Rückforderung Kontoführungsgebühr

Begonnen von RoboRobotnik, 24. November 2021, 11:01:05

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RoboRobotnik

Hi, ich habe seit 10 Jahren Konto bei Sparkasse. Habe Jahr lang nichts bezahlt. Seit einigen Jahren plötzlich sind Gebühren da. Habe erfahren, dass man diese Gebühren zurückfordern kann. kennt sich da wer aus?

Unwissender

1. eine Entgeltaufstellung seit 2018 einfordern!

2. Ausrechnen, was ohne Zustimmung verlangt wurde (z.B. Gebühren für Karte, Überweisungen, Auszahlungen am GA usw.)

3. Forderungsvorlage bei der Verbraucherzentrale runterladen, ausfüllen (mit den Daten aus 2.)

4. Bei der Bank einreichen

Sollte sich die Bank weigern (was sie im Normalfall auch tut, die Entgeltaufstellung rauszugeben oder nicht zahlen) an die BaFin wenden! Die machen der Bank druck! Ich hatte grade so einen Fall! Da hat die BaFin gut geholfen!!!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Terminator62

Habe unter diesem Link,
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/unzulaessige-vertragsaenderungen-so-koennen-sie-bankgebuehren-zurueckfordern-60926

den Brief ausgefüllt (einfach runterscrollen) und unterschrieben per online Banking an meine Bank gesendet (hat Unwissender ja auch schon geschrieben), was soll ich sagen nach ca. 3-4 Tagen hatte ich eine Rückerstattung auf dem Konto. War nicht viel aber der Mensch freut sich.  :sehrgut:
MfG  MK

RoboRobotnik

kann ich das dann behalten oder wird angerechnet?

jeschik

Zitat von: Unwissender am 24. November 2021, 11:09:29Sollte sich die Bank weigern (was sie im Normalfall auch tut, die Entgeltaufstellung rauszugeben oder nicht zahlen) an die BaFin wenden! Die machen der Bank druck! Ich hatte grade so einen Fall! Da hat die BaFin gut geholfen!!!
Hatte auch einen Antrag bei der Bank auf Erstattung gestellt, hab aber vor kurzem eine Ablehnung einer erstattung erhalten. Müsste mal nachschauen wie die begründung formuliert war.
Wie sind allgemein die chancen auf erstattung  ?
Habe als Kto Gebühren eine mtl. Pauschale zu zahlen.

Maximus

Ich zahle auch alle 3 Monate Kontoführungsgebühren von 20,70 €. Und diese Gebühren kann man sich von der Bank wieder zurückzahlen lassen, weil ich Hartz 4er bin ? Seit wann gibt es dieses Gesetz ? Wenn ich dann für 2 Jahre die Gebühren wieder zurück bekommen sollte, wird es dann als Verdienst angerechnet und vom Staat wieder zurück verlangt ?

jeschik

Zitat von: Unwissender am 24. November 2021, 11:09:292. Ausrechnen, was ohne Zustimmung verlangt wurde (z.B. Gebühren für Karte, Überweisungen, Auszahlungen am GA usw.)
Das ist wohl die Frage was darunter fällt, was ohne zustimmung verlangt wurde. Ich habe reguläre mtl. Kontoführungsgebühren zu bezahlen, zugestimmt habe ich meines wissens dazu aber nicht. Aber die Kto Gebühren fallen halt an wenn man unter einem Mindestbetrag bleibt. Die Bank sieht nicht das etwas erstattungsfähig wäre und hat deshalb abgelehnt.

Unwissender

Zitat von: Maximus am 25. November 2021, 20:24:22
Ich zahle auch alle 3 Monate Kontoführungsgebühren von 20,70 €. Und diese Gebühren kann man sich von der Bank wieder zurückzahlen lassen, weil ich Hartz 4er bin ? Seit wann gibt es dieses Gesetz ? Wenn ich dann für 2 Jahre die Gebühren wieder zurück bekommen sollte, wird es dann als Verdienst angerechnet und vom Staat wieder zurück verlangt ?

Das hat nix mit Hartz IV zu tun! 20,70 €? Das ist viel! Sofern du nix unterschrieben hast, und die Bank einfach ohne deine Zustimmung die Gebühren erhöht hat, kannst du dir das zurückhloen und es darf dir auch nicht angerechnet werden, da du es ja unrechtmäßig aus deiner Regelleistung gezahlt hast!

Zitat von: jeschik am 25. November 2021, 21:02:54
Zitat von: Unwissender am 24. November 2021, 11:09:292. Ausrechnen, was ohne Zustimmung verlangt wurde (z.B. Gebühren für Karte, Überweisungen, Auszahlungen am GA usw.)
Das ist wohl die Frage was darunter fällt, was ohne zustimmung verlangt wurde. Ich habe reguläre mtl. Kontoführungsgebühren zu bezahlen, zugestimmt habe ich meines wissens dazu aber nicht. Aber die Kto Gebühren fallen halt an wenn man unter einem Mindestbetrag bleibt. Die Bank sieht nicht das etwas erstattungsfähig wäre und hat deshalb abgelehnt.

Vergleichen, was seit 2018 verlangt wurde mit dem was jetzt verlangt wird! Ist es mehr (wovon ich ausgehe) und die haben die Preise ohne deine Zustimmung erhöht, kannst du es dir zurückholen! Wenn die Bank sich weigert, oder dir keine Entgeltaufstellung zu Verfügung stellt, meldes du das der Bafin!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Maximus

ZitatDas hat nix mit Hartz IV zu tun! 20,70 €? Das ist viel! Sofern du nix unterschrieben hast, und die Bank einfach ohne deine Zustimmung die Gebühren erhöht hat, kannst du dir das zurückhloen und es darf dir auch nicht angerechnet werden, da du es ja unrechtmäßig aus deiner Regelleistung gezahlt hast!

20,70 alle 3 Monate, also im Monat 6,90 €. Ist das viel ? Ich habe am Anfang, als ich das Konto abgeschlossen habe, etwas unterschrieben, da habe ich die Bankgebühren auch schon bezahlt. Damals waren es allerdings 14.70 € und hatte  noch ein regelmäßiges Einkommen. Danach habe ich nie mehr wieder etwas von denen unterschrieben.

Ich sehe allerdings eine Gefahr. Wenn ich die Gebühren zurück verlange, werden die mir möglicherweise das Konto kündigen. Habe ich so im Gefühl. Ob die einen Kunden mehr oder weniger haben, interessiert die nicht wirklich, erst recht nicht, wenn es ein Hartzer ist.

Was sollte ich also tun ?

Saskia

Die Sparkasse zahlt mir von selbst immer wieder was zurück. Mal 5,-- Euro, dann wieder 10,-- Euro und die Kontogebühren wurden von 6,-- Euro auf 4,-- Euro reduziert.

  :smile: