JC verlangt Lohnabrechnungen + Kontoauszüge v. Gehaltseingängen d. 450€ Jobs

Begonnen von MX2022, 25. Dezember 2021, 19:57:14

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MX2022

Hallo,
Seit November arbeite ich in Teilzeit, für November hatte das Jobcenter Ende Oktober dennoch 166€ ausgezahlt als Leistung zu dem sonst üblichem 450€ Job gezahlt.
Jetzt verlangt das Jobcenter Lohnabrechnungen von September - November 2021 und Kontoauszüge mit den Gehaltseingängen. Müssen die Kontoauszüge lückenlos sein oder nur die Gehaltseingänge dokumentieren?
Die 166€ für November 2021 muss ich, wenn ich es richtig verstanden habe, zurückzahlen, den Teilzeitvertrag habe ich schon zeitnah dem Jobcenter geschickt.
Dazu habe ich in einem Monat nur 419,XX€ und in einem anderen Monat 489,XX€ verdient und überwiesen bekommen. Gilt hier der Durchschnittswert oder muss ich in dem Monat mit mehr als 450€ auch die 166€ Leistungen zurückzahlen?
Vielen Dank für Antworten.

Heinz-Otto

Generell gilt, handelt es sich um gleichbleibendes EK, wurde das EK bereits geprüft und ist dem JC das Einkommen bekannt (z. B. AV und Einkommensbescheinigung), dann reichen Kontoauszüge wann der Lohn und wie viel eingegangen ist.
Monatliche Nachweise sind nicht nötig.

ZitatDie 166€ für November 2021 muss ich, wenn ich es richtig verstanden habe, zurückzahlen, den Teilzeitvertrag habe ich schon zeitnah dem Jobcenter geschickt.
Dazu habe ich in einem Monat nur 419,XX€ und in einem anderen Monat 489,XX€ verdient und überwiesen bekommen. Gilt hier der Durchschnittswert oder muss ich in dem Monat mit mehr als 450€ auch die 166€ Leistungen zurückzahlen?

Also schwankendes Einkommen? Dann hast du normalerweise einen vorl. Bescheid.
Bis wann wurde der aktuelle Bescheid bewilligt, bzw. wann läuft er ab?
Dann muss der Durchschnittslohn für diese 6 Monate ermittelt werden.
Dann braucht das JC kurz nach Ablauf der 6 Monate die konkreten Zahlungseingänge. Dafür reicht der Kontoauszug.
Die 1. Lohnabrechnung wird idR angefordert. Danach reichen die Auszüge.
Wenn du im Nov. mit dem neuen TZ Job mehr verdienst als im Bescheid veranschlagt, musst du Geld erstatten.
Wie viel du erstatten musst kann man nur sagen, wenn man weiß wie viel du in den 6 Monaten verdienst hast und wie viel Leistungen du erhalten hast.

ZitatDie leistungsberechtigte Person und die mit ihr in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sind nach Ablauf des Bewilligungszeitraums verpflichtet, die von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Erlass einer abschließenden Entscheidung geforderten leistungserheblichen Tatsachen nachzuweisen;
(6) 1Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. 2Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. 3Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten.

Yavanna

Bei endgültiger Bewilligung darf der Durchschnitt nicht mehr genommen werden. Es erfolgt eine Spitzabrechnung, wenn alle Lohnabrechnungen vorliegen

Flip

Zitat von: Heinz-Otto am 25. Dezember 2021, 20:36:15Dann muss der Durchschnittslohn für diese 6 Monate ermittelt werden.

Nö. Die Durchschnittseinkommensberechnung (§ 41a Absatz 4 SGB II) hat der Gesetzgeber hat der Gesetzgeber bereits zum 1.4.21 abgeschafft.

MX2022

Es wurde von 450€ ausgegangen als Einkommen durch den 450€ Job ab 01.09.21, wie gesagt einmal 419,XX€ und einmal 489,XX€ und dann der Lohn im November vom Teilzeitjob, weshalb die 166€ Leistungen von Ende Oktober zurückgezahlt werden müssen, wovon ich ausgehe. Was ist eine Spitzabrechnung? Würden sich die 40€ weniger und 40€ mehr in aufeinanderfolgenden Monaten ausgleichen?


Sheherazade

Zitat von: MX2022 am 25. Dezember 2021, 22:27:51
Was ist eine Spitzabrechnung?

In jedem Monat des Bewilligungszeitraumes wird das jeweilige Einkommen dem jeweiligen Bedarf gegenübergestellt - also jeder Monat wird für sich berechnet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"