Umzug in ein anderes Bundesland

Begonnen von Spritzenhalter, 18. Dezember 2021, 17:44:48

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Spritzenhalter

Folgender Fall:

Person A wohnhaft zur Untermiete für ein Zimmer einer Wohnung welche zusätzlich noch vom Vermieter bewohnt wird(Genehmigung JC) zu 300€ Inklusivemiete. Nun wurde A die Kündigung ausgesprochen wg. Eigenbedarf mit einer Frist von 3 Monaten. Die KdU für 1 Person  von A in dessen Stadt beträgt 360€+Heizkosten. Defacto win/win für beide (JC & A)

A möchte aufgrund der ausgesprochen en Kündigung in seine alte Heimat mit der dortigen KdU von 410€ zzgl. Heizung umziehen. Da ein Umzug sowieso notwendig ist, hier kündigung wegen Eigenbedarf, möchte A das realisieren.

A stellt keinerlei Ansprüche gegenüber dem JC für den Umzug und begleicht die Kaution aus eigenen Mitteln. Das JC müsste demnach nur die neue KdU übernehmen.

Muss sich A an irgendwelche Vorgaben noch halten, kann er im neuen Bundesland sich eine Wohnung suchen bis max. KdU?

Danke

Kopfbahnhof

A muss sich nur an die Vorgabe halten, dass die Wohnung den Richtlinien der KdU vor Ort entspricht.
Ist besser, weil die aktuelle Regelung sicher nicht ewig gelten wird.

Weil Kündigung, hätte A dennoch Anspruch auf Unterstützung vom JC.

Spritzenhalter

Wenn das JC die Kaution übernimmt zahlt der LE diese an das JC mit je 10% pro Monat wieder zurück?

crazy

So ist es.
Bekommt er die Kaution aus der alten Behausung kann er auch schneller abzahlen

jens123

Da Umzugskosten und Kaution (so wie ich es lese) aus eigenen Mitteln aufgebracht werden, kann man immer umziehen und wohin man will. In diesem Fall ist die einzige Hürde die Höhe der neuen Miete, die zu beachten ist. Hier gibt es eine Übersicht, an der man sich orientieren kann: https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

Sinnvoll und von manchen Vermietern gefordert ist das Einholen einer Angemessenheitsbescheinigung/-bestätigung vor Abschluss des neuen Mietvertrages beim zukünftig zuständigen Jobcenter. Wenn diese vorliegt, ist man zumindest bei den KdU auf der sicheren Seite.

Die "Notwendigkeit" des Umzugs (hier wegen Kündigung durch Vermieter) spielt nur dann eine Rolle, wenn man die Übernahme der Umzugskosten, Renovierungskosten usw. oder die Kaution als Darlehen anstrebt.

Ganz wichtig: Den neuen Antrag möglichst frühzeitig stellen, damit keine Zahlungspausen eintreten. Das kann man auch zwei oder drei Monate vorher machen, wenn die Entscheidung bereits gefallen. Die JC sehen das i. d. R. gern, wegen Zeitpuffer.