Mehrbedarf behinderte Menschen

Begonnen von Andre83, 17. November 2021, 10:09:27

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Andre83

Hallo,

ich bin Epileptiker und seit jahren psychisch krank. Ich habe einen Hund, welcher nahende Anfälle anzeigt und mir die psychische Erkrankung dadurch erleichtert, mir einen geregelten Tagesablauf zu geben.

Vom Jobcenter habe ich damals eine Wohnung bewilligt bekommen welche 120€ über der Grenze liegt, grad wegen dem Hund und dem Schwerbehindertenausweis.

Ohne den Hund wäre ein eigenständiges Leben nicht möglich gewesen gewesen. So lang ich bei meinen Eltern im Haus gelebt habe, konnte ich den Hund gut selbst finanzieren. Das ist nunmehr anders, da in einem eigenen Haushalt ja Kosten anfallen die vorher nicht da waren.

Also habe ich einen Anrag auf Mehrbedarf gestellt um den Hund angemessen versorgen zu können. Das JobCenter hat mich aufgefordert eine exakte Auflisten der monatlichen Kosten aufzustellen und die erforderlichen Nachweise zu erbringen.  - habe ich getan. Der Antrag wurde dann aber trotzdem, auch im Widerspruchsverfahren abgelehnt. Also folgte die Klage.
Diese läuft seit nunmehr fast 2 Jahren. In diesen 2 Jahren wurden Atteste und Psychologische Stellungnahmen von Hausarzt, Neurologen, Psychotherapeuten und der Universitätspsychiatrie (zur Vorlage bei Ämtern und Behörden) erstellt. Alle sagen unterm Strich das gleiche aus, dass ich auf den Hund angewiesen bin und der Verlust des Hundes schwerwiegende Folgen haben wird. Mit der Aufforderung an das Gericht, im Sinne des Patienten zu entscheiden und einen Mehrbedarf anzuerkennen.

Mein Anwalt ist guter Dinge das als regelmäßig wiederkehrenden und unabweisbare Kosten zu begründen, vor allem wegen der vielen voneinander unabhängigen Atteste und Stellungnahmen, allem voran von der Uni-Psychiatrie vertreten und unterschrieben vom Professor und dem Oberarzt.

Drückt mir also die Daumen und schreibt gern Eure Meinung in die Kommentare

blaumeise

Wie es scheint, läuft bereits alles, du hast einen Anwalt und in deinem Sinne lautende diverse Befunde - also *daumendrück*.

jeschik

Zitat von: Andre83 am 17. November 2021, 10:09:27In diesen 2 Jahren wurden Atteste und Psychologische Stellungnahmen von Hausarzt, Neurologen, Psychotherapeuten und der Universitätspsychiatrie (zur Vorlage bei Ämtern und Behörden) erstellt. Alle sagen unterm Strich das gleiche aus, dass ich auf den Hund angewiesen bin und der Verlust des Hundes schwerwiegende Folgen haben wird.
Dann wirst du bestimmt sehr gute Chancen haben, wenn du dies mit ärztlichen Stellungnahmen untermauern kannst.

Andre83

Es gibt zwischenzeitlich ein Update.

Nach Anfrage zum Sachstand des Verfahrens, steht wohl eine Stellungnahme der Beklagten aus.

Darf man das als gutes Zeichen werten, wenn nach dem einreichen diverser Atteste und Stellungnahmen mit der expliziten Aufforderung der Unispychiatrie den Mehrbedarf anzuerkennen, eine erneute Stellungnahme der JobCenters in einem laufenden Verfahren eingeholt wird?

blaumeise

Das ist eigentlich der normale Ablauf, dass die Gegenseite eine Stellungnahme abgeben soll. Immerhin ist das Ganze am Laufen - DAS ist positiv zu bewerten.  ;-)

MarcAnton

Zitat von: Andre83 am 26. Dezember 2021, 13:03:49

Darf man das als gutes Zeichen werten,

Ja, ich denke auch dass das ein gutes Zeichen ist. Es hat sich wohl eine günstigere Situation für dich ergeben und das Gericht fragt das JC ob sie noch was hinzufügen wollen?