KindesUnterhalt mindern mit Aufwendungen für Psychische Probleme

Begonnen von Gast45217, 19. November 2021, 23:27:03

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Gast45217

Hallo leibe Community,

ich habe einen Menschen der als Kind immense Folter ausgesetzt war.
Wist ihr, oder noch besser, habt ihr konkrete Beispiele, ob es möglich ist, im Rahmen diese Psychischen Veränderung finanzielle Mittel als "Umgangskosten" gelten zu machen. Gibt es da etwas?

Wir helfen ihm einfach so. Wir fahren ihn, wir bringen auch die Kinder danach nach hause, wenn er leider wegen etwas leider geistig wegtritt.
Ich möchte betonen, dass er mit den Kindern viel Spaß hat. Auch den Kinder tut es gut. Da gibt es nichts zu kritisieren. ganz im Gegenteil, das ist sogar vorbildlich. Leider kann ihn etwas triggern und dann hat er Schwierigkeiten sich auf die Kinder zu konzentrieren. 12 und 17 Jahre alt. ZB. Aber dann fängt das Umfeld es auf. Auch ist immer jemand da.

Kann man das gelten machen? Sonst müsste der Staat doch einen Sozialmitarbeiter zur Verfügung stellen, oder?
Es sind seine Rechte. Auch ist er ein Pflegefall 4 und hat dauerhaft Erwerbsunfähigkeitsrente.

Könnt ihr mich verstehen? Kennt ihr da etwas?


Flip

Die Überschrift lautet "Kindesunterhalt mindern". Die Fragen scheinen aber darauf abzuzielen, dass ihm jemand irgendwas bezahlen soll.

Was denn nun? Zahlt er Unterhalt? Über oder unter Mindestunterhalt? Mit oder ohne Titel? Was hat er für Einkommen? Und was genau sollen die besonderen Kosten sein? Wofür fallen die an?

crazy

Die Helfer haben Kosten und opfern ihre Zeit!
Wenn der Mensch nicht in der Lage ist sich um die Kinder zu kümmern kann man begleiteten Umgang nutzen. Zudem wäre auch ein Familienhelfer möglich.
Da schon 17 und 12-gibt es keine Bus/Bahn Verbindung?
Wenn der Mensch Alg2 erhält bekommt er die Tage des Umgangs den Regelsatz für die Kinder und sogar Fahrkarte. Wenn er Barunterhalt zahlt mit mindestens Mindestunterhalt hat er den Abzug Kindergeld dafür zur Verfügung.
Wenn der Mensch so krank ist, Pflegeld für ihn???

Birgit63

Du möchtest jetzt vom Amt Geld dafür haben, dass du dich um diesen Mann kümmerst. Das wird so nicht klappen. Wenn der Mensch Pflegegrad 4 hat, dann bekommt er Pflegegeld und kann dich damit bezahlen. Dafür ist das Pflegegeld nunmal da.

Nirvana

Zitat von: Gast45217 am 19. November 2021, 23:27:03
Wist ihr, oder noch besser, habt ihr konkrete Beispiele, ob es möglich ist, im Rahmen diese Psychischen Veränderung finanzielle Mittel als "Umgangskosten" gelten zu machen. Gibt es da etwas?
Nicht als Individualanspruch für Euch.

Zitat von: Gast45217 am 19. November 2021, 23:27:03
Kann man das gelten machen? Sonst müsste der Staat doch einen Sozialmitarbeiter zur Verfügung stellen, oder?
Ohne eine ICF-basierte Bedarfsermittlung kann diese Frage nicht beantwortet werden.