Kündigung in Probezeit

Begonnen von Benny74, 23. November 2021, 14:29:40

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Benny74

Guten Tag,

ich wurde heute am letzten Tag meiner Probezeit entlassen. Die Begründung ist, dass ich für den Job ungeeignet bin und man nicht weiß wie ich mich verbessern könnte.

Ich weiß nicht genau, was ich jetzt tun muss und wie schnell. Einerseits ist noch immer nicht geklärt, ob ich am Anfang der Arbeit mit Hartz4 überzahlt wurde oder nicht. Andererseits bekomme ich noch Gehalt für diesen Monat am 15. Dezember und in der noch verbleibenden Kündigungsfrist hole ich meinen Urlaub nach und wenn der aufgebraucht sein sollte, soll ich auch nicht mehr zurückkommen, weil ich den Ablauf im Betrieb störe.

Ehrlich gesagt will ein Teil in mir den Papierkram mit dem JC erledigt haben, aber der andere Teil will jetzt in Ruhe den Urlaub genießen und noch gar nichts machen. Ich habe etwas Sorge gleich morgen wieder ein Gespräch über eine Maßnahme führen zu dürfen.

Sehe ich das richtig, dass ich mich nicht beim Jobcenter und nicht bei der Argentur für Arbeit melden muss? Ich habe nur 3 Monate gearbeitet.

Ist es ein Problem, wenn ich in der Zeit wenig Kontobewegungen hatte? Ich hatte noch nicht so viel Gelegenheit darüber nachzudenken, was ich mir kaufen wollte vom Gehalt und bin nur dazu gekommen das wichtigste an Lebensmitteln zu besorgen und einen Blueray Player und ein paar Filme dazu. Jetzt habe ich Sorge, dass da eventuell schon zu viel angehäuft ist und ich das gar nicht behalten darf, sondern zuerst verbrauchen soll.

Ich würde das aber eigentlich gerne liegen lassen für einen Urlaub, so bald Corona das wieder zulässt und finde auch, dass ich mir das verdient hätte. Außerdem steht um Rosenmontag TÜV an und ich vermute, dass der Wagen es nicht packt. Wenn dann noch die Waschmaschine den Geist aufgibt, die mir ein Nachbar im Sommer notdürftig repariert hat. Eigentlich ist es überhaupt nicht übrig, aber ich muss auch gleich erstmal Kontoauszüge ziehen, wie viel es tatsächlich ist. Aber ab wie viel muss ich mir Gedanken machen?

Muss ich überhaupt wieder alles komplett neu einreichen oder können die nicht das noch vorhandene entsprechend nutzen. Mein Vermieter macht seit zwei Wochen schon wieder große Weihnachtsferien und kommt vorraussichtlich erst Mitte Januar aus dem Urlaub zurück. Da ist dann schon die Mietbescheinigung schwierig zu bekommen. Schön, es fühlt sich jetzt schon nicht mehr an als ob ich Urlaub habe, sondern als ob ich arbeitslos bin. Das finde ich unfair.

Liebe Grüße Benny74

Sheherazade

Zitat von: Benny74 am 23. November 2021, 14:29:40
Muss ich überhaupt wieder alles komplett neu einreichen oder können die nicht das noch vorhandene entsprechend nutzen.

Nach nur 3 Monaten Abstinenz vom Jobcenter dürfte fast ein WBA reichen. Klär das mal am besten telefonisch. Und eine Maßnahme dürfte dir in diesem Jahr nicht mehr drohen.

Wegen deinem Kontostand mach dir mal keinen Kopf, wenn dein Vermögen unter 150€ je Lebensjahr liegt (plus 750€ Ansparpauschale).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

blaumeise

Zitat von: Benny74 am 23. November 2021, 14:29:40Ist es ein Problem, wenn ich in der Zeit wenig Kontobewegungen hatte? Ich hatte noch nicht so viel Gelegenheit darüber nachzudenken, was ich mir kaufen wollte vom Gehalt und bin nur dazu gekommen das wichtigste an Lebensmitteln zu besorgen und einen Blueray Player und ein paar Filme dazu. Jetzt habe ich Sorge, dass da eventuell schon zu viel angehäuft ist und ich das gar nicht behalten darf, sondern zuerst verbrauchen soll.
Momentan, bis zum 31.03.2022, gilt sowieso noch der Corona-Paragraph, nach dem die Vermögensprüfung ausgesetzt ist. Solange du kein erhebliches Vermögen hast - Richtwert: über 60.000 Euro -, ist alles paletti.

Fettnäpfchen

Benny74

Zitat von: Benny74 am 23. November 2021, 14:29:40Sehe ich das richtig, dass ich mich nicht beim Jobcenter und nicht bei der Argentur für Arbeit melden muss? Ich habe nur 3 Monate gearbeitet.
ZitatUnter Vorbehalt:
Wenn du auf die Leistung verzichten kannst dann musst du dich auch nicht melden.
wenn du allerdings aufstockend ALG 2 bekommen hast also noch im Leistungsbezug bist dann musst du dem JC die Kündigung melden.

Zitat von: Benny74 am 23. November 2021, 14:29:40ob ich am Anfang der Arbeit mit Hartz4 überzahlt wurde oder nicht. Andererseits bekomme ich noch Gehalt für diesen Monat am 15. Dezember
Also einmal evtl. etwas zurück bezahlen und einmal hier der Dezember auf die Differenz vom Lohn vs ALG 2 verzichten.

Zitat von: Benny74 am 23. November 2021, 14:29:40aber ich muss auch gleich erstmal Kontoauszüge ziehen, wie viel es tatsächlich ist.
wenn es bis zum 28.02.22 reichen soll muss du sehr gut verdient haben auch im Hinblick auf Urlaub, WAMA und Kfz.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

BigMama

@Benny74
Du kannst stolz auf dich sein. Obwohl es dir sehr schwer gefallen ist, die Tätigkeit auszuüben und du große Zweifel an dir hattest, hast du es geschafft durchzuhalten. Das ist wirklich eine starke Leistung, Tag für Tag zur Arbeit zu gehen, wenn sie dir so schwer von der Hand geht.
Ich persönlich findes es toll, dass du deinen inneren Schweinehund besiegen konntest und durchgehalten hast.   :sehrgut:
Nimm die Kündigung nicht zu schwer sondern sei stolz über deinen Erfolg.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Harald53

Zitat von: BigMama am 23. November 2021, 18:55:52
@Benny74
Du kannst stolz auf dich sein. Obwohl es dir sehr schwer gefallen ist, die Tätigkeit auszuüben und du große Zweifel an dir hattest, hast du es geschafft durchzuhalten. Das ist wirklich eine starke Leistung, Tag für Tag zur Arbeit zu gehen, wenn sie dir so schwer von der Hand geht.

Genau so ist es.
Und außerdem wenn sie dich am letzten Tag der Probezeit gekündigt haben, dann kannst du davon ausgehen das sie mit dir durchaus zufrieden waren aber eben "keinen festen" Mitarbeiter haben wollen.
So wird man jetzt einfach wieder den nächsten einstellen mit 6 monaten Probezeit und der fliegt dann auch am letzten Tag.
Wird mittlerweile in vielen Unternehmen so praktiziert.

Benny74

Guten Abend,

es sind nur etwas mehr als 2000, aber gut, was habe ich auch erwartet. Es hört sich trotzdem viel an, wenn ich dagegen setze, dass knapp 3000 Lohn ausgezahlt wurden. Aber meiner Vermutung nach wurden auch 600 bis 1200 vom JC überzahlt, die eventuell noch zurückverlangt werden. Passt dann mit meinem Eindruck nicht großartig anders Geld ausgegeben zu haben als vorher.

@BigMama Ja, so ähnlich wurde mir bei meiner Kündigung auch gesagt. Allerdings fast als Vorwurf, dass man schade findet, dass ich nicht die Selbstachtung hatte selber zu kündigen. Ich vermute, dass es nett gemeint war. Trotzdem war es auch unangenehm, weil ich das Gefühl hatte mich rechtfertigen zu müssen.

@Harald53 Es waren 3 Monate. Aber der Vertrag war generell auf 6 Monate befristet. Ich gehe eher davon aus, dass ich die Schmerzgrenze meiner Kollegen überschritten habe. Ich war mir relativ sicher, dass die Kündigung angemessen wäre, aber sie wegen Personalmangel trotzdem nicht kommt. Ich habe mitbekommen, dass das die Befürchtung von manchen Kollegen war. Ab einem bestimmten Punkt habe ich keine Fortschritte mehr gemacht und hatte höchstens vereinzelt gute Tage dazwischen. Bevor die Frage kommt, ich weiß nicht woran es lag, dass es manchmal funktioniert hat. Gut möglich, dass nur meine Kollegen im Hintergrund mehr Kapazität hatten, um mich zu entlasten.

Liebe Grüße Benny74

hotwert

Zitat von: Benny74 am 23. November 2021, 20:13:55


@BigMama Ja, so ähnlich wurde mir bei meiner Kündigung auch gesagt. Allerdings fast als Vorwurf, dass man schade findet, dass ich nicht die Selbstachtung hatte selber zu kündigen. Ich vermute, dass es nett gemeint war. Trotzdem war es auch unangenehm, weil ich das Gefühl hatte mich rechtfertigen zu müssen.

Und wenn du selber gekündigt hättest dann würdest du erstmal eine Sanktion bekommen. Das einzige was geholfen hätte wäre ein ärztliches Attest das du die Arbeit nicht machen kannst.

Ich vermute der Arbeitgeber hat einen Eingliederungszuschuss für dich bekommen, welchen er evtl wieder zurückzahlen muss wenn er dich kündigt.
Da ist klar dass ihn lieber ist wenn du kündigst.

Benny74

Zitat von: hotwert am 23. November 2021, 21:32:27Ich vermute der Arbeitgeber hat einen Eingliederungszuschuss für dich bekommen, welchen er evtl wieder zurückzahlen muss wenn er dich kündigt.
Da ist klar dass ihn lieber ist wenn du kündigst.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ohne mein Wissen passiert ist.

Sheherazade

Zitat von: Benny74 am 25. November 2021, 12:20:15
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ohne mein Wissen passiert ist.

Doch, ist durchaus vorstellbar, denn diese AG-Förderung von Beschäftigungsverhältnissen geht dich als AN nichts an.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Benny74

Aber ich habe mir die Stelle selber gesucht. Gut, das ist kein überzeugender Einwand, aber ich möchte darüber lieber nicht nachdenken. Es ändert doch nichts, außer dass ich mir den Tag verderbe.