Jobcenter - Zugriff auf Melderegister?

Begonnen von gloegg, 20. November 2021, 22:52:17

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gloegg

Hat das Jobcenter kurzfristigen Zugriff auf das Melderegister?

Hintergrund der Frage ist, dass für ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eine Meldebescheinigung verlangt wird, die Termine beim Bürgerbüro der Stadt aber auf Wochen ausgebucht sind.

Nirvana

Zitat von: gloegg am 20. November 2021, 22:52:17
Hat das Jobcenter kurzfristigen Zugriff auf das Melderegister?
Dem Grunde nach steht den Jobcentern der automatisierte Abruf nach § 38 BMG zur Verfügung, ja. Ob und inwieweit entsprechende Zugänge in dem konkreten Jobcenter eingerichtet sind, ist eine andere Frage.

Gummibärchen

Zitat von: gloegg am 20. November 2021, 22:52:17
Hat das Jobcenter kurzfristigen Zugriff auf das Melderegister?

Hintergrund der Frage ist, dass für ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eine Meldebescheinigung verlangt wird, die Termine beim Bürgerbüro der Stadt aber auf Wochen ausgebucht sind.

Hallo!

Eine Freundin von mir arbeitet beim Bürgerbüro und hat mir diese Frage bereits in einem anderen Zusammenhang beantwortet.
Das JC hat keinen "Dauerdraht" zum Melderegister und muss eine Anfrage nebst Begründung "warum" stellen ( es gibt dafür "vorgestanzte" Punkte mit Häkchen zum anklicken).

Der automatisierte Abruf nach § 38 erfolgt stichprobenartig, es werden also nicht alle Empfänger "durchgejagt".

Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage.

Flip

Das wird in meinem Bundesland von den Jobcentern genutzt:
https://tsr.thueringen.de/baus-web/

Allerdings haben nur bestimmte Beschäftigte den Zugriff.

Jan Mustermann

Aus welchen Grunde und warum wollen die eine Meldebescheinigung ?
Die ist fürs SGB II recht belanglos. In der Rechtsprechung gild sie lediglich als Indiz dafür das jemand dort wohnen könnte.

blaumeise

Zitat von: gloegg am 20. November 2021, 22:52:17Hat das Jobcenter kurzfristigen Zugriff auf das Melderegister?
Ich weiß, dass die Ämter manchmal Anfragen an die Meldeämter schicken. Die werden dann auch beantwortet.

gloegg

Ich danke für Eure Antworten und Eure Hilfe!

Ich habe kein Problem damit, dass das Jobcenter sich die Meldeinformation selbst beschafft, wenn die technische Möglichkeit dazu besteht. Was auch immer die mit dieser Info bezwecken... :weisnich:

Ein Problem hätte ich nur damit, wochenlang auf Leistungen warten zu müssen, weil es nicht möglich ist, diese Information selber zu beschaffen...

Kopfbahnhof

Entscheidend ist, was im Ausweis steht.
Zitat von: gloegg am 21. November 2021, 15:01:56Ein Problem hätte ich nur damit
Dann muss das JC zumindest vorläufig zahlen.
Du kannst nichts dafür wenn eine notwendige Ummeldung nicht machbar ist, weil die Behörden keine Termine frei haben.
Diese Information kann sich das JC genauso auch selbst besorgen.

So lange kann ein Nachweis der Adresse auch anders gehen z.B. mit einem aktuellen MV.