Erinnerung an die Aufforderung zur Mitwirkung

Begonnen von Benny74, 10. November 2021, 17:10:27

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Benny74

Guten Abend,

wozu bin ich verpflichtet und wie reagiere ich richtig?


Es betrifft immer noch das Thema Arbeitsaufnahme.

Wenn ich es richtig verstanden habe, darf der Arbeitsvertrag nicht verlangt werden. Wie sieht es mit den Kontoauszügen aus?

Die Informationen, wann das Gehalt überwiesen wird, können die Mitarbeiter aus der Einkommensbescheinigung entnehmen. Ich frage mich bei beiden geforderten Unterlagen, welches berechtigtes Interesse es geben könnte.

Das einzige, was ich mir vorstellen kann, ist, dass man überprüfen möchte, ob der Arbeitgeber Fehler beim Ausfüllen gemacht hat oder ob alle Dokumente das gleiche behaupten. Wenn die Rechtslage das ermöglicht hätte ich grundsätzlich auch kein Problem damit, aber wenn es Willkür ist, möchte ich das aus Prinzip nicht unterstützen. Aber ich kenne nicht alle Gesetze auswendig und kann das ehrlich gesagt, nicht beurteilen.

Liebe Grüße Benny74

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

jeschik

Das heißt du erhältst aktuell aufstockendes Alg2 oder fällst du mit deinem Job komplett aus dem Leistungsbezug heraus ?

crazy

Hast Du den Kontoauszug mit Lohnzufluss abgeben?
Das ist das Einzige was benötigt wird.
AV geht die nix an

Benny74

Auf Grund der Höhe(ca 1000 netto) gehe ich davon aus, dass es nicht aufstockend ist.

Ich habe für August und September noch ALG2-Leistungen überwiesen bekommen und vermute, dass eigentlich geprüft wird, wie viel mir davon zu steht und wie viel ich davon zurückzahlen muss. Das Gehalt geht immer im Folgemonat ein. In August habe ich 10 Tage gearbeitet, was im September überwiesen wurde. Im September kam ich auf die 1000 Euro, die im Oktober überwiesen wurden.

Nein, der Kontoauszug wurde zum ersten mal gefordert, daher haben die den noch nicht. Sollte ich zum AV eventuell noch eine Notiz anhängen, damit sie wissen, dass ich es nicht vergessen habe?


crazy

Ob Du noch was oben drauf haben möchtest entscheidest Du doch.
Dazu wäre Antrag nötig.
Schick Kontoauszug hin und verabschiede dich freundlich.
AV ist niemals nötig, wenn man nichts mehr will

Benny74

Ich habe nicht vor einen Antrag zu stellen. Idealerweise wäre das Ergebnis von den eingereichten Unterlagen, dass ich vom bisher erhaltenen nichts zurückerstatten muss.

Eventuell noch wichtig, dass festgestellt wird, dass mein ehemaliger Anspruch gegebenenfalls nicht mehr vorläufig sondern abschließend festgestellt ist, damit die nicht in ein paar Monaten noch mal auf mich zu kommen und sagen, dass sie alles zurück haben wollen. Aber ich vermute, dass das eigentlich nicht passieren kann. Ich schiebe manchmal Paranoia.

Sheherazade

Zitat von: Benny74 am 10. November 2021, 17:41:02
Auf Grund der Höhe(ca 1000 netto) gehe ich davon aus, dass es nicht aufstockend ist.

Lieber mal nachrechnen. Je nach Höhe der KdU kann sich durchaus wegen des Freibetrages noch ein nicht unterheblicher Anspruch errechnen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Benny74

Da braucht es aber mehr als den Kontoauszug des ersten Lohneingangs denn das waren ja nur ein paar Std.
Zitat von: Benny74 am 10. November 2021, 17:41:02n August habe ich 10 Tage gearbeitet, was im September überwiesen wurde. Im September kam ich auf die 1000 Euro, die im Oktober überwiesen wurden.
also Sept. und Oktober und das auch nur wenn du im Oktober noch Anspruch hattest.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Benny74

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. November 2021, 16:32:34
Benny74

Da braucht es aber mehr als den Kontoauszug des ersten Lohneingangs denn das waren ja nur ein paar Std.
Zitat von: Benny74 am 10. November 2021, 17:41:02n August habe ich 10 Tage gearbeitet, was im September überwiesen wurde. Im September kam ich auf die 1000 Euro, die im Oktober überwiesen wurden.
also Sept. und Oktober und das auch nur wenn du im Oktober noch Anspruch hattest.

MfG FN

Würde mir grundsätzlich einleuchten. Allerdings steht es im Schreiben eindeutig anders oder?

Zitat von: Benny74 am 11. November 2021, 00:25:18Lieber mal nachrechnen. Je nach Höhe der KdU kann sich durchaus wegen des Freibetrages noch ein nicht unterheblicher Anspruch errechnen.

Wie hoch müsste das dann sein? Ich möchte jetzt nicht nachschauen, aber ich bekam knapp 700 Euro im Monat insgesamt an ALG2-Leistungen.

crazy

Mit Netto 1000 bist Du nach Abzug Freibetrag dann noch bei gut 700 anrechenbarem EK, daher raus aus Alg2 .

Fettnäpfchen

Zitat von: Benny74 am 13. November 2021, 00:48:30Würde mir grundsätzlich einleuchten. Allerdings steht es im Schreiben eindeutig anders oder?
Ja und?
Da steht auch dass deine Leistungen eingestellt werden können
und das die deinen AV wollen

Du wirst das schon machen wie du es für richtig hältst. So wie das JC halt auch.

Ein schönes WE
FN
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