Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

§ 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung Arzt im Urlaub

Begonnen von Beaaate, 21. November 2021, 21:44:15

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Beaaate

Hallo:
Ich habe heute, ich muss in einem Heim wegen Verlust der Wohnung leben, meine Post bekommen, der Brief mit Gesundheitsbogen ist vom 10.11.
Der Arzt ist bis Neujhar im Urlaub. zu einem anderen Arzt kann ich nicht, das ist alles sehr viel und so viel Kraft habe ich nicht!
Dieser Arzt kennt mein Leben und Erkankungen.
Die Frist ist 10.12. bis 10.12. muss der Bogen bei der Sachbearbeiterin sein.
Was soll man machen? könnte es Sanktionen kommen? in dem Schreiben ist von Totalsanktion die Rede nach § 66 SGB I bis zu Nachholung der Verpflichtung.

Der med. Bogen ist irgendwie neu und anders. Dort steht, dass der Arzt ihn ausfüllen muss und schreiben muss, welche Krankheiten und länger oder kürzer als 6 Monate. In dem Brief steht, dass das hier das "Arztbriefverfahren" heißt.


Reiner1970

Den Gesundheitsbogen muss man nicht ausfüllen lassen, wenn man das nicht möchte. Das JC hat es nicht zu interessieren welche Krankheiten man hat

Beaaate

Ich möchte den G Bogen ausfüllen, habe nichts zu verstekcen, denn ich bin krank.
es geht darum wenn der Arzt wieder kommt, aus dem Urlaub, dann würde ich bei ihm einen Termin im Januar bekommen, denke ich. Den Termin würde ich dann bei der Sachbeaberterin einreichen.
Frage an das Forum, würde das dann die Sanktionen verhindern und die Mitwirkung erfüllen?

Beaaate

Nachtrag
Ich würde JETZT einen Termin bekommen, vielleicht für die Monate 01 oder 02 des nächsten Jahres und würde das dann der Sachbearbeiterin vorlegen. Die Praxis ist auf.
Ich bitte das Forum auf die gestellten Fragen zu antworten, Danke.

Dann vielleicht eine allgemeine Frage: sind die Sanktionen nach § 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung
100 Prozent? Was ist mit dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht mit 30 Prozent Grenze?

Sheherazade

Zitat von: Beaaate am 21. November 2021, 22:43:27
Ich würde JETZT einen Termin bekommen, vielleicht für die Monate 01 oder 02 des nächsten Jahres und würde das dann der Sachbearbeiterin vorlegen. Die Praxis ist auf.

Lass dir von der Praxis den Termin in 01 oder 02 bestätigen und lege diese Bestätigung dem Jobcenter vor und bitte gleichzeitig um Fristverlängerung für die Abgabe des Fragebogens.

Was nicht eher geht, geht eben nicht. Man ist auch nicht verpflichtet, einen fremden Arzt aufzusuchen für diese Angelegenheit.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

blaumeise

Zitat von: Beaaate am 21. November 2021, 21:44:15Der med. Bogen ist irgendwie neu und anders. Dort steht, dass der Arzt ihn ausfüllen muss und schreiben muss, welche Krankheiten und länger oder kürzer als 6 Monate.
Das JC und der med. Dienst haben selbst ein Interesse daran, dass der Bogen von deinem eigenen Arzt ausgefüllt wird und nicht von einem fremden. Nur dann kann deine Leistungsfähigkeit wirklich beurteilt werden.

Beaaate


Fettnäpfchen

Beaaate

Zitat von: Beaaate am 21. November 2021, 21:44:15Der med. Bogen ist irgendwie neu und anders. Dort steht, dass der Arzt ihn ausfüllen muss und schreiben muss, welche Krankheiten und länger oder kürzer als 6 Monate. In dem Brief steht, dass das hier das "Arztbriefverfahren" heißt.
Das wäre mal sehr interessant zu lesen. Man lernt ja nicht aus.
Würde es dir etwas ausmachen das mal anonymisiert einzustellen? Bitte !

Es wird aber der Gesundheitsfragebogen direkt an den Ärztlichen Dienst geschickt und nicht an das JC/SB?
und gibt es da noch die Schweigepflichtsentbindung, oder ist die weggefallen bzw. im Gesundheitsfragebogen verbaut?
Zitat von: Beaaate am 21. November 2021, 22:43:27Dann vielleicht eine allgemeine Frage: sind die Sanktionen nach § 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung
100 Prozent? Was ist mit dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht mit 30 Prozent Grenze?
Die Leistungseinstellung ist keine Sanktion und kann deswegen vorgenommen werden. Allerdings sollte es berücksichtigt werden wenn du keinen Termin hast bzw. im geforderten Zeitraum, da würde dann für dich der https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html und das JC gelten.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Beaaate

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. November 2021, 14:28:08
Beaaate

Zitat von: Beaaate am 21. November 2021, 21:44:15Der med. Bogen ist irgendwie neu und anders. Dort steht, dass der Arzt ihn ausfüllen muss und schreiben muss, welche Krankheiten und länger oder kürzer als 6 Monate. In dem Brief steht, dass das hier das "Arztbriefverfahren" heißt.
Das wäre mal sehr interessant zu lesen. Man lernt ja nicht aus.
Würde es dir etwas ausmachen das mal anonymisiert einzustellen? Bitte !

Es wird aber der Gesundheitsfragebogen direkt an den Ärztlichen Dienst geschickt und nicht an das JC/SB?
und gibt es da noch die Schweigepflichtsentbindung, oder ist die weggefallen bzw. im Gesundheitsfragebogen verbaut?
Zitat von: Beaaate am 21. November 2021, 22:43:27Dann vielleicht eine allgemeine Frage: sind die Sanktionen nach § 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung
100 Prozent? Was ist mit dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht mit 30 Prozent Grenze?
Die Leistungseinstellung ist keine Sanktion und kann deswegen vorgenommen werden. Allerdings sollte es berücksichtigt werden wenn du keinen Termin hast bzw. im geforderten Zeitraum, da würde dann für dich der https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html und das JC gelten.

MfG FN
Ich habe keinen Scanner, daher den Bogen abgeschrieben.
Der Brief mit Bogen ist direkt an den Arzt gerichtet und zurück geht er direkt an die Sachbearbeiterin.
Eine Entbindung von der Schweigepflicht gibt es nicht.
es ist eine weitere Seite dabei, die Liquidation heißt, das ist eine Abrechnung für den Arzt, für das Ausfüllen des Bogen bekommt er so 17 Euro.
Der bogen selbst:
Ärztliche Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Patienten zur Unterstüzung der Arbeitssuche und und Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Name Vorname Geburtsdatum des Patienten:
1.)   Welche kranheitsbedingte Funktions oder Belastungseinschränkungen sollten bei der Arbeitsvermittlung berücksichtigt werden(z.B. Minderbelastbarkeit der Wirbelsäule, Minderbelastbarkeit bestimmter Gelenke oder Extremitäten, seelische Minderbelastbarkeit)?
2.)   Welche arbeitsspezifischen Belastungen sollten Ihrem Patienten nicht zugemutet werden(z.B. schweres Heben oder Tragen, langes unterunterbrochenes Stehen, stakre psychomelntale Belastungen)?
3.)   In welchem zeitlichen Umfang ist Ihr Patient unter Berücksichtigung der oben ausgführten Einschränkdungen in der Lage zu arbeiten: #vollschichtig(6 Stunden und mehr am Tag) #von 3 bis 6 Stunden am Tag #weniger als 3 Stunden
4.)   Bitte nur beantworten, wenn Sie unter Frage 3 ,,weniger als 3 Stunden pro Tag" angekreuzt haben: Leistungsunfähigkeit wird voraus. Nicht länger als 6 Monate dauern.  Leistungsunfähigkeit wird voraus. länger als 6 Monate dauern
Bemerkungen:
Arzt/Ärztin Stempel
Nächste Seite Liquidation

asus1402

Ich kenne keinen Arzt, der seine  Praxis wg 6 Wochen Urlaub schließt.
Da stimmt doch was nicht.


Yavanna

Ärzte mit vielen Kassenpatienten schließen doch immer nur zum Ende des Quartals  :nea:

Beaaate

Selbst wenn der Arzt nicht im Urluab wäre, sind bei ihm Termine immer in 3 oder 4 monaten zu bekommen.
Er hat viele Leute, die er behandelt und ich bin seit 1998 bei ihm.

Fettnäpfchen

Beaaate

Danke das Du dir die Mühe gemacht hast!
Solange der Arzt keine Diagnose reinschreibt ist es in Ordnung und
solange
Zitat von: Beaaate am 22. November 2021, 17:17:36Der Brief mit Bogen ist direkt an den Arzt gerichtet und zurück geht er direkt an die Sachbearbeiterin.
dieser dann auch in einem verschlossenen Umschlag steckt der von außen mit Nur für den ärztlichen Dienst oder Nur vom Amtsarzt zu öffnen oder so etwas ähnliches enthält sollte das in Ordnung gehen. Allerdings muss man dem SB so viel Vertrauen entgegenbringen das dieser den Brief nicht öffnet und hinterher neu kuvertiert.

Ist dein JC eine sogenannte Optionskommune?

Zitat von: Beaaate am 22. November 2021, 17:17:36bekommt er so 17 Euro.
vom JC wie es sich gehört, hoffe ich doch.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

BigMama

Alles was vom Arzt erfragt wird, steht auch so im Gutachten des ärztlichen Dienstes drin. Der Bogen enthält also keine Daten, die der Vermittler nicht auch in genau der gleichen Form vom ÄD enthält. Somit ist es unschädlich und kein Verstoß gegen den Datenschutz, wenn der AV den ausgefüllten Bogen mit der Leistungseinschätzung und dem negativen Leistungsbild erhält.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

jens123

Ich finde das Vorgehen ungewöhnlich, dass sich der Sachbearbeiter faktisch direkt an den behandelnden Arzt wendet. Davon habe ich noch nie gehört. Aber wenn es dafür Honorar gibt, wird es irgendwie möglich sein.

Was abgefragt wird ist im Grunde das, was in einem üblichen Attest steht (positives/negatives Leistungsbild), ohne Angaben zu konkreten Diagnosen.

Dass das JC einen Rechtsanspruch darauf hat (Sanktionen?), dass der Arbeitslose die Angaben einholt, glaube ich nicht. Das müsste dann der Ärztliche Dienst machen. Die Umgehung dessen hat natürlich evtl. seine Vorteile für beide Seiten. Wer will dort schon antraben.

Ich würde in jedem Fall darauf bestehen, ausschließlich den behandelnden Arzt zu Wort kommen zu lassen (Termine bei neuen Fachärzten bekommt man in diesem Jahr sowieso nicht mehr) und dem JC einfach per E-Mail den Sachverhalt so schildern, wie er ist: 1. behandelnder Arzt praktiziert erst ab 02.01.22 wieder, 2. Einhaltung der Abgabefrist deshalb unmöglich, 3. werde die Angaben übermitteln, sobald sie mir vorliegen. Vielleicht hat der Arzt ja eine Website, aus der die Praxisruhe hervorgeht, dann evtl. einen Screenshot davon mitschicken.

Vielleicht gibt es in deinem Heim auch einen Sozialarbeiter, mit dem du die Sache unterstützend besprechen kannst. Da dir nichts angelastet werden kann, kann auch nichts sanktioniert werden. Du solltest das aber unbedingt beim JC möglichst bald so schildern.