Minderung wegen Nichterscheinens, obwohl Termin wahrgenommen

Begonnen von Petrosilius_Z, 16. November 2021, 14:36:28

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Petrosilius_Z

Im Nachhinein hat mich übrigens auch noch meine Sachbearbeiterin persönlich angerufen mit den Worten: "Herr [Zwackelmann], Ich hab Ihnen doch gesagt, den Brief sollen sie wegschmeißen." Naja, so explizit wurde das vor Ort zwar nicht gesagt, von einem Brief war da auch gar keine Rede, aber die Dame war freundlich und ich bin froh dass die Sache vom Tisch ist, von daher alles gut.

Das mit den Fahrtkosten werde ich mir im Hinterkopf behalten, vor allem respektive der Mögichkeit, meine Anwesenheit belegen zu können falls es diesbezüglich nochmal Probleme geben sollte. Aber da ich mit dem Rad knapp 10 Minuten brauche zum Jobcenter, lohnt es sich zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich nicht allzu sehr, das geltend zu machen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. November 2021, 13:25:16
Klar und das mit Erfolg in (fast) jedem Fall.
Das fast bezieht sich auf drei Fälle vor dem SG einmal war der Richter JC freundlich und hat nicht auf meine Klagepunkte reagiert sondern wegen verfälschten Darstellungen vom JC RA und SB geurteilt. Heute weiß ich das es von meiner Seite eine Anhörungsrüge gegen diesen Richter in der Verhandlung gebraucht hätte.
Das andere Mal wurden Randziffern der Kommentaturliteratur nicht beachtet trotz Hinweis meinerseits denn ein anderes Mal wurde auf genau so eine  Kommentaturliteratur hin geurteilt.

Danke fürs Mitteilen, ich finde es interessant so Erfahrungen von anderen zu hören. Tut mir Leid, dass Dir da so Schwierigkeiten bereitet wurden. Dagegen gleicht das, was ich beschrieben habe, ja einer Lappalie. Da es sich in meinem Fall um eine hoffentlich einmalige Angelegenheit handelt und ich meiner Sachbearbeiterin jetzt keine bösen Absichten unterstellen möchte, vermute ich mal, es sei wohl besser die Sache als "dumm gelaufen" zu verbuchen und von weiteren Schritten abzusehen.

Flip

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. November 2021, 13:25:16Heute weiß ich das es von meiner Seite eine Anhörungsrüge gegen diesen Richter in der Verhandlung gebraucht hätte.

Während der Verhandlung kannst du keine Anhörungsrüge erheben. Dazu muss es erstmal eine gerichtliche Entscheidung geben. Ein Befangenheitsantrag wäre das, Mittel der Wahl.

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. November 2021, 13:25:16Das andere Mal wurden Randziffern der Kommentaturliteratur nicht beachtet trotz Hinweis meinerseits

Das nennt sich richterliche Unabhängigkeit. Kommentarliteratur sind nur Orientierungshilfen, nicht mehr.