Frage zu Wohnkostenübernahme

Begonnen von Ricola, 09. November 2021, 20:22:10

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Ricola

Ein freundliches Hallo in die Runde  :bye:

Ich entschuldige mich schonmal im Voraus, weil ich poste ohne mich im Vorstellungsthread vorgestellt zu haben, aber ich brauche ganz dringend euere Schwarmintelligenz, bzw -erfahrung.

Folgender Fall:
Mein Vater, Baujahr 1957 ( 64 Jahre ), allein lebend, bezieht, nach einem kleinen Schlaganfall vor einigen Jahren, Hartz 4.
Seit über 15 Jahren wohnt er in einer kleinen 2 Zimmer-Wohnung in einer ehemaligen Bergbausiedlung im Niederrhein/Ruhrgebiet.

Am 26.10. bekam er ein Schreiben der Wohnungsgesellschaft, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er die Wohnung räumen müsse, da das Gebäude nicht mehr den heutigen
Wohnstandards entsprechen würde und bald abgerissen wird.

Ein Angebot für eine neue Wohnung erfolgte ein paar Tage später:

m2: 43,94
Grundmiete: 305€
Vorauszahlung Betriebskosten 103€
Gesamt: 408€
Ein günstigeres Angebot gibt der Immobilienmarkt nicht her, so die Wohnungsgesellschaft.

Laut dem Sachbearbeiter meines Vaters beim zuständigen Amt würde ihm aber nur 358€ Mietübernahme zustehen.

Soweit der Sachverhalt.
Meine Fragen:

Gibt es eine Möglichkeit, dass der Differenzbetrag von 50€ doch noch vom Amt übernommen wird ( evtl. Härtefallregelungen, "gezwungener" Wohnungswechsel )
und wenn ja, wie gehen wir dabei vor?

Vielen Dank im Voraus
Ricola



crazy

Mhh, wie wird geheizt?
Schau doch mal.am Wohnort wie hoch die angemessenen Kosten sind.
In der Regel wird vom JC Bruttokalt also Kaltmiete inkl. kalter Nebenkosten angegeben. Der Anteil für Heizkosten geht extra.
Die Wohnungsbau gibt Nebenkosten für 43 qm mit 103 Euro.an, das wäre sehr viel für Wasser,Versicherung,Grundstückspflege,Treppenhausreinigung und Treppenhausbeleuchtung

Simone-

Zitat von: Ricola am 09. November 2021, 20:22:10
m2: 43,94
Grundmiete: 305€
Vorauszahlung Betriebskosten 103€
Gesamt: 408€
Ein günstigeres Angebot gibt der Immobilienmarkt nicht her, so die Wohnungsgesellschaft.

Laut dem Sachbearbeiter meines Vaters beim zuständigen Amt würde ihm aber nur 358€ Mietübernahme zustehen.

Gibt es eine Möglichkeit, dass der Differenzbetrag von 50€ doch noch vom Amt übernommen wird ( evtl. Härtefallregelungen, "gezwungener" Wohnungswechsel ) und wenn ja, wie gehen wir dabei vor?

Bezüglich Härtefall kann die KdU mit 10% mehr als deren Höchstbetrag her gibt genehmigt werden. Das scheint aber nicht zu reichen.

Egal, erst mal beantragen.

Am Besten die Aussage "Ein günstigeres Angebot gibt der Immobilienmarkt nicht her, so die Wohnungsgesellschaft." noch schriftlich dazu und eventuell Nachweise dafür, dass was günstigeres auch nicht anderweitig gefunden werden kann.

In dem Fall würde ich mir anwaltliche Hilfe holen, falls die Übernahme der KdU nicht komplett genehmigt wird. Keine Ahnung, ob die ein schlüssiges Konzept haben, oder wie immer man das nennt, wonach die bemessen, wie viel das Wohnen bei einem LB kosten darf.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

blaumeise

Ich frage mich, ob die Wohnungsgesellschaft tatsächlich auf eine teurere Wohnung verweisen kann mit diesem lapidaren Hinweis. Es ist kein Einzelvermieter, sondern eine Gesellschaft, die haben sicher noch mehr Wohnungen, wo immer wieder eine frei wird. Die Preise bestimmen sie selbst.

Ich tät mich hier ebenfalls anwaltlich beraten lassen, nicht nur, was das JC betrifft, sondern auch, was die Ersatzwohnung betrifft.

crazy

Zitat von: Ricola am 09. November 2021, 20:22:10


m2: 43,94
Grundmiete: 305€
Vorauszahlung Betriebskosten 103€
Gesamt: 408€


Laut dem Sachbearbeiter meines Vaters beim zuständigen Amt würde ihm aber nur 358€ Mietübernahme zustehen.



Erstmal muss das geklärt sein bevor man sich über die Durchsetzung Gedanken macht.


Und ja, wenn die Häuser abgerissen werden müssen kann gekündigt werden.
Da die angebotene Wohnung sicher einen ganz anderen Standard hat ist auch eine andere Miete möglich. Als pot. Mieter muss man das ja nicht annehmen und kann sichbanders umsehen.

Das Selbe Prob haben wir hier auch gerade durch. Teilweise konnte modernisiert, saniert werden, teilweise musste abgerissen werden. Selbstverständlich konnten Mieter dann den Neubau zu entsprechend anderem Preis vorrangig wieder anmieten. Konnten, nicht mussten!

Wenn Gebäude hin sind, sind sie hin. Wenn die Sanierung unwirtschaftlich und im Ergebnis dann auch noch immer nicht für die Bewohner befriedigend , wird abgerissen und neu gebaut.

Fettnäpfchen

Ricola

Vorstellungsthread gibt es hier nicht  :zwinker: aber nett dass du das wolltest!

Zitat von: Ricola am 09. November 2021, 20:22:10Gesamt: 408€
Ein günstigeres Angebot gibt der Immobilienmarkt nicht her, so die Wohnungsgesellschaft.

Laut dem Sachbearbeiter meines Vaters beim zuständigen Amt würde ihm aber nur 358€ Mietübernahme zustehen.
Hier vermute ich mal dass das nicht der Gesamtangemessenheit entspricht denn selbst 408.- Euro sind günstig.
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html
vllt. wirst du da fündig. Wenn ja und du fragen hast erneut fragen.

MfG FN
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