon gegenüber dem Jc erbracht hast, dann werden diese vermutlich Stundennachweise dazu von dir haben wollen. In meinem Thread dazu wurde gesagt das man diese dem Jc vorlegen müsste.

blaumeise

Zitat von: Leistungsabteilung007 am 18. November 2021, 19:45:55Das JC schreibt ja "Nachweise über das ausgeübte Ehrenamt FÜR SEPTEMBER und Konotoauszug des Monats...
D. h. sie wollen klar vom Verein JEDEN MONAT haar genau was ich mache?
Da würde ich einfach mal nachfragen. Aber nachweislich schriftlich. Bis jetzt scheint es ja zu hapern mit dem Ankommen der Nachrichten.

Leistungsabteilung007

das mit den "hapern" macht das Jobcenter seit ich den Antrag im Februar stellte- die wollten immer weitere Unterlagen monatelang..und wenn ich alles hatte dachten sie sich neues aus..bis ich einen Anwalt einschaltete, dann gings plätzlich.

Die gleiche Frau "Leistungsabteilung" schreibt 3 Monatelang Aufforderung zur Mitwirkung! Faxe stehen nachweislich mit Datum des Versandes am Rand vermerkt - wenn es erfolreich übermittelt wurde...da hat es definitiv nicht dran gehapert.. Habe Jedes Fax 2 x gefaxt und 2.) per e mail - 3. per Postweg...
habe heute angerufen hier in Hessen gibt es nur eine Hotline SB geht generell nicht dran- habe mindestens 10 Minuten erklärt das ich es um die 6 x versandt habe auf 3 Wegen! Die Dame arbeitet in einem anderen Bundesland und will es hier in Hessen weiterleiten- "es wären ALLE im home Office"
ach und mir wird angelastet - egal ob per Post, per mail, per Fax  "Leistung soll nächste Woche komplett eingestellt werden!"
Werde wohl wieder meine aller letzte Kraft für einen Anwalt benötigen...Es ist So eine Schikane...
habe hier mindestens in den letzten 3 Monaten wenn man alles aufrechnet für die Schreiberei 10 Stunden verbracht!!!!!!

blaumeise

Ich würde ab jetzt alles nachweislich einreichen, und zwar per Einwurf-Einschreiben. Alles andere wäre mir zu unsicher. Denn bei Zweifeln musst du nachweisen können, dass die Unterlagen im Amt angekommen sind, nicht nur, dass du sie abgeschickt hast.

mystik-1

Wenn Faxe mit Zustellnachweis nicht ankommen, einfach mal den zuständigen Datenschutzbeauftragten schriftlich kontaktieren.

Hier läuft die Übungsleiterpauschale über einen Verein, ähnlich Lebenshilfe.
Wer keine Sozialleistungen erhält, kann die 3000€ jährlich auch anders aufteilen, z.b. 300€ im Monat.

Im Sozialleistungsbezug sind jedoch nur die bis zu 250€ monatlich anrechnungsfrei. Unser Verein achtet bei den Helfenden darauf, dass ihr Einsatz die 250€ monatlich nicht übersteigt. Nachweise (sowas wie die Arbeitgeberbescheinigung) stellt der Verein monatlich für den Sozialleistungsträger aus.

Leistungsabteilung007

#10
Zitat von: mystik-1 am 23. November 2021, 13:40:40
Wenn Faxe mit Zustellnachweis nicht ankommen, einfach mal den zuständigen Datenschutzbeauftragten schriftlich kontaktieren.

Hier läuft die Übungsleiterpauschale über einen Verein, ähnlich Lebenshilfe.
Wer keine Sozialleistungen erhält, kann die 3000€ jährlich auch anders aufteilen, z.b. 300€ im Monat.

Im Sozialleistungsbezug sind jedoch nur die bis zu 250€ monatlich anrechnungsfrei. Unser Verein achtet bei den Helfenden darauf, dass ihr Einsatz die 250€ monatlich nicht übersteigt. Nachweise (sowas wie die Arbeitgeberbescheinigung) stellt der Verein monatlich für den Sozialleistungsträger aus.


Hi Blaumeise und Mystik,
kurze Zwischeninfo: habe tatsächlich die mail Adresse der "Datenschutzbeauftragung" des Jobcenters unser Stadt gefunden und eine mail hingeschickt! Hoffe es antwortet wer!!!  :coffee:

bin fix und fertig! Egal ob email - Post - Fax
keine Antwort. Aber als ich vor 2 Monaten einreichte das ich ab November eine kleine (300€) "volle BEFRISTETE Erwerbsminderungsrente" erhalte, kam 3 Tage später eine Antwort. Das schickte ich an die gleiche Faxnummer!
Sofort kam ein Änderungsbescheid das mir natürlich die 300€ von der Rentenkasse vom JC gekürzt werden.


Ganz irre:

ich erhalte eine Volle EW-Rente befristet ab November wie erwähnt. Der geänderte Leistungsbescheid geht jedoch bis zum 31.12.21
Anrufen geht gar nicht mehr, rufe ich haargenau die Nr. der Leistungsabt. an- kommt eine hotline und irgendwann 15 Min. später kam eine Frau dran..ich musste 10 Minuten oder länger immer wieder von vorne erzählen wann ich ein Fax schickte, wann per Post, wann welches Datum per email..nachdem ich (wie vor Gericht-habe ALLES notiert und sitze mit einem Berg meine Post die nicht beantwortet wird!!!!) der Frau aus einem ANDEREN BUNDESLAND am Telefon erzählte- fing sie mehrfach von vorn an....es ist zum Ausrasten total!!! Sie hörte nicht zu, obendrein unterstellte  man mir das! Ob die es hier nach Hessen weiterleitet an meine Sachbearbeiterin ist wohl schwer zu glauben!!!

Zusätzlich sollte ich so sagte man es mir anfangs vom JC einen Grundsicherungsantrag stellen - ich musste hier tagelang ALLES-wirklich alles was ich habe und was es gibt 40 Seiten kopieren. Alles am 02.11. den Grundsicherungsamt geschickt...jetzt auch keine Antwort..

Ich weiß gar nichts, welches Amt wirklich für mich zuständig ist!

Hinzu kommt das ich ü 5000€ habe somit eh keine Grundsicherung erhalte. Ich hatte vor 20 J. einen Rentenvertrag von der Sparkassenversicherung gemacht, jedoch mit "Verwertungsausschlu?" ich kann es nicht mal kündigen. Probierte es. Nein, da meine Rente BEFRISTET sei, nicht möglich....
Bin total am Ende... :sad:

Leistungsabteilung007

noch kurz dazu: wie gesagt es gibt eine zusätzliche Rente die ich vor 20 Jahren also private Rente abschloss...es gibt jedoch keine Möglichkeit an das Geld!

jeschik

Zitat von: mystik-1 am 23. November 2021, 13:40:40Nachweise (sowas wie die Arbeitgeberbescheinigung) stellt der Verein monatlich für den Sozialleistungsträger aus.
Diese 250 Euro Pauschale gilt für Ehrenamt und Nachbarsschaftshilfe. Eine Arbeitgeberbescheiniung in diesen Fällen darf aber doch nicht immer verlangt werden oder ? Wenn man z.b. Nachbarschaftshilfe leistet für eine alte Person, dann kann doch nicht gefordert werden, das die alte Person einem dazu einen Bescheinigung austellt ?

Leistungsabteilung007

Zitat von: jeschik am 24. November 2021, 16:01:58
Zitat von: mystik-1 am 23. November 2021, 13:40:40Nachweise (sowas wie die Arbeitgeberbescheinigung) stellt der Verein monatlich für den Sozialleistungsträger aus.
Diese 250 Euro Pauschale gilt für Ehrenamt und Nachbarsschaftshilfe. Eine Arbeitgeberbescheiniung in diesen Fällen darf aber doch nicht immer verlangt werden oder ? Wenn man z.b. Nachbarschaftshilfe leistet für eine alte Person, dann kann doch nicht gefordert werden, das die alte Person einem dazu einen Bescheinigung austellt ?


schätze Stundennachweise..
Jobcenter reagiert ja nciht auf meine Briefe / Faxe / emails...
nur auf das Fax das ich eine Erwerbsminderungsrente erhalte und Kürzung kam unmittelbar bin noch im Bezug mindestens bis 31.12.21