Erbe steht an

Begonnen von drei, 09. November 2021, 19:59:44

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Fettnäpfchen

drei

Zitat von: drei am 09. November 2021, 19:59:44Was bleibt mir von diesem Erbe?
Soll ich mich abmelden vom Amt?
Es gibt nur eine Möglichkeit dass das JC das Erbe nicht anrechnet und das wäre:
Wenn du vor Zufluß des Erbes keinen WBA stellst und das Erbe erst auf dein Konto zufließt wenn du aus dem ALG 2 Bezug raus bist.
Dann hast du ja mit 61 J genug Geld das kein Anspruch auf ALG 2 besteht, hastdu dann nach entsprechenden Monaten nur noch dein Kapital in Höhe deines Schonvermögens über kannst du wieder ALG 2 beantragen.
Erben als ALG II Empfänger
ZitatIst das Erbe/Vermächtnis für einen ALG II-Empfänger Einkommen oder Vermögen?
hier Sonderfall aa
man sollte aber den kompletten Ratgeber lesen!

MfG FN
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Wursti

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. November 2021, 17:53:59
drei

Zitat von: drei am 09. November 2021, 19:59:44Was bleibt mir von diesem Erbe?
Soll ich mich abmelden vom Amt?
Es gibt nur eine Möglichkeit dass das JC das Erbe nicht anrechnet und das wäre:
Wenn du vor Zufluß des Erbes keinen WBA stellst und das Erbe erst auf dein Konto zufließt wenn du aus dem ALG 2 Bezug raus bist.
Dann hast du ja mit 61 J genug Geld das kein Anspruch auf ALG 2 besteht, hastdu dann nach entsprechenden Monaten nur noch dein Kapital in Höhe deines Schonvermögens über kannst du wieder ALG 2 beantragen.
Erben als ALG II Empfänger
ZitatIst das Erbe/Vermächtnis für einen ALG II-Empfänger Einkommen oder Vermögen?
hier Sonderfall aa
man sollte aber den kompletten Ratgeber lesen!

MfG FN

Der Tipp ist gut, allerdings kann man Ärger bekommen, wenn das Erbe auch schon während des Bezugszeitraums hätte ausgezahlt werden können. Da müsste man dann beim Neuantrag schon aufpassen, dass man nicht angibt, dass das Vermögen aus einem kürzlich erfolgten Erbe stammt. Das brächte dann ziemlich sicher Stress und Nachfragen mit sich.